Übermotorisierung
Hallo Freunde
Wie verhält sich die Sache eigendlich? Wenn ich ein Schlauchboot mit einer von Seiten des Herstellers angegebenen max. Motorisierung von z.B. 100 PS mit einem Motor von 115 PS behänge? Ist man da im Falle einer Kontrolle der WSP juristisch belangbar? Ist das definitiv per Gesetz geregelt - oder handelt es sich bzgl der Angaben um eine Art "Empfehlung" des Herstellers. Kennt sich da jemand genauer aus? Mir wurden bisher verschiedene Meinungen weitergegeben.
Lieben Gruß
Andreas
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