hier der Link zum BMVIT -
http://www.bmvit.gv.at/verkehr/schif...erkennung.html
interessant speziell das da:
Zitat:
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Zitat von BMVIT
Befähigungsausweise zur Schiffsführung auf Küstengewässern:
Für eine gegenseitige Anerkennung von Sportpatenten gibt es keine internationalen Abkommen oder EU-Regelungen. Sie liegt somit ausschließlich im Ermessen der Küstenstaaten. Es ist jedoch weltweit üblich, amtliche Sportpatente anzuerkennen, wenn der Inhaber Angehöriger des ausstellenden Staates ist. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass Ausweise, die von den gesetzlich genannten Verbänden, dem "Motorboot-Sportverband für Österreich (MSVÖ)" und dem "Österreichischen Segelverband (ÖSV)", ausgestellt und mit dem Vermerk der Gleichwertigkeit (mit amtlichen Ausweisen) versehen wurden, anerkannt werden.
Befähigungsausweise zur Schiffsführung auf Binnengewässern:
Österreichische Binnenpatente einschließlich des "Internationalen Zertifikats für Führer von Sportfahrzeugen" gelten in Küstengewässern grundsätzlich nicht. Ob und inwieweit einzelne Küstenstaaten Binnenpatente in ihren Küstengwässern dennoch anerkennen, liegt in deren Ermessen.
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