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Zulassung / Versicherung / Führerschein Bootsanmeldungen, Versicherungen und alles zu Führerscheinen

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  #1  
Alt 03.02.2005, 12:54
blackmolly blackmolly ist offline
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Standard neue Versicherungsbestimmungen

Liebe Schlauchbootfahrer,

habe von meiner Versicherung neue Bedingungen geschickt bekommen. Da heißt es neu bei den Ausschlüssen: unbemanntes Stillliegen vor der Küste nicht versichert. Rückfragen ergaben, daß dies auch ausdrücklich Liegen an Bojen, in Buchten, am Hafen trifft. Schlauchboote werden aber in der Praxis oft an Bojen geparkt.

Das hat mich sehr geärgert. Eine Versicherung, die seemännisch einwandfreie Praxis ausschließt.

Vielleicht habt ihr bessere Bedingungen/Versicherungen?! Hoffentlich!

Gruß Jörg
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  #2  
Alt 15.02.2005, 21:29
Helge
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Hallo Jörg,
Dank für die Info, ist ja wirklich verblüffend!
Meinst Du Haftpflicht oder auch Vollkasko? Der Sache sollte man mal auf den Grund gehen ... kannst Du den Wortlaut/Passus mal "kopieren"?
Gruß Helge

PS. Werde mal meine Police nachprüfen...
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  #3  
Alt 16.02.2005, 02:37
schröder schröder ist offline
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Standard Versicherung !!!

Hallo Jörg !

Lass Dir mal von der " Bavaria Yachtversicherung " ein Angebot machen.

Unbemanntes Stillliegen bzw. ankern an Bojen ist dort nicht ausgeschlossen.

tel. 089 / 693923 - 11

Gruß Erwin
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  #4  
Alt 16.02.2005, 15:55
blackmolly blackmolly ist offline
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Hallo Helge,

es geht um die Ausschlüsse bei Kaskohaftung. Mein Makler ist BMN, Hamburg.

Die Sache ist anscheinend neu bei vielen Versicherungen. Yachtpool will laut Telefonat von mir zwecks Neuvertrag kein bojen- oder ankerliegendes Boot überhaupt versichern, schreibt aber in ihren eigenen Bedingungen: (Ausschluß)...wenn die Yacht mehr als 12 Stunden vor einer offenen Küste stilliegt ... In Seekarten eingezeichnete Ankerplätze gelten nicht als offene Küste.

Das wäre ja immerhin etwas. Aber offenbar sind die selber nicht so sicher.

Hallo Schröder,

den Tip bekam ich schon einmal, Bavaria scheint eine gute Adresse zu sein. Werde dem nachgehen, vielen Dank

Jörg
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  #5  
Alt 16.02.2005, 16:12
Helge
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Hallo Jörg.
danke für die Info - wer will kontrollieren, ob 12 Std. "Stillliegen" der Fall war ... mal kurz Anker hoch ... und wo liegt die Grenze auf dem Wasser zum "Ankergebiet"
Irgendwie mal wieder nicht ganz durchschaubar, so mein Gefühl.
Gruß Helge
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