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| Zulassung / Versicherung / Führerschein Bootsanmeldungen, Versicherungen und alles zu Führerscheinen |
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#1
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VORWEG: Es geht hier nicht um mich - ich bin ja schließlich artig
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Viele Grüße, Peter ____________________________ P.S.: Wer lesen kann ist klar im Vorteil ![]() Princess Sailing |
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#2
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die behörden land und wasser arbeiten derzeit ncht direkt zusammen.rechtlich gesehen sind alle lappen weg.praktisch ist es so das du denen erst erzählen musst das du einen anderen führerschein besitzt und ihn dann abgeben.
ob man das so handhabt? als ich den sbf gemacht habe hat eine mitschülerin auf einen schnellen antrag gedrängt da sie den autoführerschein für einen monat abgeben muss.dann hättesie ein polizeiliches führungszeugnis gebraucht für den antrag. bei pilotenscheinen weiss ich nicht wie das funzt.
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Honk,James Honk ![]() Vergesst Chuck Norris, Spongebob grillt unter Wasser
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desmo (05.01.2013) | ||
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#3
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Lies mal hier drüben... dort gab es mal den umgekehrte Fall.
![]() http://www.schlauchboot-forum.com/fo...ad.php?t=16360
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Gruss Benny
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#4
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Wie schon erwähnt, warum wurde die Lenkerberechtigung entzogen, das ist die Kernfrage dieser ganzen Sache.
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Bernhard Stummer office at best minus data dot at Bootsboerse.at Bearbeite deine Signatur sorry, aber mein ipad,schreibt mir meine Tippfehler vor... Schlauchlegende: Semperit 5ps, Metzeler Brigant 20ps, Zodiac MKII classik 25ps, Bombard C4 40ps, Selva 460 60ps |
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desmo (05.01.2013) | ||
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#5
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Ich kann ein kleines Bsp. vorbringen !
Hatte 1994 einen Streit mit Frauchen und hab mich mit Sack und Pack (Kopfkissen plus Decke) ins Auto gelegt und wir hatten was getrunken ! Wie gewohnt, hab ich mich blöder Weise hinters Steuer gesetzt um zu schlafen, Radio ging über die Zündung ![]() Naja, es kam wie es komme musste, DDR-Lappen 3 Monate weg und ich durfte nicht mal den Gabelstapler über die öffentliche Strasse fahren Dann den weinroten Lappen erhalten und Sie wollten mir sogar die 12 Jahre Freibetrag bei der Versicherung aberkennen. Hatte aber noch eine Kopie meines Führerscheins von 1982 ![]() So blöd kanns laufen ohne nur einen Meter gefahren zu sein, blödes Radio
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lg alfons Geht nicht, gibts selten ! ![]() _________________________________________ Alfons ist leider verstorben _________________________________________ |
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#6
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Zitat:
so WÜRDE ich das auch sehen. ICH würde dem entsprechend den Sportbootführerschein auch nur dann heraus rücken, wenn danach gefragt wird. Und wenn Du gefragt wirst und verneinst, kann der Meineid bekanntlich bestraft werden.Danke Benny! ich hatte bereits geschrieben, die Urteile zu Alkohol AUF DEM WASSER sind mir auch bekannt - auch aufgrund deines verlinkten Themas, aber hier geht es ja um Alkohol AUF DER STRASSEDanke Berny, so sieht das aus! In dem von mir beschriebenen Fall ist die Sache klar.Danke Alfons! Da hierzulande sämtliche Landfahrzeuge über Scheine der Straßenverkehrsämter zu lenken sind, sind doch auch eigentlich ALLE im ordentlichen Führerschein eingetragen, egal ob Mofa, Motorrad, PkW, Lkw mit und ohne Hänger, motorisierte Krankenfahrstühle, Gabelstapler, Trecker und und und. Und wenn der Lappen weg ist, darfst Du halt nichts mehr davon fahren.Die Frage beleuchtet James eigentlich genau richtig. Die Behörden arbeiten nicht direkt zusammen und ich denke halt nur und weiss es nicht, dass man bei Sportbootfahrern einfach davon ausgeht, dass jeder erwachsene Mensch einen Autoführerschein hat. umgekehrt geht man halt nicht davon aus, das jeder Autofahrer auch gleichzeitig Wassersportler ist. Somit ergeben sich eigentlich 2 Fragen: A: DARF man sich gegenüber der Straßenbehörden einfach DUMM stellen? B: Gibt es eine rechtliche Grundlage, dass der Sportbootlappen automatisch mit eingezogen werden MÜSSTE?
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Viele Grüße, Peter ____________________________ P.S.: Wer lesen kann ist klar im Vorteil ![]() Princess Sailing |
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#7
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ich kann nur zu A antworten:
dummheit ist nicht strafbar.und man muss nichts tun um sich selber zu belasten. lügen würde ich nicht,aber ungefragte antworten würde ich auf keinen fall geben.
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Honk,James Honk ![]() Vergesst Chuck Norris, Spongebob grillt unter Wasser
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desmo (05.01.2013) | ||
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#8
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Zitat: desmo
Da hierzulande sämtliche Landfahrzeuge über Scheine der Straßenverkehrsämter zu lenken sind, sind doch auch eigentlich ALLE im ordentlichen Führerschein eingetragen, egal ob Mofa, Motorrad, PkW, Lkw mit und ohne Hänger, motorisierte Krankenfahrstühle, Gabelstapler, Trecker und und und. Und wenn der Lappen weg ist, darfst Du halt nichts mehr davon fahren. Das war damals noch nicht so ! Ich hatte meinen Führerschein plus 3 verschiedene Gabelstaplerscheine (hab ich heute noch) Elektro -3 Tonnen, dann den 2., bis 5 Tonnen und zum Schluss-Verbrenner bis 7 Tonnen, für genaueres müsste ich die Dinger suchen PS:Wenn man nicht gefragt wird ,ob ????, dann keine schlafenden Hunde wecken
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desmo (05.01.2013) | ||
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#9
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Zitat:
Die arbeiten indirekt schon etwas zusammen. ![]() Weil sowohl wenn man den Auto- als auch Sportbootführerschein machen will, muss man ja ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. (Alternativ beim Sportbootführerschein den KFZ. Führerschein. Für dessen Erhalt man ja irgendwann schon mal ein polizeiliches Führungszeugnis vorgelegt hat.) Das hat ja aus behördlicher Sicht schon den Hintergrund, dass "man" geeignet seinen muss um einen Führerschein zu erhalten. Sprich wenn im Führungszeugnis z.b. Straftaten vermerkt sind, welche die Behörde daran zweifeln lassen das "man" zum Führen eines "Fahrzeuges" (in welchem Verkehr auch immer) geeignet ist, könnten einem der Antrag auf den jeweiligen Führerschein auch verwehrt werden. ![]() Die Frage bleibt natürlich wie/woher will das Amt bzw. Gericht später mal wissen ob man den/einen anderen Schein schon mal gemacht hat? Bzw. auf welcher Rechtsgrundlage will/kann das Amt den anderen Schein entziehen? ![]() Der aus meiner Sicht entscheidende Punkt in dem Urteil "Alk auf Wasser = Wasserführerschein weg, aber Kfz-Schein nicht" ist, dass rechtlich gesehen ein Wasserstraßenfahrzeug kein "Kraftfahrzeug" nach Definition Straßenverkehrs-/Strafrecht ist. Zitat aus dem Urteil: "Entgegen der Auffassung des Amtsgerichts umfasst der Begriff des "Kraftfahrzeuges" in §§ 69, 69a StGB nicht motorbetriebene Boote oder Schiffe. 9 Nach ganz vorherrschender Meinung in Rechtsprechung und Literatur gilt für den Begriff des Kraftfahrzeugs im Sinne des § 69 Abs. 1 StGB die verkehrsrechtliche Definition des § 1 Abs. 2 StVG, so dass nur Landfahrzeuge erfasst werden, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein" Das müsste also vermutlich im Umgekehrtem Falle ähnlich entschieden werden. ![]() Also das Straßenverkehrsrecht "nichts" mit Wasserstraßenrecht zu tun hat. ![]() Ähnlich hat vermutlich das Luftfahrtrecht nichts automatisch mit den anderen Rechtsgebieten zu tun. (Ausgenommen es geht in´s Strafrecht über.) Von daher würde ich vermuten. A: Ja. B: Automatisch Nein. Die Möglichkeit kann aber nicht völlig ausgeschlossen werden. (Ist vermutlich auch abhängig von dem Grund des Führerscheinentzugs. Z.b. bei Feststellung gänzlicher geistiger oder körperlicher Nichteignung könnten evtl. doch beide/mehrere Scheine eingezogen werden. )Das Problem gänzlicher körperlicher Nichteignung hat z.b. ein Freund von mir. Weil er ein soo dermaßen böses Augenleiden hat, dass er niemals auch nur irgendeinen Führerschein egal für welches "Fahrzeug" machen darf.
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Gruss Benny
Geändert von Shelm (05.01.2013 um 21:38 Uhr) |
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desmo (05.01.2013) | ||
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#10
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Zitat:
Und diese Grundlage kann ja auch eine verwaltungsrechtliche sein. Wenn man bei Allohol auf dem Wasser der Kfz Führerschein nicht eingezogen werden kann, könnte ja eine analoge Anwendung in die andere Richtung geben. Aber alles nur Vermutungen aus dem Bauch heraus. Zitat:
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Gruss, der Wolfgang ![]() Am Rand meines Verstandes lebt doch ein wenig Wahnsinn ![]() _________________________________________ Wolfgang ist leider verstorben _________________________________________ |
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desmo (05.01.2013) | ||
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#11
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Hier die neuest Fassung. Ich habe es nur "überflogen". Vielleicht lassen sich daraus Erkenntnisse ableiten.
http://www.gesetze-im-internet.de/bu...fsv/gesamt.pdf
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Gruß Dieter, der, der mit seiner Koreapelle absolut glücklich ist! ![]()
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#12
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Zitat:
Zitat:
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Gruss Benny
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desmo (05.01.2013) | ||
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#13
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Benny, Wolfgang, Dieter! Ich seid Super Männer, das sind interessante Denkprozesse, die man male weiter interpretieren müsste, aber wie Benny und Wolfgang schon schreiben, sind die Faktoren zur Eignung ja schon an sich sehr komplex, das es wahrscheinlich am Ende immer auf den Anwalt ankommt und man auf die Auslegung durch die Judikative angewiesen ist.
Ergo, erst mal A DUMM stellen und hoffen, dass die Fragestellung B gar nicht erst gestellt wird.
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Viele Grüße, Peter ____________________________ P.S.: Wer lesen kann ist klar im Vorteil ![]() Princess Sailing |
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#14
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Zitat:
![]() ![]() Leicht OT: Interessant wäre/ist ja auch noch die Frage, was mit dem fahren/führen von Führerscheinfreien Booten ist, wenn einem der Sportbootführerschein wegen Nichteignung amtlich entzogen/verwehrt wurde? ![]() Darf man dann noch Führerscheinfreie Boote fahren? Bzw. gibt es auch die Möglichkeit das einem das Gericht/Amt gänzlich das fahren mit Booten untersagen/anordnen kann?
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Gruss Benny
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desmo (06.01.2013) | ||
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#15
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Man darf doch auch noch Fahrrad fahren, wenn der Lappen weg ist.
![]() Dann sollte man doch auch führerscheinfreie Boote fahren dürfen.
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Bis denn dann denn der Sven
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desmo (06.01.2013) | ||
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