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Zulassung / Versicherung / Führerschein Bootsanmeldungen, Versicherungen und alles zu Führerscheinen

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  #1  
Alt 10.06.2015, 08:36
u-bootfreak u-bootfreak ist offline
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Standard Motor größer als maximal zulässige Motorleistung am Boot

Moin Männers (und auch Frauen),
Ich lese immer mal was über Boote an die Motoren ran gehangen werden die Größer sind als es die maximal zulässige Motorisierung des Bootes vorsieht.
Was sind denn nun wirklich die Folgen einer solchen Kombination. Geht da der Versicherungsschutz verloren, das Boot kaputt oder was ist denn da nun?
Freue mich auf eure Antworten.
Gruß Vinzenz
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Gruß Vinzenz

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  #2  
Alt 10.06.2015, 09:24
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Hallo

Das wurde hier schon sehr oft diskutiert.
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gruß timo
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  #3  
Alt 10.06.2015, 09:36
u-bootfreak u-bootfreak ist offline
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Ja eben, und bisher war immer der eine sagt so der andere so....
Hätte gerne einmal kurz und belastbar zusammengefasst was das Ergebnis der Diskusion ist.
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Gruß Vinzenz

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  #4  
Alt 10.06.2015, 09:42
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Zitat:
Zitat von u-bootfreak Beitrag anzeigen
Ja eben, und bisher war immer der eine sagt so der andere so....
Hätte gerne einmal kurz und belastbar zusammengefasst was das Ergebnis der Diskusion ist.
der eine meint so, der andere so

warum sollte hier was anderes rauskommen als in 20 Threads vorher
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lg
Ferdi

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Tauchermeister (10.06.2015)
  #5  
Alt 10.06.2015, 09:50
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Emil Emil ist offline
Mein Fehler war´s nicht.
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Das beschäftigt mich auch schon länger. Es gab mal ein Interview mit einem Mitarbeiter von Pantaenius, der meinte das man seinen Versicherungsschutz riskiert, oder auch nicht. Rechtlich ist es wohl so, dass (wie beim Auto) im Schadensfall schon nachgeweisen werden muss, dass der Schadenshergang mit der zu hohen Leistung zu tun gehabt haben muss.
Aber "vor Gericht und auf hoher See bist du in gottes Hand".
Eingetragen bekommst Du die Motoren auf jeden Fall bei ADAC, WSV und auch DSV, da schaut keiner, ob die Leistung mit der höchsten Leistung in der Konformitätserklärung übereinstimmt, helfen im Schadensfall wird es einem kaum. Es gibt einfach keine weiteren, belastbaren Erkenntnisse.
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Gruß
Markus / The artist formally known as Emil


Erst arbeitest Du und ich ruhe mich aus, dann ruhe ich mich aus und Du arbeitest.

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Geändert von Emil (10.06.2015 um 10:00 Uhr)
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  #6  
Alt 10.06.2015, 09:55
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Grauer Bär Grauer Bär ist offline
Sup Bär
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Es macht wohl auch einen Unterschied ob das Boot "neu" oder "älter" ist.
Jüngere Boote, welche zur Anmeldung schon eine CE Konformitätserklärung brauchen, dürfen wohl nicht übermotorisiert werden.
Bei Booten welche älter sind, sollte man mit der Versicherung offen sprechen.
Ich habe bei meinem Motorwechsel mit dem Hersteller gesprochen. Gegen eine geringe Gebühr wurde die Leistungsangabe auf dem Typenschild um 10 PS erhöht... damit bin ich auf der sicheren Seite.
Ein 430cm Rib mit 60 PS ist heute gar nicht mehr so einfach zu finden.
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Gruß Stefan, ..
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Lori (10.06.2015), Palsteg (10.06.2015)
  #7  
Alt 10.06.2015, 10:03
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Hallo Vinzenz,

ist ja eigentlich schnell erklärt und logisch:

Alle neueren und neuen Boote haben eine fest angebrachte CE-Plakette, also einen "Reisepass" für die Freigabe zum Verkauf in Europa. Diese CE bedeutet, das alle in der Eu erforderlichen Richtlinien und gesetzlichen Vorgaben (hier vor allem die Sicherheitsvorgaben) erfüllt sind.

Auf der Plakette steht neben den ganzen Gewichtsangaben eben auch die max. erlaubte Motorisierung. Nur damit erfüllt das Gefährt die gesetzlichen EU-Vorgaben. Wenn du jetzt einen stärkeren Motor anbaust, erlischt die CE - Zulassung. In den Versicherungsbedingungen der Wassersportversicherer findet sich immer der Passus, dass das Boot allen gesetzlichen Vorschriften entsprechen muss. Wenn das nicht der Fall ist, ist die Versicherung frei von der eventuellen Zahlung irgendwelcher Schäden, sowohl in der Haftpflicht als auch in der Kasko.

Und im Fall der Fälle, ein Gutachter, rel. schwammige Formulierung, usw....das sind Optionen FÜR die Versicherung.

Fertig.

Eine Möglichkeit ist, das Boot als Eigenbau anzumelden, da gibt es keine CE. Das ist aber nicht so einfach.
Oder man fährt ein altes Boot von vor (schlagt mich nicht....17 Jahre) CE-Zeiten. Da prüft aber die Versicherung eh intern, ob sie das Boot so versichern. Zumindest bei meinem Oldtimer-Verdränger und meiner Versicherung war das so.


Nachtrag....der Bär war schneller und in der Erklärung einfacher. Aber kommt ja auf das Selbe raus.
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Besten Gruß, Lorenz
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forza.5 (15.06.2015)
  #8  
Alt 10.06.2015, 10:16
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Interessieren würde mich das auch, mein Cousin fährt auf seinem Bombard C4 einen 60PS Yamaha 2 Takt, und soweit mir bekannt, sind da 50PS die Höchstgrenze.

Zum Glück hat er kein Powertrimm sonst wäre ich Chancenlos

Also bei meinem Boot sind 70PS erlaubt und ich muss Ehrlich zugeben das mein Boot mit seinen 60 PS sehr gut bedient ist, was Motorgewicht und Leistung angeht. Auf meinem Boot einen 80 oder gar 100 PS Aussenborder zu hängen grenzt schon fast an Selbstmord.

Ich denke mal das die Garantie auf das Boot sofort erlischt, und der Versicherung einen Grund zu geben, im Schadensfall nicht zu bezahlen, halte ich ebenfalls für sehr unklug.


Kann mir gar nicht Vorstellen das es in Deutschland kein Regelwerk dazu gibt.
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Viele Grüße Willi

Bayliner VR6 Cuddy mit Evinrude e-tec G2 250 HO

Ich kenne die Lösung auch nicht, aber ich bewundere das Problem.....
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  #9  
Alt 10.06.2015, 12:26
cougar67 cougar67 ist offline
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Schaut doch einfach mal in die CE Bescheinigung, bei mir steht " Maximal empfohlene Motorleistung " ist somit keine Vorschrift sie einzuhalten.
Wenn der Motor mit seiner wirklichen Leistung bei der Versicherung angegeben wird, ist doch hier auch alles geregelt.
Was dem Boot auf Dauer schadet ist wenn das max. Motorgewicht überschritten wird, da dadurch die Belastung auf den Spiegel steigt.

Michael
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  #10  
Alt 10.06.2015, 13:21
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Die Belastung auf den Spiegel steigt auch wenn der Motor mehr Leistung hat, oder etwa nicht. Denn die Schubkraft wird doch auf 1:1 auf den Spiegel übertragen
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Viele Grüße Willi

Bayliner VR6 Cuddy mit Evinrude e-tec G2 250 HO

Ich kenne die Lösung auch nicht, aber ich bewundere das Problem.....
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  #11  
Alt 10.06.2015, 14:21
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Ferdi Ferdi ist offline
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Zitat:
Zitat von cougar67 Beitrag anzeigen
Schaut doch einfach mal in die CE Bescheinigung, bei mir steht " Maximal empfohlene Motorleistung " ist somit keine Vorschrift sie einzuhalten.
Wenn der Motor mit seiner wirklichen Leistung bei der Versicherung angegeben wird, ist doch hier auch alles geregelt.
Was dem Boot auf Dauer schadet ist wenn das max. Motorgewicht überschritten wird, da dadurch die Belastung auf den Spiegel steigt.

Michael
in der CE wird auch was von maximal erlaubter Motorleistung stehen, nehm ich an
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lg
Ferdi

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  #12  
Alt 10.06.2015, 14:38
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Ich hab keine CE, daher auch nur ne Motorempfehlung des Herstellers. Betrifft mein Schlauchi und auch GFK.
Je nach Boot sehe ich das etwas Mehrgewicht das auf dem Spiegel hängt als das kleinere Problem.
Grössere Probleme dürfte die MehrLEISTUNG bereiten da diese am Spiegel reisst.
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Gruß,
Mitch
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  #13  
Alt 10.06.2015, 15:55
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Palsteg Palsteg ist offline
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Ich vermute, das die meisten Boote schon etwas mehr am Spiegel
an Gewicht und Leistung abkönnen als die von den Herstellern angegebenen
Höchstgrenzen. Mehr oder weniger Sicherheitsreserven werden hier
vorgesehen sein.

Ich würde niemals diese Angaben überschreiten, da im Grunde wie bei
einem KFZ die Betriebsvorgaben erlöschen., wenn ich mich außerhalb
dieser Werte bewege.
Selbst wenn ich mit meiner Versicherung ein Übereinkommen treffe,
das ich etwas über die Werte (Angaben Hersteller) hinaus zwar versichert bin,
so kann mich ein Richter oder gegnerischer gewiefter Anwalt mich zivilrechtlich
bei Personenschäden möglicherweise verknacken. Fahrlässig, grob Fahrlässig,
oder was weiß ich noch. Dafür steht meine Versicherung dann nicht ein.
Bei Personenschaden wird vermutlich schon genauen hingeschaut:
"Wie konnte das denn nur passieren? Aaah, der hat sein Boot frisiert
dieser Raser....da haben wir ja den Schuldigen!"

Ich sehe viele Dinge nicht so eng, aber eines weiß ich ganz genau:
Ich werde mich diesbezüglich einfach nicht angreifbar machen wollen.
Auch nicht bei einer nur geringen Chance das der dumme Fall der
undenkbaren Fälle eintreten könnte und etwas unvorhersehbares auf dem
Wasser passiert mit Personenschaden.

Nennt mich einen Spießer, aber ich weiß schon wovon ich dabei rede.

Wenn mir der Hersteller allerdings die erhöhten Werte bestätigen
sollte, über "Sonderumbau" "Verstärkte Ausführung" oder was weiß ich,
dann wäre ich bedenkenlos auf der sicheren Seite.
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Moin, Heino

Heilige Makrele!

Geändert von Palsteg (10.06.2015 um 16:02 Uhr)
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Grauer Bär (10.06.2015)
  #14  
Alt 10.06.2015, 19:57
Joerg R Joerg R ist offline
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OK Freunde,
ich oute mich hier mal als übermotorisierter.
Mein Lomac ist für 90PS zugelassen, ich habe aber 100PS dran.
Das Boot ist für ein Motorgewicht von 190KG zugelassen. Der 100PS Yamaha wiegt 174KG, also das selbe wie der 80PS Yamaha.
Mit der Versicherung habe ich die 10PS mehr abgesprochen, und bei WSA hat auch niemand etwas gesagt.
Ich habe das Boot so gekauft und werde es auch so weiter fahren.
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Gruß
Joerg R

ZAR 57 WD mit Yamaha F150
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Alt 10.06.2015, 21:17
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Palsteg Palsteg ist offline
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Jörg,

Dich, mit aufgeschlossenem, aufrichtigem und freundlichem Wesen,
und Deinem einnehmenden Lächeln, würde sowieso kein
Richter verknacken, selbst wenn Du mit 130 PS unterwegs
sein solltest!
Das würde er einfach nicht über´s Herz bringen.....
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Moin, Heino

Heilige Makrele!
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Joerg R (10.06.2015)
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