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Zulassung / Versicherung / Führerschein Bootsanmeldungen, Versicherungen und alles zu Führerscheinen

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  #1  
Alt 22.07.2011, 20:11
Benutzerbild von quastenfloesser
quastenfloesser quastenfloesser ist offline
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Standard Steuer bezahlen trotz grünem Kennzeichen?

Hallo zusammen,

ich muß jetzt mal eine Frage stellen:
Wer hat seit Mai 2010 einen Trailer zugelassen?
Habt Ihr ein grünes Kennzeichen bekommen?
Zahlt ihr Steuern dafür?

Folgender Fall bei mir:
Ich habe im Mai 2010 das Boot mit Tailer gekauft und diesen auf mich umgemeldet.
Dabei blieb das Kennzeichen gleich, da er vorher im selben Kreis zugelassen war.
Ich behielt also das grüne und dachte ich zahle keine Steuern.
Haste gedacht! Kurze Zeit später kam der Steuerbescheid vom
Finanzamt Bad Homburg in Hessen.

Einspruch eingelgt und eine schöne Erklärung bekommen warum ich zahlen muß.
Heute beim ADAC in der Wassersportabteilung angerufen, der ebenfalls sagte ich muß zahlen.

Jetzt würde mich mal interressieren ob es noch jemanden so ergeht.
Jeden den ich bisher gefragt habe sagte mir er zahlt nichts.
Wurde da in den letzten Jahren etwas geändert?

Ich bin gespannt!
__________________
Gruß
Joachim

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  #2  
Alt 22.07.2011, 20:16
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Ostwestfale Ostwestfale ist offline
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Nö, ich zahle nix.

Ausser bald ne Strafe weil der TÜV überzogen ist.


Bon Voyage
__________________
Gruß

Michael

Kaum macht man es richtig - schon funktioniert es & Versuch macht Kluch
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quastenfloesser (22.07.2011)
  #3  
Alt 22.07.2011, 20:20
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Joerg Joerg ist offline
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Zitat:
Zitat von quastenfloesser Beitrag anzeigen

Einspruch eingelgt und eine schöne Erklärung bekommen warum ich zahlen muß.
Und die wäre ?
__________________
netten Gruß aus Berlin,

Jörg



"Auch Müll im Kopf ist Umweltverschmutzung."

von Ulrich Wickert
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quastenfloesser (22.07.2011)
  #4  
Alt 22.07.2011, 20:32
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Reiler Reiler ist offline
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Hallo,

ich habe mir im Januar 2010 einen neuen Trailer gekauft, da ich auf Nummer sicher gehen wollte, wollte ich für den Trailer Steuern bezahlen und den Trailer mit einem schwarzen Kennzeichen anmelden. Ich mußte heftig auf der Zulassungsstelle diskutieren bis ich ein schwarzes Kennzeichen hatte und Steuern zahlen durfte.
Hintergrund meines schwarzen Kennzeichen war, in dem Boot steht unsere Urlaubsmoped die Dax Replika, die Fahrräder und jede Menge sonstiges Zeug das kein Sportgerät ist.

Also bei mir genau umgedreht!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Bernd
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Dieter B. (22.07.2011), quastenfloesser (22.07.2011)
  #5  
Alt 22.07.2011, 20:40
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Ich hab meinen Trailer letzten Monat mit grünem Kennzeichen zugelassen. Natürlich zahlt man dafür keine Steuern...
Irgendwas muss bei dir schief gelaufen sein.
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Gruss aus Mainz, Tobias
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quastenfloesser (22.07.2011)
  #6  
Alt 22.07.2011, 20:44
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quastenfloesser quastenfloesser ist offline
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Standard Erklärung

Hier die Erklärung, warum.
Das Vorgeplänkel und die Namen habe ich mal unkenntlich gemacht.
Der Einspruch war auch mit einer Beschwerde über das mir entgegengebrachte Verhalten verbunden.

__________________
Gruß
Joachim

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  #7  
Alt 22.07.2011, 20:48
lifeofmyown lifeofmyown ist offline
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Was issn das fürn Quatsch? Was bedeutet denn der letzte Absatz, von wegen:"...wie mir Herr .... berichtete..."!?

Und die Sportzwecke sind nicht an die Mitgliedschaft in irgend einem Verein geknüpft! Bleib dran, damit kommt dein Finazamt nicht weit...
__________________
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Gruss aus Mainz, Tobias
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  #8  
Alt 22.07.2011, 20:49
Joerg R Joerg R ist offline
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Hallo,
ich habe mir letzten September ein neues Boot mit Trailer gekauft, auch ich habe ein grünes Kennzeichen und zahle keine Steuern.
Aber ich habe den Trailer Versichert. Wegen Diebstahl und Haftpflicht.

Gruß
Joerg R
__________________
Gruß
Joerg R

ZAR 57 WD mit Yamaha F150
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  #9  
Alt 22.07.2011, 20:51
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quastenfloesser quastenfloesser ist offline
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Haftpflicht habe ich auch gemacht, falls beim rumschieben mal was passiert.
__________________
Gruß
Joachim

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  #10  
Alt 22.07.2011, 20:52
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Joerg Joerg ist offline
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Ist das so bei Dir eingetragen :




oder steht da was anderes in der BE ? Wichtig die 2 Zeilen unter Punkt 1 !!
__________________
netten Gruß aus Berlin,

Jörg



"Auch Müll im Kopf ist Umweltverschmutzung."

von Ulrich Wickert
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quastenfloesser (22.07.2011)
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Alt 22.07.2011, 20:53
Frank-hh Frank-hh ist offline
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Was hast Du mit dem Herrn den besprochen Joachim ?
Das vielleicht mal ein Fahrrad oder ein Grill oder sonst was mit im Boot fährt.

Denke mal scharf nach.
__________________
Gruß Frank


- Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen
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  #12  
Alt 22.07.2011, 20:55
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Ich bin auch gespannt:

Laut der dreizehnten Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 24.04.1992 müssen seit 01.06.92 Sportanhänger (z.B. Bootstrailer, Pferdeanhänger usw.) ein eigenes amtliches Kennzeichen besitzen und regelmäßig alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO (TÜV).

Nach wie vor muss für derartige Anhänger keine Steuer bezahlt und keine eigene Versicherung abgeschlossen werden.

Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr
(Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
Aktueller Rechtsstand: 8. April 2011

Abschnitt 1
Allgemeine Regelungen
...
§ 3 Notwendigkeit einer Zulassung
...
(2) Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind
...
e) Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten oder Tieren für Sportzwecke, wenn die Anhänger ausschließlich für solche Beförderungen verwendet werden,
...

Soviel zur neuen Fahrzeugzulassungsverordnung....

Und nun zum Bundesfinanzministerium:

Seit dem 1. Juli 2009 ist die Kfz-Steuer eine Bundessteuer, die vom Bundesministerium der Finanzen übergangsweise weiterhin mit Hilfe der Landesfinanzbehörden verwaltet wird.

Kraftfahrzeugsteuer
Der Kraftfahrzeugsteuer unterliegt in der Regel das Halten von Fahrzeugen, die zum Verkehr auf öffentlichen Straßen bestimmt sind. Die Steuerpflicht beginnt mit der Zulassung und endet mit der verkehrsrechtlich geregelten Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs bei der Zulassungsbehörde. Die Steuer wird von den örtlich zuständigen Finanzämtern erhoben.

Und da so ein Bootstrialer ( u.a. ) mit grünem Kennzeichen von der ZULASSUNG befreit ist, unterliegt er auch nicht der KFZ Steuer

Fazit Widerspruch und auf den Fragebogen zur Steuerbefreiung drängen !
__________________
LG
Guido
Delphin DS-420 / Johnson 20 PS / Trailer Eigenbau
Unser Boot ist ein grosses Loch im Wasser in das wir unser ganzes Geld werfen
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quastenfloesser (22.07.2011)
  #13  
Alt 22.07.2011, 20:56
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Zitat:
Zitat von Frank-hh Beitrag anzeigen
Was hast Du mit dem Herrn den besprochen Joachim ?
Das vielleicht mal ein Fahrrad oder ein Grill oder sonst was mit im Boot fährt.

Denke mal scharf nach.
Nein habe ich nicht!!!!
Ich hätte am liebsten...

Man kann doch kein Fahrrad in so ein schönes Boot legen!
Wenn da die Kette wo rumschmiert........
__________________
Gruß
Joachim

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  #14  
Alt 22.07.2011, 20:57
Joerg R Joerg R ist offline
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Hallo Joachim,

die spinnen doch. Im letzten Absatz steht doch sogar, dass die Besteuerung nicht für Spezialanhänger gilt die als reine Sportanhäger benutzt werden.
Oder wird dein Anhänger anderweitig benutzt?

Gruß
Joerg R
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Gruß
Joerg R

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  #15  
Alt 22.07.2011, 21:15
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So, wenn es länger dauert. Mußte erst den Schein holen.
Ich denke das ist der selbe Wortlaut.


Schau mal hier:
http://schlauchboot-forum.com/forum/...ad.php?t=17323
Da gehen vielleicht Dachlatten, Panelen oder Rohre drauf.
__________________
Gruß
Joachim

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