Schlauchboot-Forum

Forum Forumsartikel Bilder / Alben Forumsregeln Mitteilungen und Fragen Tools Links Heutige Beiträge
Zurück   Schlauchboot-Forum > Allgemeines > Zulassung / Versicherung / Führerschein

Zulassung / Versicherung / Führerschein Bootsanmeldungen, Versicherungen und alles zu Führerscheinen

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 21.05.2012, 09:22
andreasg.
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Neuerung: anderer Motor muss nicht mehr in Papieren eintragen werden

Hallo Zusammen.

ich habe mein Boot beim WSA in Köln angemeldet. Heute habe ich dort angerufen und nachgefragt, welche Papiere ich mitbringen muss, wenn ich einen 20 PS Motor eintragen lassen möchte.

Antwort (sinngemäß):

Motor Eintragungen sind jetzt freiwillig. Man darf den Motor dran hängen und fahren, wenn dieser für den Bootstyp zulässig ist.
Ob diese Regelung auch im Ausland (EU) so gültig ist, konnte man mir nicht sagen.

Beim Eintragen ist ansonsten erforderlich: Bootspapiere, Personalausweis, Kaufvertrag
Mit Zitat antworten
Folgende 5 Benutzer sagen Danke zu für den nützlichen Beitrag:
Dieter B. (22.05.2012), Jip (22.05.2012), Joerg R (17.06.2012), LianeundBernd (21.05.2012), Searider (21.05.2012)
  #2  
Alt 21.05.2012, 11:08
Benutzerbild von steinpilz43
steinpilz43 steinpilz43 ist offline
Schlauchboot Profi
Treue-Sterne
 
Registriert seit: 30.05.2010
Beiträge: 211
Abgegebene Danke: 255
Erhielt 90 Danke für 74 Beiträge
Standard

Zitat:
Zitat von andreasg. Beitrag anzeigen
Hallo Zusammen.

ich habe mein Boot beim WSA in Köln angemeldet. Heute habe ich dort angerufen und nachgefragt, welche Papiere ich mitbringen muss, wenn ich einen 20 PS Motor eintragen lassen möchte.

Antwort (sinngemäß):

Motor Eintragungen sind jetzt freiwillig. Man darf den Motor dran hängen und fahren, wenn dieser für den Bootstyp zulässig ist.
Ob diese Regelung auch im Ausland (EU) so gültig ist, konnte man mir nicht sagen.

Beim Eintragen ist ansonsten erforderlich: Bootspapiere, Personalausweis, Kaufvertrag

Der Hinweis ist nun doch so, wie ich es auch kenne " wie er für den Bootstyp zulässig ist "


Ich erinnere mich noch: an blablaa in einem Beitrag" .... alles ganz einfach Spiegel verändern, stärkeren Motor drann - eintragen lassen....kein Problem "


Gruß: Joerg-Peter

NS: also, für Auslandseinsätze würde ich den schon eintragen lassen, gilt dort ja allgemein als Eigentumsnachweis und Grundlage der Vignette ??
__________________
ein C4 in ROT macht schon Spass
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 21.05.2012, 13:02
Benutzerbild von berny
berny berny ist offline
Forentechniker
Treue-Sterne
 
Registriert seit: 08.12.2004
Beiträge: 5.006
Abgegebene Danke: 1.968
Erhielt 2.824 Danke für 1.705 Beiträge
Standard

Zitat:
Zitat von steinpilz43 Beitrag anzeigen

NS: also, für Auslandseinsätze würde ich den schon eintragen lassen, gilt dort ja allgemein als Eigentumsnachweis und Grundlage der Vignette ??
Nicht nur das, auch auf Grenzen, bei Polizeikontrollen usw usw usw.
Hier könnte es schon sein, dass man in Erlärungsnot kommt, wenn man keine ordentliche Papiere mitführt.

Es zeigt aber auch wieder, dass die Deutschen im Umgang mit den Booten immer noch sehr oberflächlich sind.
Bei der ganzen Perfektion in der Bürokratie wundert mich das direkt.
__________________
Bernhard Stummer
office at best minus data dot at
Bootsboerse.at

Bearbeite deine Signatur
sorry, aber mein ipad,schreibt mir meine Tippfehler vor...
Schlauchlegende: Semperit 5ps, Metzeler Brigant 20ps, Zodiac MKII classik 25ps, Bombard C4 40ps, Selva 460 60ps
Mit Zitat antworten
Folgende 2 Benutzer sagen Danke zu berny für den nützlichen Beitrag:
steinpilz43 (22.05.2012), timo (21.05.2012)
  #4  
Alt 22.05.2012, 12:55
NAGINFLATE NAGINFLATE ist offline
Einsteiger
Treue-Sterne
 
Registriert seit: 01.04.2010
Beiträge: 19
Abgegebene Danke: 103
Erhielt 15 Danke für 7 Beiträge
Standard Versicherung?

Hallo zusammen,

einerseits klingt das ja gut.
Meine Kombi steht aber auch im Versicherungsschein: gilt denn dort die gleiche Feiheit? Nicht , daß die im Schadenfall die Regulierung ablehnen.

Gruesse Norbert
__________________
Grüße aus Bonn
Norbert
Mit Zitat antworten
Folgender Benutzer sagt Danke zu NAGINFLATE für den nützlichen Beitrag:
steinpilz43 (22.05.2012)
  #5  
Alt 22.05.2012, 13:05
Immanuel
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo Norbert!

Natürlich nicht, denn Du hast ja eine Kombination versichert.

Ich hatte letztens auch schon mal was dazu geschrieben, als ich beim WSA in Köln meinen neuen Motor habe eintragen lassen:
http://www.schlauchboot-forum.com/fo...70&postcount=3
Mit Zitat antworten
Folgender Benutzer sagt Danke zu für den nützlichen Beitrag:
steinpilz43 (22.05.2012)
  #6  
Alt 22.05.2012, 13:09
Wolfgang Wolfgang ist offline
"leider viel zu früh von uns gegangen"
Treue-Sterne
 
Registriert seit: 20.08.2009
Beiträge: 7.084
Abgegebene Danke: 7.253
Erhielt 10.578 Danke für 3.508 Beiträge
Standard

Ist ein bissel gefährlich die Bestimmungen einer Zulassung mit denen einer Versicherung zu mischen .............

Denn was hat das Eine mit dem Anderen zu tun
__________________
Gruss, der Wolfgang



Am Rand meines Verstandes lebt doch ein wenig Wahnsinn

_________________________________________

Wolfgang ist leider verstorben
_________________________________________
Mit Zitat antworten
Folgende 2 Benutzer sagen Danke zu Wolfgang für den nützlichen Beitrag:
golfstrom (03.09.2012), the_ace (22.05.2012)
  #7  
Alt 22.05.2012, 13:47
Benutzerbild von steinpilz43
steinpilz43 steinpilz43 ist offline
Schlauchboot Profi
Treue-Sterne
 
Registriert seit: 30.05.2010
Beiträge: 211
Abgegebene Danke: 255
Erhielt 90 Danke für 74 Beiträge
Standard

Zitat:
Zitat von Wolfgang Beitrag anzeigen
Ist ein bissel gefährlich die Bestimmungen einer Zulassung mit denen einer Versicherung zu mischen .............

Denn was hat das Eine mit dem Anderen zu tun


Warum ?????

bei meiner Versicherung ist die Kombination von Boot und Motor versichert und die Zulassungsnummer auch dort registriert.

Bei Verlust, ist auch nur dieses versichert - da kann ich dann nicht kommen und sagen: "ja, aber nun hatte ich einen XX Motor und dieser war 5000 EURO teurer".

Komme ich nach Kroatien, mit nicht registriertem Motor, werde ich bei einer Kontrolle mit einer Ordnungsstrafe belegt, da in den Papieren der andere Motor nicht eingetragen!!!

Noch besser ist, wenn ich die Kontrolle über das Boot verliere und verursache einen Schaden ????

Die Versicherung: "wir müssen leider die Haftpflichtersatzleistung kürzen.....
da der Hersteller nur Motoren bis 50PS am Boot zugelassen hat" ( bei der Typregistrierung)

Oder... usw.

ich sehe da schon Zusammenhänge !!!

Aber, jeder kann ja machen was er will, oder wie es seiner Rechtsauffassung entspricht, leider ist die Staatsmacht, wo auch immer, meistens anderer Meinung

Bis bald, Juni ist für mich Kroatien-Urlaub...

Joerg-Peter
__________________
ein C4 in ROT macht schon Spass
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 22.05.2012, 13:54
Immanuel
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Also gibst du ja Wolfgang recht!

Natürlich gibt es Zusammenhänge, aber es hat nur mal wirklich NICHTS miteinander zu tun!
Mit Zitat antworten
  #9  
Alt 22.05.2012, 16:00
Benutzerbild von the_ace
the_ace the_ace ist offline
Nordseefahrer
Treue-Sterne
 
Registriert seit: 27.01.2010
Beiträge: 1.960
Abgegebene Danke: 2.508
Erhielt 2.051 Danke für 818 Beiträge
Standard

Es geht ja nicht nur um Diebstahl, sondern auch um Haftpflicht. Ich möchte nicht mit einem anderen Motor jemandem über den Kopf fahren (Mal davon abgesehen, dass der Gedanke schon unangenehm genug ist).
__________________
Gruß
Frank



Zar 57 WD, Yamaha F150 auf Sattelite MX182SX
http://www.SeaQuest.info
Mit Zitat antworten
Folgende 3 Benutzer sagen Danke zu the_ace für den nützlichen Beitrag:
rossi71 (18.06.2012), sporty (22.05.2012), steinpilz43 (22.05.2012)
  #10  
Alt 22.05.2012, 22:09
Wolfgang Wolfgang ist offline
"leider viel zu früh von uns gegangen"
Treue-Sterne
 
Registriert seit: 20.08.2009
Beiträge: 7.084
Abgegebene Danke: 7.253
Erhielt 10.578 Danke für 3.508 Beiträge
Standard

Und das ist die offizielle Variante des WSA :


Zitat:
Sehr geehrter Herr ,

bei der Neuanmeldung eines Bootes muss ein Motor angegeben werden, wenn er über 3 PS hat,
da dies eine Voraussetzung zur Bootsanmeldung ist. Bei einem Bestehenden Kennzeichen muss
ein neuer Motor seit Anfang 2012 nicht mehr angezeigt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag


XXXXXXXX
__________________
Gruss, der Wolfgang



Am Rand meines Verstandes lebt doch ein wenig Wahnsinn

_________________________________________

Wolfgang ist leider verstorben
_________________________________________
Mit Zitat antworten
Folgende 5 Benutzer sagen Danke zu Wolfgang für den nützlichen Beitrag:
conferio (07.06.2012), Dieter B. (22.05.2012), Jip (22.05.2012), rossi71 (18.06.2012), schwabe (22.05.2012)
  #11  
Alt 17.06.2012, 11:14
willyulli willyulli ist offline
Geniesser
Treue-Sterne
 
Registriert seit: 09.09.2007
Beiträge: 243
Abgegebene Danke: 15
Erhielt 32 Danke für 24 Beiträge
Standard Aufwändig??

Offensichtlich ist das nichteintragen eines genutzten zweiten Motores im Ausland aus diversen Gründen kritisch zu sehen.
Frage: Was ist an der Eintragung des 2.ten Motores aufwändig??
In meinen Unterlagen zur im Hafen von Rab ausgestellten Vignette taucht nur das Bootskennzeichen ohne Motor auf. Der Motor taucht wiederum nur im Bootsschein und Verciherungsschein auf.

Um sauber zu sein, würde ich also den formalen Akt der Eintragung auf mich nehmen. Es gibt Dinge, die akzeptierst Du besser. Keine Ahnung ob das Auswirkungen bei einer Kontrolle hätte wenn ein anderer Motor als angegeben drauf ist. Aber ich denke mal, dass man bei ich meine 16.- € nicht groß diskutieren sollte.
Ich fahre 90% in Kroatien, also ist für mich entscheidend was da Sache ist.
Mit Zitat antworten
  #12  
Alt 17.06.2012, 11:21
kea
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Das unterstreicht jedenfalls, das der Bootsschein vom WSA nur national gedacht ist. Wenn er im Ausland anerkannt wird, ist das Auslegungssache der dortigen Behörde. Der Zoll macht dort aber manchmal keine Ausnahme, weil z.B. der Zoll in NL gelegentlich nach dem Nachweis der abgeführten MwSt. fragt und das bedeutet, das entweder der IBS (vom NL Zoll als Eigentumsnachweis, und damit über die bei der Registrierung vorzulegende Rechnung als MwSt Abfuhrnachweis, akzeptiert) oder die Motorrechnung mitgeführt werden müssen.
Mit Zitat antworten
  #13  
Alt 17.06.2012, 11:56
Wolfgang Wolfgang ist offline
"leider viel zu früh von uns gegangen"
Treue-Sterne
 
Registriert seit: 20.08.2009
Beiträge: 7.084
Abgegebene Danke: 7.253
Erhielt 10.578 Danke für 3.508 Beiträge
Standard

Zitat:
Bootsschein vom WSA nur national gedacht ist
Zulassung.

Bootsschein ist wieder bissel irreführend weil man dann schnell beim IBS ist. Und das hat nix mit dem WSA zu tun ......

Zitat:
weil z.B. der Zoll in NL gelegentlich nach dem Nachweis der abgeführten MwSt. fragt
Ich glaube das betrifft uns mit den Schlauchis wohl eher weniger.
Ziel, wie in Deutschland auch, werden da wohl die teuren Segler am Meer sein . Denn die unterliegen ja nicht der Kennzeichnungspflicht
__________________
Gruss, der Wolfgang



Am Rand meines Verstandes lebt doch ein wenig Wahnsinn

_________________________________________

Wolfgang ist leider verstorben
_________________________________________
Mit Zitat antworten
  #14  
Alt 17.06.2012, 19:56
kea
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Da ich fast jedes Wochenende in die Niederlande fahre (wir haben ein Ferienhaus am Rhederlaag) treffen uns auch häufiger die Zollkontrollen. Ohne IBS hatte ich mehrfach das Problem, das der Zoll auch bei einem Aussenborder, oder Boot alleine, den Nachweis haben will. Selbst der AB im Kombi wurde auf Seriennummer kontrolliert. Daher ist es wesentlich angenehmer einen IBS vorzuzeigen und damit ohne lange Argumentation weiter fahren zu können.
Mit Zitat antworten
Folgender Benutzer sagt Danke zu für den nützlichen Beitrag:
Wolfgang (17.06.2012)
  #15  
Alt 17.06.2012, 20:45
Wolfgang Wolfgang ist offline
"leider viel zu früh von uns gegangen"
Treue-Sterne
 
Registriert seit: 20.08.2009
Beiträge: 7.084
Abgegebene Danke: 7.253
Erhielt 10.578 Danke für 3.508 Beiträge
Standard

Dann fahnden die ja auch in der Umgebung nach gestohlenen Motoren

Dann ist IBS / Quittung ein guter Tip .

Konnte mir das mit dem Nachweis der MwSt nur nicht vorstellen aber die Kontrolle der Nummern macht ja Sinn.
__________________
Gruss, der Wolfgang



Am Rand meines Verstandes lebt doch ein wenig Wahnsinn

_________________________________________

Wolfgang ist leider verstorben
_________________________________________
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 16:12 Uhr.



Powered by vBulletin® Version 3.8.9 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2026, Jelsoft Enterprises Ltd.
Template-Modifikationen durch TMS
Copyright © - 2012 - www.schlauchboot-forum.com