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| Zulassung / Versicherung / Führerschein Bootsanmeldungen, Versicherungen und alles zu Führerscheinen |
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#1
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Hallo Zusammen.
ich habe mein Boot beim WSA in Köln angemeldet. Heute habe ich dort angerufen und nachgefragt, welche Papiere ich mitbringen muss, wenn ich einen 20 PS Motor eintragen lassen möchte. Antwort (sinngemäß): Motor Eintragungen sind jetzt freiwillig. Man darf den Motor dran hängen und fahren, wenn dieser für den Bootstyp zulässig ist. Ob diese Regelung auch im Ausland (EU) so gültig ist, konnte man mir nicht sagen. Beim Eintragen ist ansonsten erforderlich: Bootspapiere, Personalausweis, Kaufvertrag |
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Dieter B. (22.05.2012), Jip (22.05.2012), Joerg R (17.06.2012), LianeundBernd (21.05.2012), Searider (21.05.2012) | ||
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#2
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Zitat:
Der Hinweis ist nun doch so, wie ich es auch kenne " wie er für den Bootstyp zulässig ist " Ich erinnere mich noch: an blablaa in einem Beitrag" .... alles ganz einfach Spiegel verändern, stärkeren Motor drann - eintragen lassen....kein Problem ![]() ![]() "Gruß: Joerg-Peter NS: also, für Auslandseinsätze würde ich den schon eintragen lassen, gilt dort ja allgemein als Eigentumsnachweis und Grundlage der Vignette ??
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ein C4 in ROT macht schon Spass
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#3
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Zitat:
Hier könnte es schon sein, dass man in Erlärungsnot kommt, wenn man keine ordentliche Papiere mitführt. Es zeigt aber auch wieder, dass die Deutschen im Umgang mit den Booten immer noch sehr oberflächlich sind. Bei der ganzen Perfektion in der Bürokratie wundert mich das direkt.
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Bernhard Stummer office at best minus data dot at Bootsboerse.at Bearbeite deine Signatur sorry, aber mein ipad,schreibt mir meine Tippfehler vor... Schlauchlegende: Semperit 5ps, Metzeler Brigant 20ps, Zodiac MKII classik 25ps, Bombard C4 40ps, Selva 460 60ps |
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steinpilz43 (22.05.2012), timo (21.05.2012) | ||
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#4
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Hallo zusammen,
einerseits klingt das ja gut. Meine Kombi steht aber auch im Versicherungsschein: gilt denn dort die gleiche Feiheit? Nicht , daß die im Schadenfall die Regulierung ablehnen. Gruesse Norbert
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Grüße aus Bonn Norbert |
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steinpilz43 (22.05.2012) | ||
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#5
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Hallo Norbert!
Natürlich nicht, denn Du hast ja eine Kombination versichert. Ich hatte letztens auch schon mal was dazu geschrieben, als ich beim WSA in Köln meinen neuen Motor habe eintragen lassen: http://www.schlauchboot-forum.com/fo...70&postcount=3 |
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steinpilz43 (22.05.2012) | ||
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#6
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Ist ein bissel gefährlich die Bestimmungen einer Zulassung mit denen einer Versicherung zu mischen .............
Denn was hat das Eine mit dem Anderen zu tun
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Gruss, der Wolfgang ![]() Am Rand meines Verstandes lebt doch ein wenig Wahnsinn ![]() _________________________________________ Wolfgang ist leider verstorben _________________________________________ |
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#7
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Zitat:
Warum ????? bei meiner Versicherung ist die Kombination von Boot und Motor versichert und die Zulassungsnummer auch dort registriert. Bei Verlust, ist auch nur dieses versichert - da kann ich dann nicht kommen und sagen: "ja, aber nun hatte ich einen XX Motor und dieser war 5000 EURO teurer". Komme ich nach Kroatien, mit nicht registriertem Motor, werde ich bei einer Kontrolle mit einer Ordnungsstrafe belegt, da in den Papieren der andere Motor nicht eingetragen!!! Noch besser ist, wenn ich die Kontrolle über das Boot verliere und verursache einen Schaden ???? Die Versicherung: "wir müssen leider die Haftpflichtersatzleistung kürzen..... da der Hersteller nur Motoren bis 50PS am Boot zugelassen hat" ( bei der Typregistrierung) Oder... usw. ich sehe da schon Zusammenhänge !!! Aber, jeder kann ja machen was er will, oder wie es seiner Rechtsauffassung entspricht, leider ist die Staatsmacht, wo auch immer, meistens anderer Meinung ![]() ![]() ![]() Bis bald, Juni ist für mich Kroatien-Urlaub... Joerg-Peter
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ein C4 in ROT macht schon Spass
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#8
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Also gibst du ja Wolfgang recht!
Natürlich gibt es Zusammenhänge, aber es hat nur mal wirklich NICHTS miteinander zu tun! |
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#9
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Es geht ja nicht nur um Diebstahl, sondern auch um Haftpflicht. Ich möchte nicht mit einem anderen Motor jemandem über den Kopf fahren (Mal davon abgesehen, dass der Gedanke schon unangenehm genug ist).
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#10
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Und das ist die offizielle Variante des WSA :
Zitat:
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Gruss, der Wolfgang ![]() Am Rand meines Verstandes lebt doch ein wenig Wahnsinn ![]() _________________________________________ Wolfgang ist leider verstorben _________________________________________ |
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#11
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Offensichtlich ist das nichteintragen eines genutzten zweiten Motores im Ausland aus diversen Gründen kritisch zu sehen.
Frage: Was ist an der Eintragung des 2.ten Motores aufwändig?? In meinen Unterlagen zur im Hafen von Rab ausgestellten Vignette taucht nur das Bootskennzeichen ohne Motor auf. Der Motor taucht wiederum nur im Bootsschein und Verciherungsschein auf. Um sauber zu sein, würde ich also den formalen Akt der Eintragung auf mich nehmen. Es gibt Dinge, die akzeptierst Du besser. Keine Ahnung ob das Auswirkungen bei einer Kontrolle hätte wenn ein anderer Motor als angegeben drauf ist. Aber ich denke mal, dass man bei ich meine 16.- € nicht groß diskutieren sollte. Ich fahre 90% in Kroatien, also ist für mich entscheidend was da Sache ist. |
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#12
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Das unterstreicht jedenfalls, das der Bootsschein vom WSA nur national gedacht ist. Wenn er im Ausland anerkannt wird, ist das Auslegungssache der dortigen Behörde. Der Zoll macht dort aber manchmal keine Ausnahme, weil z.B. der Zoll in NL gelegentlich nach dem Nachweis der abgeführten MwSt. fragt und das bedeutet, das entweder der IBS (vom NL Zoll als Eigentumsnachweis, und damit über die bei der Registrierung vorzulegende Rechnung als MwSt Abfuhrnachweis, akzeptiert) oder die Motorrechnung mitgeführt werden müssen.
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#13
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Zitat:
Bootsschein ist wieder bissel irreführend weil man dann schnell beim IBS ist. Und das hat nix mit dem WSA zu tun ...... Zitat:
Ziel, wie in Deutschland auch, werden da wohl die teuren Segler am Meer sein . Denn die unterliegen ja nicht der Kennzeichnungspflicht
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Gruss, der Wolfgang ![]() Am Rand meines Verstandes lebt doch ein wenig Wahnsinn ![]() _________________________________________ Wolfgang ist leider verstorben _________________________________________ |
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#14
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Da ich fast jedes Wochenende in die Niederlande fahre (wir haben ein Ferienhaus am Rhederlaag) treffen uns auch häufiger die Zollkontrollen. Ohne IBS hatte ich mehrfach das Problem, das der Zoll auch bei einem Aussenborder, oder Boot alleine, den Nachweis haben will. Selbst der AB im Kombi wurde auf Seriennummer kontrolliert. Daher ist es wesentlich angenehmer einen IBS vorzuzeigen und damit ohne lange Argumentation weiter fahren zu können.
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Wolfgang (17.06.2012) | ||
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#15
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Dann fahnden die ja auch in der Umgebung nach gestohlenen Motoren
![]() Dann ist IBS / Quittung ein guter Tip . Konnte mir das mit dem Nachweis der MwSt nur nicht vorstellen aber die Kontrolle der Nummern macht ja Sinn.
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Gruss, der Wolfgang ![]() Am Rand meines Verstandes lebt doch ein wenig Wahnsinn ![]() _________________________________________ Wolfgang ist leider verstorben _________________________________________ |
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