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#1
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Da immer wieder das Thema Gastlandflagge abgehandelt wird, hier mal ein Auszug:
Nationalflaggen anderer Länder Sehr sensibel sollte man bei Auslandstörns die Frage der Gastlandflagge behandeln. Üblich ist es, bei Auslandstörns zusätzlich zur eigenen Nationalen die Nationale des Gastlandes zu zeigen. Diese sollte grundsätzlich höher an einem Mast wehen als die eigene Nationale. Optimal ist der Platz an der Saling (Querstange am Mast) auf der Steuerbordseite. Wenn diese Anbringung nicht möglich ist, gelten als Ausweichmöglichkeiten: a) steuerbordseitig am Geräteträger (es sei denn, dort weht schon die Nationale). b) als Gösch, d.h. als Flagge, die an ihrem eigenen Flaggenstock am Bug gefahren wird. c) über der Nationalen am Flaggstock am Heck. (Dies ist zwar für Traditionalisten ein Fehltritt, aber besser als gar keine). Auf keinen Fall sollte die Bundesflagge über der Gastlandflagge geführt werden. Wenn eine Gastlandflagge an der Steuerbordsaling gesetzt ist, weht sie dort allein. Nur zwei Ausnahmen sind möglich: 1. an dem Tag, wenn man von einer Reise durch mehrere Länder wieder in Heimatgewässer einläuft 2. am Tag des feierlichen Abfahrens. Die Reihenfolge richtet sich nach dem Alphabet oder der Route der Reise. Eine Ausnahme stellt die Regelung dar, dass gleichzeitig zwei Gastlandflaggen übereinander gesetzt sein dürfen, wenn man einen Grenzfluß zwischen zwei Staaten befährt.
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Gruß Michael |
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