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Bootfahren in der Praxis Tips für die Praxis des Bootfahrens

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  #1  
Alt 11.12.2004, 00:14
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Standard Gastlandflagge

Da immer wieder das Thema Gastlandflagge abgehandelt wird, hier mal ein Auszug:

Nationalflaggen anderer Länder

Sehr sensibel sollte man bei Auslandstörns die Frage der Gastlandflagge
behandeln. Üblich ist es, bei Auslandstörns zusätzlich zur eigenen Nationalen die Nationale des Gastlandes zu zeigen. Diese sollte grundsätzlich höher
an einem Mast wehen als die eigene Nationale. Optimal ist der Platz
an der Saling (Querstange am Mast) auf der Steuerbordseite.

Wenn diese Anbringung nicht möglich ist, gelten als Ausweichmöglichkeiten:

a) steuerbordseitig am Geräteträger (es sei denn, dort weht schon die Nationale).
b) als Gösch, d.h. als Flagge, die an ihrem eigenen Flaggenstock am Bug gefahren wird.
c) über der Nationalen am Flaggstock am Heck. (Dies ist zwar für Traditionalisten ein Fehltritt, aber besser als gar keine).

Auf keinen Fall sollte die Bundesflagge über der Gastlandflagge geführt
werden. Wenn eine Gastlandflagge an der Steuerbordsaling gesetzt ist, weht
sie dort allein
. Nur zwei Ausnahmen sind möglich:

1. an dem Tag, wenn man von einer Reise durch mehrere Länder wieder in Heimatgewässer einläuft

2. am Tag des feierlichen Abfahrens. Die Reihenfolge richtet sich nach dem Alphabet oder der Route der Reise.

Eine Ausnahme stellt die Regelung dar, dass gleichzeitig zwei Gastlandflaggen übereinander gesetzt sein dürfen, wenn man einen Grenzfluß zwischen zwei Staaten befährt.

__________________
Gruß

Michael
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  #2  
Alt 11.12.2004, 01:13
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Hi,

Also ich haeng meine Flaggen hin wo ich will. Damit die Leut a Ruh geben schau ich halt dass gastland hoeher haengt als Nationale. Fetzt es die Nationale mal runter, was vorkommt, dann fahr ich halt nur mit Gastlandflagge und umgekehrt.

Das alles is sicher relevant wenns ein Charterboot ist, oder ein Pott mit Crewliste, am Schlaucherl tuts vermutlich auch ein buntes badetuch oder der BH der Frau.

Ich fuehre Steuerbord ne Totenkopfflagge und keinen hats interessiert. Das ganze im dodl Style mit Kabelbindern an den buegel gepempert

cu
martin
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  #3  
Alt 11.12.2004, 10:26
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Hallo Martin,

ganz so locker ist die Angelegenheit nun auch nicht zu sehen.
Man sollte ( muss) sich schon gewissen Regularien unterwerfen, sonst könnte die eine oder andere Kontrolle sicher etwas aus dem Ruder laufen.
Die zwei, drei Flaggenanordnungen lassen sich doch auch leicht bewerkstelligen.
Soviel Nationalstolz sollte jeder Bootsfahrer zeigen.
__________________
Gruß

Sepp

Ich bin Unterfranke, . Danke!

Von einer Frau kannst du alles erfahren, wenn du ihr keine Fragen stellst.
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  #4  
Alt 11.12.2004, 10:35
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Hallo,

Ja mag sein, dass ich das bei einer Kontrolle mal bereue (es gibt auch Laender wo ich es weniger locker sehen wuerde ).

Aber ich halte das fuer unnuetzen Traditionalismus und dass der Totenkopf gerade an Steuerbord weht ist auch ein bissl als Protest zu verstehen.
In HR wo ich fahre interessierts auch wirklich niemanden. Frankreich, Holland, Italien - da waer ich dann auch etwas vorsichtig

cu
martin
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  #5  
Alt 11.12.2004, 12:37
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bootlos,.....
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Standard ich hab diesbezüglich auch ein problem:

wenn man für sein boot keinen seebrief oder flaggenzertifikat hat, dann darf man ja eigentlich die nationale, in fremden gewässern nicht setzen, weil dazu berechtigen die papiere doch, oder hab ich da was total falsch verstanden??

und für schlaucherl ohne gfk rumpf gibt es keinen seebrief......

also: muß ich jetzt, um mich rechtlich korrekt zu verhalten, auf beide flaggen verzichten??

dake für eure meinungen,

bernhard
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  #6  
Alt 11.12.2004, 13:21
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Hallo,

An sich haben wir ja alle nur ne Binnenzulassung (die Österreicher). Duerfen wir von daher eigentlich ueberhaupt auf See fahren? Ansonsten hab ich ja mit der Zulassung (sobald ich ne Nummer am Boot hab) das Recht/diePflicht die Nationale/Gastlandflagge zu fuehren?

Ui, das koennte noch ein laaanger Thread werden

cu
martin
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  #7  
Alt 12.12.2004, 11:32
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bootlos,.....
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Standard was ganz sicher ist

ist, daß wir mit unseren booten, übrigens mit allen booten unter 7 meter, weil das sind die, die unter die kat. kleinfahrzeuge fallen, mit der
" donauzulassung" am meer fahren dürfen.

aber das mit der österreichischen flagge, da bin ich mir total unsicher, weiß von euch da draussen keiner was wirklich genaues?

aber selbst wenn keiner was weiß, denke es ist noch keiner aufgehängt worden, weil er die nationale geführt hat,.....

lg b.
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  #8  
Alt 12.12.2004, 11:56
daniels
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Hallo,

ich weiß nur, seit dem ich die Nationale und darüber die Niederländische gesetzt habe, auch bei meinem kleinen Boot, grüßen die Niederländer bei der Vorbeifahrt nahezu immer. Also kann es aus meiner Sicht nicht falsch sein, sondern hat wohl etwas mit Gastlichkeit/Freundlichkeit zu tun haben.

Also bleibt der "Schmuck" dran.

Gruß Hans
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  #9  
Alt 24.12.2004, 10:09
rotbart
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Zitat:
Zitat von Michel
Da immer wieder das Thema Gastlandflagge abgehandelt wird, hier mal ein Auszug:

Nationalflaggen anderer Länder

c) über der Nationalen am Flaggstock am Heck. (Dies ist zwar für Traditionalisten ein Fehltritt, aber besser als gar keine).

Auf keinen Fall sollte die Bundesflagge über der Gastlandflagge geführt
werden.
Hallo
nicht hier auch noch diesen Unsinn, diese Flaggenführung ist nach dem Flaggenrechtsgesetzt schlicht verboten , daran ändern auch hunderte von falschen Zitaten in diversen Foren nichts

Ausserdem sollen NIE schon garnicht an der Stb Saling ZWEI Flaggen übereinander wehen (auf See) da man sie u.U. mit NC verwechseln könnte, was das allseits bekannte NOTSIGNAL ist

Merry X-mast
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  #10  
Alt 24.12.2004, 10:20
rotbart
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Und heir sind die Auszüge aus dem Gesetz
---------------------------------------------
§ 8
(1) Die Bundesflagge darf auf Seeschiffen nur geführt werden, wenn diese hierzu nach § 1, 2,
10 oder § 11 berechtigt sind. Eine Dienstflagge darf auf Seeschiffen nur geführt werden,
wenn dies nach den Vorschriften über die Führung von Dienstflaggen anstelle oder neben der
Bundesflagge durch Seeschiffe im öffentlichen Dienst erlaubt ist.

(2) Die Bundesflagge ist in der im Seeverkehr für Seeschiffe der betreffenden Gattung
üblichen Art und Weise zu führen. An der Stelle, wo die Bundesflagge gesetzt ist oder
regelmäßig gesetzt wird, dürfen andere Flaggen nur zum Signalgeben gesetzt werden.


(3) Die Bundesflagge ist beim Einlaufen in einen Hafen und beim Auslaufen zu zeigen.

----------------Binneregelung-----------------------

§ 14
(1) Binnenschiffe dürfen als deutsche Nationalflagge nur die Bundesflagge führen. Flaggen
deutscher Länder oder andere deutsche Heimatflaggen dürfen nur neben der Bundesflagge
gesetzt werden.
--------------------und die Strafen---------------

§ 15
(1) Wer als Führer eines Seeschiffes oder sonst für das Seeschiff Verantwortlicher vorsätzlich
oder fahrlässig einer Vorschrift des § 6 Abs. 1 über das Führen einer anderen Nationalflagge
als der Bundesflagge zuwiderhandelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit
Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer als Führer eines Seeschiffes oder sonst für das Seeschiff
Verantwortlicher entgegen § 8 Abs. 1 Satz 1 die Bundesflagge oder entgegen § 8 Abs. 1 Satz
2 oder sonst unbefugt eine Dienstflagge führt.

§ 16
(1) Ordnungswidrig handelt, wer als Führer eines Seeschiffes oder sonst für das Seeschiff
Verantwortlicher vorsätzlich oder fahrlässig
1. die nach § 4 Abs. 2 vorgeschriebenen Urkunden während der Reise nicht an Bord mitführt,
2. einer Vorschrift des § 8 Abs. 3 über das Zeigen der Bundesflagge zuwiderhandelt oder
3. einer Vorschrift des § 9 Abs. 1 oder 2 über die Bezeichnung eines Seeschiffes
zuwiderhandelt.
(2) Ordnungswidrig handelt auch, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. als Führer eines Seeschiffes oder sonst für das Seeschiff Verantwortlicher oder
Schiffsführer eines Binnenschiffes einer Vorschrift des § 8 Abs. 2, auch in Verbindung mit
§ 14 Abs. 2, über die Art und Weise der Flaggenführung zuwiderhandelt,
2. als Schiffsführer eines Binnenschiffes der Vorschrift des § 14 Abs. 1 über die
Flaggenführung der Binnenschiffe zuwiderhandelt,
3. die in § 2 Abs. 3, § 7 Abs. 3 oder § 11 Abs. 2 vorgeschriebene Anzeige nicht oder nicht
rechtzeitig erstattet oder
4. einer Rechtsverordnung nach § 22 Abs. 1 Nr. 2 zuwiderhandelt, soweit sie für einen
bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist.
(3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet
werden.
§ 17
§ 15 Abs. 2 gilt, unabhängig vom Recht des Tatorts, auch für die Taten, die außerhalb des
Geltungsbereichs dieses Gesetzes begangen werden.
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  #11  
Alt 24.12.2004, 10:53
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dodl dodl ist offline
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Hi rotbart,

Ich wuerd ja jetzt liebend gern mit dir anfangen diese (teilweise unvollstaendigen und aus dem zusammenhang gerissenen) Texte zu zerfleddern. Aber dann wird das wieder ein endloser Thread, der letztlich mit der Anektierung Istriens durch den Tiroler Schuetzenbund und Beschuss meines Bootes mit der bayrischen Knoedelkanone endet.

Also ich bin ueberzeugt, es findet sich fuer jeden Bloedsinn irgendein Gesetz, das aber in der Praxis laengst ueberholt ist.
Ist wie bei den Patenten. Am Papier eigentlich schoen geregelt, aber in allen Facetten praktiziert. Und trotzdem gibts keine bilateralen Krisen deswegen

Also locker bleiben und ja, du hast natuerlich Recht

cu
martin
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  #12  
Alt 24.12.2004, 12:06
rotbart
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Zitat:
Zitat von dodl
Hi rotbart,

Aber dann wird das wieder ein endloser Thread, der letztlich mit der Anektierung Istriens durch den Tiroler Schuetzenbund und Beschuss meines Bootes mit der bayrischen Knoedelkanone endet.

Also locker bleiben und ja, du hast natuerlich Recht

cu
martin
Nach dem Beschuss würde dann (zu recht ) der Adenauer ÜBER der rot-weiß-roten wehen
Trotzdem Schöne Weihnachten
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  #13  
Alt 24.12.2004, 14:02
daniels
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Zitat:
Zitat von rotbart
Hallo
nicht hier auch noch diesen Unsinn, diese Flaggenführung ist nach dem Flaggenrechtsgesetzt schlicht verboten , daran ändern auch hunderte von falschen Zitaten in diversen Foren nichts

Ausserdem sollen NIE schon garnicht an der Stb Saling ZWEI Flaggen übereinander wehen (auf See) da man sie u.U. mit NC verwechseln könnte, was das allseits bekannte NOTSIGNAL ist

Merry X-mast
Hallo Rotbart,

wenn ich beim Bootsführerschein aufgepasst habe, dann ist eine Saling die waagerechte Strebe am Mast, die im oberen Bereich die Wanten abspreizt, um dann eine bessere Mastverspannung zu erzielen. So weit so gut. Sollte es falsch sein, bitte ich es zu entschuldigen - ich bin ein Frischling !

Aber jetzt stelle ich mir eine praktische Frage. Wer hat auf seinem Schlauchboot einen Mast und damit eine Saling. Die meisten Schlauchis haben, soweit ich es sehen konnte, entweder einen Flaggenstock oder einen Geräterträger zur Aufnahme von Flaggen, Fahnen, Wimpeln, Stander - wie wir es auch nennen. Also bleibt uns als Schlauchbootfahrer überhaupt keine andere Möglichkeit der Flaggenbefestigung.Also auch ggf. zwei Flaggen übereinander. Ich bin sicherlich ein Gutheißer von Flaggenführung und halte es für eine besondere Geste gegenüber dem Gastland meine Aufmerksamkeit und die Anerkennung der "Rechtsordnung zu Wasser" anzuerkennen. Deshalb habe ich sogar auch auf meinem Kleinfahrzeug (3,40m) einen Flaggenstock und hieße dort die jeweilige(n) Flagge(n). Würde ich eine größere Motoryacht oder ein großes Segelboot fahren und dann vielleicht noch die Meere befahren, dann sehe es sicherlich anders aus. Aber als Schlauchbootfahrer werde ich sicherlich keinen Mast in mein Boot setzen, damit ich eine Saling vorweisen kann. Entweder haben die Schreiber der Gesetze gewisse Kleinfahrzeuge zu Wasser vergessen, nicht beachtet oder es waren Menschen die Kleinfahrzeuge sowieso keiner Beachtung zeigen wollen.
Wie ich schon an anderer Stelle schrieb, bin ich bislang wegen meiner Flaggenführung weder vom Gastland mißachtet noch getadelt worden. Im Gegensatz werde ich bislang häufiger durch das Gastland gegrüßt, als wie vorher ohne Beflaggung.

Solllen sich also die Menschen Gedanken machen, die die Gesetze erstellen und nicht wir. Wenn die Gedanken dann umsetzbar und praxisbezogen sind, werde ich sie sicherlich als "Erster" umsetzen. Aber solange man beim Schlauchboot von Saling spricht, bleib(t)en die Flagge(n) bei mir an einem Flaggenstock im Heckbereich.

Gruß Hans
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  #14  
Alt 24.12.2004, 14:18
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Zitat:
Zitat von rotbart
Nach dem Beschuss würde dann (zu recht ) der Adenauer ÜBER der rot-weiß-roten wehen
Trotzdem Schöne Weihnachten
Ja, dir auch

cu
martin
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  #15  
Alt 18.05.2005, 19:23
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Falk Falk ist offline
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Hallo Freunde!!!!
Jetzt möchte ich das Thema Flaggenführung noch mal kurz ( ) anschneiden.Wie ich gelesen habe seid Ihr ja alle total begeistert davon !!!!
Da ich ja nun mit meinem Klein(st)fahrzeug in knapp 2 Wochen auf der Adria tuckern will nun meine Frage.
Ich kann ja nun keine Riesenmaste ans Bootchen tackern oder ähnliches......
Soll ich nun die HR Flagge über die BRD Flagge hängen oder umgekehrt.
Habe zwar nun in Rotbart´s Antwort gelesen,dass das falsch ist.Aber wenn ich nun mal keinen Platz habe?????
Welche Methode wird denn nun in der Praxis am häufigsten angewand????
Habe ich nämlich noch nie so drauf geachtet(Ging mich ja bisher nix an)
Danke für Eure Hilfe!!!!
Gruß Falk
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