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Zulassung / Versicherung / Führerschein Bootsanmeldungen, Versicherungen und alles zu Führerscheinen

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  #16  
Alt 11.05.2010, 20:07
Black Shark
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Zitat von kolli Beitrag anzeigen
Das Kennzeichen muß fest mit dem Boot verbunden sein.
Gibt es noch mehr die das Kennzeichen teilen und am Spiegel li. u. re. aufkleben? Geht dort auf jedenfall am einfachsten weg beim Wiederverkauf.
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  #17  
Alt 11.05.2010, 20:14
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Zitat:
Zitat von Black Shark Germany Beitrag anzeigen
Gibt es noch mehr die das Kennzeichen teilen und am Spiegel li. u. re. aufkleben?
Ich hab das "so" noch nie gesehen
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  #18  
Alt 11.05.2010, 20:25
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Ich hab mir jetzt mal aus Plexiglas (hatte gerade nix anderes) 2 Kennzeichen gemacht.
Da mein Boot je eh weiß ist, passt das ja. Dunkle Buchstaben auf hellem Grund.
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  #19  
Alt 11.05.2010, 20:30
Jo-sch Jo-sch ist offline
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Ich habe einfach die Nummer des Vorbesitzers übernommen!
Er hat die Buchstaben und Zahlen super angebracht, und so fahre ich als NRW-ler mit einer Regensburger Nummer.
Keine Ecken und Kanten, keine Verletzungsgefahr!
__________________
viele Grüße aus dem Siegerland
Johannes _ _ Sabine
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  #20  
Alt 11.05.2010, 23:34
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schlauchi20 schlauchi20 ist offline
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Thomas

beim Auto habe ich ja keine Wahl, da muß ich ummelden. Aber wenn das Boot doch eine gut befestigte Nummer hat, die ich übernehmen kann, wäre das zumindest für mich kein Problem.
Muß man sich über die Buchstaben schon mal keine Gedanken mehr machen, bevor es aufs Wasser geht.
Beim stöbern in den alten Beiträgen hatte ich zumindest den Eindruck gewonnen, daß es bei Booten völlig normal ist, die alte Nummer zu behalten.

Eben ganz im Gegensatz zum Autokennzeichen, wo ja wohl sehr viele (wir auch ) irgendwas mehr oder weniger sinnvolles drauf stehen haben wollen.

PS
Ich habe nichts gegen Osnabrück oder Köln

Rüdiger
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  #21  
Alt 11.05.2010, 23:49
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Hallo,
Plastikplatten-Kabelbinder-Süllrand, fertig!
__________________
Besten Gruß, Lorenz
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  #22  
Alt 12.05.2010, 00:18
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LianeundBernd LianeundBernd ist offline
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Hallo "KOLLI",du könntest und solltest mal deinen bürgerlichen Namen unter deine Beiträge setzen.

Zitat:
Zitat von kolli Beitrag anzeigen
Das ist leider nicht zulässig. Das Kennzeichen muß fest mit dem Boot verbunden sein.
Der Gesetzestext (§ 2 Kennzeichnungspflicht) lautet richtigerweise :

"...Eigentümer...muss das Kennzeichen...dauerhaft...anbringen ."

User Daniels (Herr Daniels) hatte vor ein paar Jahren dankenswerterweise folgendes gepostet :

http://www.schlauchboot-forum.com/fo...chenanbringung

Dieses Schreiben führte ich bei den Papieren immer mit.



Hallo Jürgen, das mit den Paddeln kenne ich,,
und aus vorgenannten Gründen hatte ich das so gemacht:




Hallo Rüdiger,auch auf dem Boot kann der Wunsch nach etwas "sinnvollem" aufkommen.
Da ist es gut wenn man die Möglichkeit dazu hat ohne häßliche Klebereste zu sehen.
__________________
Schöne Grüße, Bernd

reden ist schweigen-----Silber ist Gold
OM460DV 26degree/90-2T
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  #23  
Alt 12.05.2010, 07:47
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Zitat:
Zitat von LianeundBernd Beitrag anzeigen
Hallo "KOLLI",du könntest und solltest mal deinen bürgerlichen Namen unter deine Beiträge setzen.


Hatt er jetzt gemacht.
__________________
Gruß Thomas

Männer essen keinen Honig,
richtige Männer kauen Bienen
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LianeundBernd (12.05.2010)
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