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| Zulassung / Versicherung / Führerschein Bootsanmeldungen, Versicherungen und alles zu Führerscheinen |
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#1
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Hallo liebe Leute,
diskussionsthema mit einen Bekannten: Wie sieht es in Frankreich mit der Führerscheinfreien Fahren aus? Gilt das lokale Recht der Touristen demnach als Deutscher bis 15 PS frei, oder nur mit Schein? Habe bisher nichts so richtig finden können. Wer weiss es eventuell?
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Es grüsst aus Nuthetal Frank "Lache nicht über jemanden, der einen Schritt zurück macht. Er könnte Anlauf nehmen...." Legende: ex Moritz 360 mit ex Force 5 PS, ex Suzuki DT 5 aktuell: Yammi F6, Trailer: Anssems PLT 750 mit Flachplane |
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#2
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Frank, immer wenn dieser Passus auftaucht, ist das so :
Zitat:
Quelle : http://www.adac.de/reise_freizeit/wa...688#tabid=tab3 Musst dich halt nur über Besonderheiten in deinem geplanten Revieres schlau machen.
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Gruss, der Wolfgang ![]() Am Rand meines Verstandes lebt doch ein wenig Wahnsinn ![]() _________________________________________ Wolfgang ist leider verstorben _________________________________________ |
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Octopus (26.11.2012) | ||
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#3
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Dazu sei aber gesagt, wenn du unter 15 PS keinen Schein hast, dann hast auch keinen Nachweis! Da kannst dich nicht darauf berufen, dass das in deinem Heimatland so gestattet ist.
Ergo muß man sich schlauch machen, wie Frankreich das sieht.
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Bernhard Stummer office at best minus data dot at Bootsboerse.at Bearbeite deine Signatur sorry, aber mein ipad,schreibt mir meine Tippfehler vor... Schlauchlegende: Semperit 5ps, Metzeler Brigant 20ps, Zodiac MKII classik 25ps, Bombard C4 40ps, Selva 460 60ps |
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Octopus (26.11.2012) | ||
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#4
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Gute Frage, Moritz.
Die Antwort würde mich auch sehr interessieren.
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#5
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In Italien darf bis 40PS Führerscheinfrei gefahren werden. Wäre ja, wenn die Bestimmungen des Heimatlandes gelten, und dort ein Deutscher Urlauber ohne SBF, sich ein Boot mit 40PS mietet, quasi fahren ohne Führerschein. Kann ja auch nicht mit Deutschem Führerschein in nem anderen Land nen LKW fahren nur weil es dort die Führerscheinklassen hergeben.
Meiner Meinung darf man im Ausland auch nur das fahren, was im Heimatland zugelassen ist. Habe da nen Auszug von einem ADAC Papier, hier bezogen auf Italien, mal herauskopiert. Wegen dem Urheberrecht hänge ich den Link unten nochmals an. 4. Führerscheinvorschriften Laut dem Ministerium für Schifffahrt und Verkehr aus Rom, gelten in Italien folgende Führerscheinvorschriften: Ausländische Bootsfahrer – auch Staatsbürger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union – müssen in Italien für ein Boot das nicht unter italienischer Flagge fährt, das nautische Befähigungszeugnis besitzen, das in ihrem Heimatland zum Befahren vergleichbarer Gewässer vorgeschrieben ist. Danach gilt für unter der Flagge der Bundesrepublik Deutschland fahrende Boote folgendes: Küstengewässer Zum Führen von Booten mit Motoren über 3.68 kW (5 PS) ist der Sportbootführerschein-See erforderlich. Binnengewässer Zum Führen von Booten mit Motoren über 3.68 kW (5 PS) ist der Sportbootführerschein-Binnen erforderlich. Bis zum 1. April 1989 ausgestellte Motorbootführerscheine für Binnenfahrt A des Deutschen Motoryachtverbandes und Segelscheine A des Deutschen Seglerverbandes mit dem Zusatz "Segelboot mit Hilfsmotor" gelten weiter. Der Sportbootführerschein ist für das Führen von Wassersportfahrzeugen unter italienischer Flagge (z.B. Charterboote) verpflichtend, wenn die Motorleistung 30 kW (40,8 PS) übersteigt oder wenn, ohne die Motorleistung zu berücksichtigen, mehr als 6 Meilen von der Küste entfernt gefahren wird. Von deutschen Staatsangehörigen erworbene slowenische oder kroatische Sportbootführerscheine gelten in Italien nicht. Wichtig: Die amtlichen deutschen Sportbootführerscheine werden in anderen Ländern, in denen eine Führerscheinpflicht besteht, anerkannt. Bitte beachten Sie, dass deutsche Versicherungen möglicherweise nur dann für berechtigte Schadenforderungen aufkommen, wenn der deutsche Schiffsführer im Besitz eines für das entsprechende Revier nach deutschen Vorschriften vorgeschriebenen Befähigungsnachweises ist. Im Zweifel sollte man sich eine schriftliche Deckungszusage geben lassen. http://www.conscolonia.esteri.it/NR/...Sportboote.pdf
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Grüsse von Micha![]() (noch)Eurocrown 180 BR mit Honda BF 150 LU
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Octopus (26.11.2012) | ||
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#6
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Zitat:
Man kann doch nicht einfach ein Gesetz eines Landes 1:1 auf ein anderes kopieren :sportschiri Also nicht Interpretieren oder Spekulieren, einfach Fragen . http://www.ambafrance-de.org/ Und nochmals: Wenn du keinen Nachweis hast, dann hast du gar nix. Ergo auch keinen für dein Boot im Ausland, welcher ja gefordert wäre. Und hier ist die Frage, was du dann dort zB mit 10 PS brauchst. zB HR oder AT: hier brauchst du mit 10 PS einen Schein, basta. Egal, ob in DE einer notwendig ist oder nicht, und egal, wie das in Italien geregelt ist.
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Bernhard Stummer office at best minus data dot at Bootsboerse.at Bearbeite deine Signatur sorry, aber mein ipad,schreibt mir meine Tippfehler vor... Schlauchlegende: Semperit 5ps, Metzeler Brigant 20ps, Zodiac MKII classik 25ps, Bombard C4 40ps, Selva 460 60ps |
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#7
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Zitat:
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#8
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Hallo Michael,
zugelassen wäre dann in Frankreich bis 15 Ps ohne Schein für Deutsch Urlauber. Aber diese Regelung gibt es in Europa nicht überall. Ich habe mal eine Anfrage an das französche Fremdenverkehrsamt gesendet. Mal sehen was da rauskommt.
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Es grüsst aus Nuthetal Frank "Lache nicht über jemanden, der einen Schritt zurück macht. Er könnte Anlauf nehmen...." Legende: ex Moritz 360 mit ex Force 5 PS, ex Suzuki DT 5 aktuell: Yammi F6, Trailer: Anssems PLT 750 mit Flachplane |
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#9
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Du darfst in Frankreich mit 15PS fahren. Die Frage ist, wissen die Franzosen das?
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Mfg Thomas Wohnen im Dreiländereck, das Beste aus 3 Ländern. Fritten aus Belgien, Bier aus Deutschland und Frikandeln aus Holland, äh den Niederlanden. e-sea 360SK, Suzuki DF15 |
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#10
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Hallo,
auf der Homepage des ADAC wird man aber nicht ganz Schlau, für Frankreich heist es : Sportbootführerscheine: Sportbootführerscheine bzw. die entsprechenden Nachweise des Heimatlandes sind vorgeschrieben. Also Fazit bedeutet das für mich als Deutscher bis 15 PS brauche ich keine Nachweise außer den IBS und dürfte in Fankreich fahren ?????? |
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#11
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Zitat:
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Grüsse von Micha![]() (noch)Eurocrown 180 BR mit Honda BF 150 LU
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Octopus (26.11.2012), Reblaus_01 (26.11.2012) | ||
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#12
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Hallo,
in Deutschland sind ja teilweise Bundeswasserstrassen ausgenommen! Gibt es so etwas auch in Frankreich??, bei stark befahrenen Kanälen/Flüssen?? Warten wir mal die Anfrage ab, wird für die Franzosen auch nicht einfach sein zu beantworten!
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Lieben Gruß aus der Stadt mit dem DOM (-Kölsch) ![]() Markus Mein hirn weigert sich ständig, so langsam zu denken, wie meine finger tippen können. ![]() Meine finger sind so damit beschäftigt, sich zustreiten, wer als erstes auf die tasten darf, das die nicht mal merken wie sie den gedanken hinterherhinken
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#13
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Zitat:
Aber nur, weil es hier ganz neu ist! Die EU-Länder werden sich anpassen müssen. Insofern sind wohl alle Informationen dazu in schriftlicher Weise hier nicht ganz aktuell. Wir hatten das Problem kürzlich in einem Thread mit Schweden hier und dazu die aktuellen Angaben der WSPI Stralsund. HR kann z.Z noch überhaupt nicht vergleichsweise herangezogen werden, weil das Land noch kein EU Land ist. http://schlauchboot-forum.com/forum/...ad.php?t=24132 Dort die (nahezu adäquate Frage wie hier) und dann der # 21. Insofern ist die von Vaalser aufgeworfene Frage richtig ![]() .Also; Eigentlich braucht man neuerdings als EU Bürger, wenn man keinen festen Wohnsitz in Frankreich hat, für vergleichsweise Fahrten in Frankreich nur dann einen Bootführerschein, wenn man ihn in D auch braucht. Eigentlich, denn wer weiß wann und ob das in EU Recht "umgeschrieben" wird/wurde.
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Gruß Dieter, der, der mit seiner Koreapelle absolut glücklich ist! ![]()
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#14
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Es fehlt eine offizielle Seite, wer auf Gegenseitigkeit die entsprechenden Regelungen anerkannt hat. Wo denn nun was gilt. Von denen, die die Regelungen erarbeitet und verhandelt haben, also der Regierung. Die Zahl derjenigen, die im europäischen Ausland (nicht nur EU) mit dem Boot Urlaub machen wächst. Die sollten schon Rechtssicherheit haben.
Es ist ja nicht damit geholfen, daß nun jeder für sich die entsprechende Botschaft anschreibt. Und die Verbandsseiten sind derzeit auch wenig hilfreich, sich zu informieren. So ist der DMYV wohl noch in einer Zeit vor Schengen stehen geblieben... Gruß Dieter |
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Reblaus_01 (26.11.2012) | ||
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#15
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Nö, EU Recht gilt allseits in der EU! Das ist nur mit den anderen Ländern anders.
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Gruß Dieter, der, der mit seiner Koreapelle absolut glücklich ist! ![]()
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Octopus (26.11.2012) | ||
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