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| Zulassung / Versicherung / Führerschein Bootsanmeldungen, Versicherungen und alles zu Führerscheinen |
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#1
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Hallo liebe Bootsgemeinde
![]() ich bin ja bis jetzt mit Deutschland mega zufrieden und fühle mich als EX Schweizer viel wöhler als in der Heimat! ![]() Habe leider ein Schatten gefunden ;-(. ![]() Wollte mein Trailer, der n der Schweiz schon 3 Jahre Zugelassen war, hier beim TÜV Zulassen. :sportschi Nun meine Frage an die Gemeinde hier. Was meint Ihr dazu? Ein Trailer und Anhänger, egal schon Zugelassen oder nicht, braucht ab 6 m Länge nun Lichter auf der Seite ! ![]() Katzenaugen sind ja schon klar und sinnvoll. Aber Lichter? Nun habe ich halt einem Anhängerwerkstatt ein Auftrag erteilt. ![]() Bitte um viele Meinungen dazu. ![]() Ist die Vorschrift sinnvoll ? Müsst Ihr auch Euer Trailer noch Umrüsten? Liebe Grüsse vom Bodensee Euer Bruno |
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Grauer Bär (09.01.2013) | ||
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#2
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ob sinnvoll oder nicht, es ist halt so, das kannst nur akzeptieren, weil ändern kannst Du es eh nicht.
In Österreich sind Lichter auf der Seite auch ab einer gewissen Länge vorgeschrieben.
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lg Ferdi ![]() Boot-loser Admin
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Dieter B. (10.01.2013) | ||
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#3
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Bruno...ja...du siehst ihn selbst besser.
Könntest auch selber machen. cu Lupo alias Wolfgang |
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Ferdi (09.01.2013) | ||
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#4
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Bruno, brauchst du .....................
Dein Hänger auch ![]() Guckst du da auf Seite 29 : http://www.hella.com/hella-com/asset...rschriften.pdf
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Gruss, der Wolfgang ![]() Am Rand meines Verstandes lebt doch ein wenig Wahnsinn ![]() _________________________________________ Wolfgang ist leider verstorben _________________________________________ |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu Wolfgang für den nützlichen Beitrag: | ||
misch (09.01.2013) | ||
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#5
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Hallo Bruno,
Trailer für den Deutschen Markt sind schon ab Werk mit den Leuchten ausgerüstet bzw.der Importeur rüstet diese nach Einfuhr nach. Ich denke Reflektoren würden auch reichen.....
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Es grüsst aus Nuthetal Frank "Lache nicht über jemanden, der einen Schritt zurück macht. Er könnte Anlauf nehmen...." Legende: ex Moritz 360 mit ex Force 5 PS, ex Suzuki DT 5 aktuell: Yammi F6, Trailer: Anssems PLT 750 mit Flachplane |
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#6
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Hallo Bruno,
oh ja, das ist sehr sinnvoll. Die Leuchten an der Seite helfen beim Fahren Dir selbst, weil Du alles besser siehst. Wenn man auf einer BAB unterwegs ist, können an Einfahrten zur Autobahn Dich die einscherenden Fahrer besser sehen, denn ich habe es schon manchmal erlebt, dass sie denken, Auto ist vorbei und fahren los, bekommen dann aber einen großen Schreck, wenn auf einmal ein Hänger dem Auto folgt....das ist vor allem schwierig, wenn der Trailer leer ist. Ansonsten dürfte ja eine Vollabnahme beim TÜV kein Problem sein. Ich kann Dir noch raten, eventuell über ein Autohaus/Werkstatt die Abnahme machen zu lassen. Nach meiner Erfahrung ist es so, dass die Prüfer bei direktem TÜV-Besuch durch den Fahrzeugbesitzer sehr viel genauer hinschauen.
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Besten Gruß, Lorenz |
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#7
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Zitat:
Muss noch vieles lernen ! In Deutschland läuft fast alles Anders. Beim nächsten Mal mache ich es über eine Garage. Auch das Auto mache ich. Wusste aber nicht, dass bei einer Hauptuntersuchung / Neuzulassung auch eine Garage machen könnte. Man lernt nie aus ! Freu mich auf das Treffen mit Dir, Detti und allen anderen Schlauchbootsfreunde. Liebe Grüsse Dein Bruno |
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#8
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Zitat:
. Kommentar: "Wir wollen doch ohne Mängel über den TÜV"Meine Unterlegkeile lagen noch zu Hause vor der Garage... Kommentar: "Ihre Unterlegkeile liegen sicher im Kofferraum ?" ![]() Der Konkurrenzdruck ist deutlich gestiegen und ich finde die Jungs sind sehr freundlich geworden
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Gruß Stefan, ..
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#9
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Zitat:
Wegen gesehen werden ist das so eine Sache. Mit Boot sieht man mich auf 1000m ;-). Ohne Boot ist der Hänger auch mit Lichter gut zu übersehen. Ist Flach ;-) |
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#10
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Das Stimmt mt den Prüfer. Ich war auch sehr freundlich Behandelt worden in Singen.
Die Menschen dort sind echt Klasse ! Die Gesetzte können Sie nicht änderen. Leider ;-( |
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#11
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Zitat:
Die Strahler brauchen alle, Leuchten nur ab 6m .
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Gruss, der Wolfgang ![]() Am Rand meines Verstandes lebt doch ein wenig Wahnsinn ![]() _________________________________________ Wolfgang ist leider verstorben _________________________________________ |
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Grauer Bär (09.01.2013), jac (09.01.2013) | ||
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#12
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Bruno ärgere dich nicht. Es werden dir noch Vorschriften hier in "Good Old Germany" begegnen die sind richtig bescheuert.
Die Seitenmarkierungsleuchten dagegen sehe ich persönlich als sehr sinnvoll an.
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Es grüßt Martin _____________________ „Der Intellekt hat ein scharfes Auge für Methoden und Werkzeuge, aber er ist blind gegen Ziele und Werte.“ Albert Einstein
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Tauchermeister (09.01.2013) | ||
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#13
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Bruno um auf Deine Frage zurückzukommen:
Nein alte trailer müssen nicht nachrüsten. Wenn ein Trailer allerdings eine neuabnahme braucht weil er Bauratfällig geworden ist muss auch bei diesem Trailer der neueste Stand nachgerüstet sein. Dein Trailer hat in D eine Neuabnahme bekpmmen und dann isr das erforderlich. Bei Importen aus der EU ist es wieder ein bisschen anders. Gräme Dich man nicht sondern warte entspannt auf wirklich kleinkarierte Gesetze in D.Du wirst noch eineige erleben
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Honk,James Honk ![]() Vergesst Chuck Norris, Spongebob grillt unter Wasser
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#14
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Hallo, anderer Input, Stichwort Übersiedlungsgut Hast du nen Trailer als solches eingeführt ? Bei Zulassungsstelle oder TÜV nachfragen . . .
Gruss vom Hochrhein Eno
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Grüsse vom Hochrhein KM79 |
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#15
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Hallo,
hab die Vollabnahme bekommen Anhänger ist mit eingefahrener Lichtleiste 3.70 m lang und 1.60m breit laut Dekra kann es zum Streitfall werden wenn die Lichtleiste ausgezogen wird und die Umrißleuchten fehlen, meine Lichtleiste kann um 1.60 m rausgezogen werden da bin ich schon bei 5.30 m länge und haste das Auto davor knackst die 6 m Gesamtlänge schnell. Bau die Umrißleuchten an so gehst Diskusionen mit Tüv/Polizei aus dem Weg und wirst so eilig nicht übersehen. M.F.G.Steffen |
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