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Zulassung / Versicherung / Führerschein Bootsanmeldungen, Versicherungen und alles zu Führerscheinen

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  #1  
Alt 19.12.2006, 21:46
69fpit 69fpit ist offline
Plaste Schleicher
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Standard Gabs mal nen Binnenschein bis 20 Meter ?

Hallo Leute,

gabs mal nen Binnenschein bis 20 Meter statt bis 15 Meter. Eine Bekannte ist bei der freiw. Feuerwehr und aus den neuen Bundesländern. Diese meint sie könnte mit dem Binnenschein bis 20 Meter fahren. Wäre so umgeschrieben worden.

Hat diese den Schein etwa bei der Feuerwehr gemacht? oder noch drüben oder bei der Feuerwehr drüben?

Gibt es oder gab es da andere Vorschriften ??

Gruß

Frank
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IBIS II mit Tohatsu 18 PS 2takt
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  #2  
Alt 20.12.2006, 08:58
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frank frank ist offline
Wieder Wikinger
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Eindeutig NEIN!!!!!!
Ab 15 Meter brauchst Du Schiffahrtspatente die Binnengewässer-gebunden sind.
Eine Bootslänge ist in keinem Schein eingetragen aber wohl gesetzlich geregelt.
Bist du im Besitz des Reinschiffahrtspatents, darfst du zwar auf dem Rhein und Nebenflüssen über einer Länge von 15 Metern fahren aber noch lange nicht auf der Elbe oder Weser.
Ein Bekannter musste für die Überführung seiner Yacht ( 16,5m ) von Hitdorf nach Belgien extra einen Skipper holen der das Schiff überführt hat.
Das Ist auch der Grund warum fast alle Yachten über 15 Meter im Ausland liegen und nicht in Deutschland.
In Holland darfst du mit dem Binnenschein über 15 Meter fahren.
__________________
Gruss Frank

Heute weiß ich, dass sich mit einem Festrumpfboot keine Feste feiern lassen
Alte Liebe rostet nicht, Wiking Titan 570 mit 225PS Optimax

Für Wikinger eine nette Seite.
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  #3  
Alt 20.12.2006, 11:08
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N8falke N8falke ist offline
"Käpt'n" auf´m Trockenen
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In Österreich gibts ein Binnenpatent 20m.
__________________
Liebe Grüsse und allzeit gute Fahrt!!!
Dein/Euer Manfred
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Dummheit ist eine grassierende Seuche! Wer achtlos, blind und unbedacht durchs Leben geht,
wird gnadenlos von ihr heimgesucht. Sie ist farb- und geruchlos, tut LEIDER nicht weh und
ein wirksamer Imfstoff ist nicht in Sicht!!!


Die schlimmsten Geisseln der Menschheit sind Neid, Missgunst, Intoleranz und Egoismus!

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  #4  
Alt 20.12.2006, 17:10
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Der Bootlose
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Hallo ihr Frank´s,
als ich meinen Binnenschein gemacht habe gab es zwei Obergrenzen.
Zum einen war das Gesamtgewicht auf 15 Tonnen begrenzt und die Länge über alles war 20m.
Da viele Stahljachten bei einer Länge unterhalb 15m aber schwerer als 15Twaren,
hat der Gesetzgeber diese Obergrenzen geändert. (15m ohne Gewichtsbeschränkung)
Für Sportboot-Führerschein Binnen Inhaber die zum Zeitpunkt der Änderung ein Boot
größer 15m besaßen bekamen im Rahmen der Besitzstandswahrung eine Sondergenehmigung bis 20m.
__________________
Gruss Detlef
____________________________________________

In der Realität ist die Wirklichkeit ganz anders.
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  #5  
Alt 07.01.2007, 14:12
Dachs Dachs ist offline
Boote Freak
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Diese infos von Detlef bekam ich auch als ich 91 mein binnenschein machte.

hatte leider nur nichts mehr schwarz auf weis um das nach zu voll ziehen
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  #6  
Alt 07.01.2007, 15:17
Benutzerbild von Opa25867
Opa25867 Opa25867 ist offline
Schlauchboot Profi
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...hat mir mein Fahrlehrer auch erzählt...
gruß Uwe
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meine neue Hp: www.opas-tierbedarf.de
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  #7  
Alt 07.01.2007, 18:30
Benutzerbild von Andi Z.
Andi Z. Andi Z. ist offline
Schlauchboot Profi
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Standard Neu hier

Hallo,
ich bin zwar gerade erst angemeldet, aber ich habe auch noch ein Binnenschein bis 20 Meter und maximal 15 Tonnen Wasserverdrängung.

Zu meiner Person, ich heiße Andreas bin 40 Jahre alt, habe seit knapp 20 Jahren den Binnenschein und seit einem Jahr den Seeschein, und jetzt natürlich einen kleinen alten fahrbaren Untersatz der fast so alt ist wie ich.
So das zu meiner Person, das muss ersteinmal reichen.

Gruß Andreas
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  #8  
Alt 11.02.2007, 17:23
Holger P.
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Offensichtlich scheint es doch Unterschiede zu geben...

Meinen vor 22 Jahren ausgestellter Binnenschein (in Hamburg) läßt "nur" eine Länge von 15 Meter zu.

LG

Holger
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  #9  
Alt 11.02.2007, 20:16
Benutzerbild von Ostwestfale
Ostwestfale Ostwestfale ist offline
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Hallo,

mein "alter" Binnen - Motor (aus 1994) hatte noch 20 m drin stehen.
Also ich so 2003 den Teil "Segeln" nachgemacht habe waren es nur noch 15 m Bootslänge.

Soweit ich gehört habe (unverbindlich), gibt es nur Bestandsschutz für diejenigen, die zum Zeitpunkt der Änderung ein Boot von mehr als 15 m (<20m) ihr Eigen nannten.

Alle anderen beissen in den sauren Apfel dann entweder unter 15 zu bleiben oder nachzulegen.

Gruss


Michael
__________________
Gruß

Michael

Kaum macht man es richtig - schon funktioniert es & Versuch macht Kluch
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