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| Zulassung / Versicherung / Führerschein Bootsanmeldungen, Versicherungen und alles zu Führerscheinen |
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#1
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Ich bin Österreicher und habe das HR-Patent? Darf ich mit meinem Boot mit HR- und Österreichfahne in Italien fahren oder nicht? Wenn nein, welchen Schein brauch ich dafür (Aufwand und Kosten)?
Andreas |
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#2
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Zitat:
das liegt aber nicht an den Fahnen, sondern am HR-Patent. Mit HR-Patent ausserhalb von HR dürfen nur Kroaten fahren. Alle anderen brauchen das entsprechende gültige Patent ihres Heimatlandes. Ist genauso wie mit dem Autoführerschein. Hättest Du nur einen HR-Autoführerschein, dürftest auch nur in HR damit fahren. Da Du aber einen A-Führerschein hast und Österreicher bist, darfst Du mit Deinem A-Führerschein auf der ganzen Welt Auto fahren. aber warum willst Du mit der HR-Fahne fahren ? PS: wenn Du im Forum nach Patent, Führerschein ... suchst, kannst Du Tage mit lesen verbringen - aber, es läuft auf obige Zeilen raus
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lg Ferdi ![]() Boot-loser Admin
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#3
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Ach ja, bitte bitte keine Führerscheindiskusssion mehr. Schon gar nicht über das Kroatische Kaffeepatent.
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Gruß, Jürgen |
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#4
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Entschuldigung - das Thema ist mir aber wirklich sehr wichtig! Es gibt angeblich eine Möglichkeit das HR-Patent auf ein FB2-Patent umzuschreiben. Hat damit jemand Erfahrung? Ist diese "Umschreibung" amtlich?
Andreas |
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#5
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Zitat:
davon ist uns hier nix bekannt - bitte bemühe wirklich die Suche, dieses Thema wurde in den beiden Foren schon so oft bis zum Erbrechen durchgekaut, sodass keiner mehr Lust hat, darüber zu schreiben.
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lg Ferdi ![]() Boot-loser Admin
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#6
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Zitat:
Da Du ja auch aus Graz bist, können wir uns ja mal bei einem Glaserl zusammensetzen und darüber plaudern... Grüße, Rainer |
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#7
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@Ferdi
Ganz so ist es nicht.!!!!! Es ist auch nicht mit den Autoführerscheinen zu vergleichen wo es internationale Regeln gibt im gegensatz zu den Sportbootscheinen. also ist dieser Vergleich eher als Verkaufsargument der Bootsschulen zu sehen, genau so wie die Versichungsdeckung. Rechtlich gesehen bestimmt Italien ob du mit dem HR Patent fahren darfst Da in einigen Staaten gar kein Schein erforderlich ist und Österreich zählt dazu würde man im Grunde gar keinen brauchen. Das einzige was dir passieren kann ist das die Stunden / Tage bis die Behörden das feststellen du festsitzt mehr nicht. Interessant zu diesem Thema auch der gerade laufende Beitrag in der Yachtrevue Scheinfrage handelt zwar ein Ösi mit D Patent aber die Spielregen sind auch beim HR Patent gleich. Gut habe ich die Textzeile von KARL OTTO gefinden Zitat:
Umschreiben. Ja das ist richtig die umschreibung gab und ? gibt es noch ?? Wer ein Yogo Patent hatte konnte es umschreiben lassen, stand/steht? auf der MSVÖ Seite. ABER Dabei handelte es sich um den Monar Motorist der vor 19?? gemacht wurde. Ob das jetzt 1979 oder 89 war kann ich nicht genau sagen aber ich denke eher 1979 Den B HR Schein kann man genau so wenig umschreiben wie den SBF SEE Da bei beiden Scheinen eine Riesen Unterschied in der Ausbildung besteht, ja auch beim SBF See ist das so Da immer wieder neue zum bootssport kommen wird man diese Fragen immer wieder finden. Für mich gibt es im moment nur 2 Personen den ich bei Scheinfragen vertraue Das ist Karl Otto und Jürgen Straßburger vom Boote Magazin. Beide haben das Thema Österreicher mit nicht Ösi Patenten am besten abgehandelt. Bei Karl Otto könnte man den Eindruck gewinnen das er mit dem SVÖ etwas zu tun hat aber trotzdem neutral schreibt.
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Gruß Herbert Geändert von Herbert (19.01.2007 um 15:46 Uhr) |
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#8
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So ganz ist die Aussage nicht richtig, dass es egal ist, ob der Österreicher nen deutschen oder nen Kroatischen Schein hat, da Kroatien nicht in der EU ist.
Vergleich zum Auto FS: EU schein muß nicht umgeschrieben werden (in Deutschland _österreich weiß ich nicht) Nicht EU-Schein muß nach einem halben Jahr umgeschrieben werden, ggf. sogar mit neuer Prüfung sonst Fahren ohne Fahrerlaubnis Aber es ist soviel darüber geschrieben worden - dass ich hier aufhöre um keine Diskussion anzufangen mfg Marcus |
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#9
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Zitat:
Es ist überhaupt nicht relevant wie die Autoführerscheine abgehandelt werden denn ein vergleich ist nicht möglich außer für falschmeldungen. Die EU hat nix aber auch gar nix mit Bootsscheinen zu tun, den es gibt weder EU noch Internationale regelungen und das müßten zumindest die Schreiber wie du wissen, oder gehe ich falsch das du das nur so abhandelst ?
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Gruß Herbert |
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#10
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Hallo,
also bitte - die Führerscheindiskussionen sind doch die schönsten Threads... Hier mal ein Link: http://www.guardiacostiera.it/de/blunumber.cfm Da steht was wenn man diese Nummer vom Festnetz aus anruft bekommt man eine "Verbindung mit der Juristisch kompetenten Capitaneria di Porto". Vielleicht können die weiterhelfen? Frag doch dort mal nach... Denke, dass dort jemand auch Englisch spricht. Das Ergebnis aber bitte hier veröffentlichen!!!
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Viele Grüße Tom Freiwilliger Seenotdienst e.V. (Bodensee) Infos: www.fsd-info.de. Bei Interesse bitte PN an mich! Wir suchen noch Mitglieder!
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#11
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Diese Meinung unterstützt zB auch Hr Strasser von der OÖ Landesregierung, der sinngemäß sagte: "Die Herren vom MSVÖ sind so praxisfern und verlangen von jedem Kleinbootfahrer, der im Urlaub einfach nur zur nächsten Insel hüpfen will, eine komplette Ausbildung für einen Hochseeskipper".
Gut wer den FB2 hat, aber wenn man ein bisschen praxisnahe denken will, so erkennt man, dass der FB2 für die meisten Kleinschlauchler komplett unnütz ist! (Siehe auch Fahrbereiche in Bezug auf Schlauchbootlängen, hier dürften die meisten Kleinschlauchler gar nicht in die Bereiche des FB2!!!) Sogar HR hat ja einen "Kleinen Schein", so gesehen sehen die Küstenstaaten das sogar praxisbezogener, als ein Verband eines Nicht-Küstenstaates!!! Dass sollte man sich auch mal in Ruhe überlegen!!! Ein Land, welches keine Küste hat, macht schwierigere und teurere Vorschriften, als ein Land, welches eine Küste hat!!!
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Bernhard Stummer office at best minus data dot at Bootsboerse.at Bearbeite deine Signatur sorry, aber mein ipad,schreibt mir meine Tippfehler vor... Schlauchlegende: Semperit 5ps, Metzeler Brigant 20ps, Zodiac MKII classik 25ps, Bombard C4 40ps, Selva 460 60ps |
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#12
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berny, wenn dieser hr strasser von der oö landesregierung doch eh verständnis für dieses problem hat, dann hat er bestimmt auch ein offenes ohr für die idee eines fb1. kannst da nicht mal bei ihm nachhaken? wenn einer von der landesregierung so eine idee unterstützt, bringt das hundert pro mehr als 100 unterschriften hier (oder im orangenen).
lg martin |
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#13
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jojo, der weiß eh Bescheid, derzeit haben wir ja nur das Problem mit der Regierungsumbildung, weshalb dieses Thema wohl für längere Zeit ad Akta gelegt werden musste, aber vermutlich ist das Thema jetzt wieder im Kommen, mal sehen!
Und zum Thema Fb1: Er wäre ja dafür, empfiehlt er auch den HR-Schein zu machen, aber er kann sich halt nur an die Gesetze halten, und die schauen derzeit eben anders aus.
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#14
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mach ma schon, wir sind schon wo dran, aber Schriftverkehr dauert halt etwas, ihr werdet es aber noch erfahren!!!
Bezüglich der Stellen: ja, mach das, vielleicht findest du noch wichtige Dinge, die wir brauchen können!!!
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#15
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Sorry, schlecht ausgedrückt bezüglich Schmäh:
Im SFB-Schein ist der deutsche Wohnsitz zum Zeitpunkt der Prüfung eingetragen, und somit sieht der Beamte einen deutschen SFB einer Person, die einen Wohnsitz in D hat. Und das ist nichteinmal Illegal, weil das so stimmte, und eine Änderung bei Wohnsitzwechsel ist rechtlich nicht vorgesehen. Das meinte ich damit!
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