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#1
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Hallo Freunde,
ich wollte Euch nicht vorenthalten, was der Kurier, Österreichs 2.größte Tageszeitung in der samstägigen Freizeitausgabe darüber schreibt. Ist natürlich überhaupt nicht vom MSVÖ initiiert , aber macht ja nix, informativ ist es ja trotzdem .
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lg Ferdi ![]() Boot-loser Admin
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#2
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Mir gefällt immer wieder, wenn ich von den Fahrtberechtigungen FB3 und FB4 höre und lese. Wenn man also von Europa in die Karibik fahren möchte, braucht man dazu FB4 – es würde mich allerdings interessieren, welche Exekutive das Patent mitten am Atlantik kontrollieren möchte. Oder kommt da gar jemand von ÖSV oder MSVÖ? :sportschi
Keine Frage, die Ausbildungen dieser beiden Verbände ist mit Sicherheit sehr gut, aber alles was über den FB2 hinaus geht ist reine Vereinsmeierei! (wenngleich es nicht schadet, wenn man die Ausbildung für FB3 oder FB4 genießt) Was man beim MSVÖ jedoch nicht bedenkt sind eben die Schlauchbootfahrer – wenn es nach dem Verband geht, müsste jeder Schlauchikapitän den FB2 machen, auch wenn er nur z.B. mit 20 PS in Küstennähe unterwegs sein möchte. L.G. Edwin
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#3
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Hallo FreundeJetzt mal eine Frage an die Rechtsgelehrten unter Euch: welchen Befähigungsnachweis / Schein brauch ich, daß ich wirklich LEGAL auf Küstengewässern des benachbarten, und auch weiteren, Auslandes unterwegs sein darf. Fahrzeug: RIB 5meter / 100PS Derzeit: Kroatisches Patent, österr. und Internat-Binnenpaten für Wasserstrassen. ich hab versucht, die diversen, mir zugänglichen, BGBLs zu lesen zu verstehen , und mir diese Frage selbst zu beantworten.ABER: Wär für mich auch wichtig, ob die Lagune von Venezia jetzt als Wasserstraße (binnen) zu sehen ist, oder schon Küste. (aber das ist eine nicht so wichtige Frage) vielleicht ist es möglich eine fundiere Forumsinformation zu finden. lGmartin
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lGmartin Martin ist leider verstorben |
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#4
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Hallo,
Genau genommen muesstest du nen IC haben, weil wir ja in dieser Resolution mit drin sind. Die gibts auch nachzulesen ueber nen Link vom Strassburger im Boote forum. Da aber die Welt halt nicht nur schwarz und weiss ist, wirds in der Praxis die verschiedensten Herangehensweisen geben ![]() Wirklich kontrolliert wird der IC scheints in Frankreich, wo so mancher Engländer ueber den Kanal kommend Probleme hatte. cu martin |
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#5
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Hallo Martin(s),
Bin zwar kein "Rechtsgelehrter", aber meinem Kenntnisstand nach hat sich nichts Wesentliches in der letzten Zeit geändert: a) Für Küstengewässer gelten die Regelungen den betreffenden Staaten. b) der MSVÖ-SChein ist mittlerweile nicht nur "amtlich anerkannt", sondern "amtlich". c) Eine ÖSTERREICHISCHE Verpflichtung diesen Schein zu machen / haben, wenn man Küstengewässer befahren will, existiert nicht. Eine diesbezügliche Änderung des Schifffahrtgesetzes steht noch aus und ist derzeit auch nicht in Begutachtung (siehe Rechtsinformationssystem www.ris.bka.gv.at). d) Diejenigen Küstenstaaten, die daher die jeweiligen nationalen Regelungen anerkennen (NICHT zB Kroatien, Italien, Frankreich), verzichten daher nach wie vor bei Österreichern auf ein Seepatent. e)In jenen Staaten, die Befähigungsnachweise verlangen, ist der nun amtliche MSVÖ-Schein FB2 zwingend anzuerkennen. Die Anerkennung von Binnenpatenten für den Küstenbereich ist ein Entgegenkommen aber nicht zwingend. f) Aus einer Anfragebeantwortung im EU-Parlament aus 2000 geht hervor, dass an ein "EU-Küstenpatent" nicht gedacht wird. Die Kommission meint, dass im Sportbootbereich die nationalen Regelungen ausreichen (Anm: Wenn man sich die Anfragen und Regelungen im Berufsschifffahrtsbereich anschaut, haben sie damit scheinbar genug zu tun). Siehe http://www.ris.bka.gv.at/celex/ Dokument Nr: 92000E0140 Fazit: Einen "Internationalen Bootsführerschein" analog zum Auto - und daher eine internationale Regelung - gibts eben nach wie vor nicht, sondern es gibt eine Reihe von nationalen Regelungen. Der MSVÖ-Schein ist eine Ausweg aus dem Regelungsdschungel, aber nicht automatisch notwendig. Soweit mein Kenntnisstand Gruss Andreas |
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#6
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Hm, laut dem pdf hier, ist bei uns die ECE40 "implemented by law".
http://www.unece.org/trans/doc/2004/...3-2004-16e.pdf Klar, wenns dem Anrainerstaat wurscht ist, dann is es mir das natuerlich auch Rein rechtlich seh ich das so, dass mit der ECE40 eigentlich alle Unklarheiten beseitigt sind. Klar gefaellts uns nicht, weil es sauteuer ist... Interessant in dem Zusammenhang auch dieser Thread hier http://forum.boote-magazin.de/showth...f%FChrerschein cu martin |
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