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| Zulassung / Versicherung / Führerschein Bootsanmeldungen, Versicherungen und alles zu Führerscheinen |
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#1
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Hallo, ich frage mich ob die neue Führerscheinreglung für uns Deutsche auch im Ausland Gültigkeit hat. Wer weiß da was?
Grüße Ralf |
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#4
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In Kroatien 1000% nicht. In den Niederlanden kann auch schon 5 Ps ohne Schein zufiel sein. Ist hald geschwindigkeits bedingt.Du kannst mit 1000Ps füherschein los in NL fahren, wenn das boot nicht schneller als 19km/h fahren kann und nicht länger ist als 15m. Ein Schlauchboot mit 5 Ps kann schon zuschnell sein. Da lassen sich die kollegen in NL auch erst garnicht in einer diskusion ein. Das ist dann fahren ohne Führeschein und macht mal gleich 100 € strafe. Was in Deutschland gilt, gilt noch lange nicht im ausland.
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#5
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Hallo,
andere Länder andere Sitten, es ist halt schade das man innerhalb der EU keine einheitliche Regel findet, viele kochen da Ihre eigene Suppe ?
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trippelp (21.10.2012) | ||
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#6
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Auch im Ausland wohnende werden in Deutschland nun 15PS führerscheinfrei fahren dürfen. Denke ich.
Nein im Ernst. In den meinsten Ländern heißt es ja in etwas, das man den Führerschein haben muss, der im Heimatland zum Fahren gebraucht wird. So steht es in der deutschen Fassung aber nicht. Deshalb denke ich mal, das jedes Boot, egal wo zugelassen, führerscheinfrei bis 15 PS betrieben werden darf.
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Mfg Thomas Wohnen im Dreiländereck, das Beste aus 3 Ländern. Fritten aus Belgien, Bier aus Deutschland und Frikandeln aus Holland, äh den Niederlanden. e-sea 360SK, Suzuki DF15 |
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trippelp (22.10.2012) | ||
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#7
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Dies passt wohl nicht, da ja in Kroatien mit jedem Motor ein Führerschein erforderlich ist. In den Niederlanden aber an Bootslänge und Tempo gebunden ist.
Der Ausländer darf halt bei uns dann auch bis 15 PS ohne Lappen fahren![]() Ergo in dem Land in dem ich bin dessen Gesetze sind bindend!!
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Gruß Peter ![]() Quicksilver 380 HD Johnson 20 PS |
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trippelp (22.10.2012) | ||
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#8
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...wohl nicht überall, in Italien dürfte man jetzt wohl mit 15 PS ohne Führerschein fahren, da Italiener bis 40 PS ohne Führerschein unterwegs sein dürfen
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Gruß Stefan, ..
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#9
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Wenn du in Italien unter italienische Flagge fährst darfst du 40 PS fahren, unter deutscher Flagge halt nur 15 PS. Das jeweilige Landesrecht hat Vorrang!
![]() natürlich ohne Führerschein Mit meinem WoWa darf ich in Deutschland 100 fahren, in Österreich nur 80 weil über 3,5 to. usw.. Nennt sich EU Vereinheitlichung
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Gruß Peter ![]() Quicksilver 380 HD Johnson 20 PS Geändert von ganzi007 (23.10.2012 um 09:41 Uhr) |
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trippelp (23.10.2012) | ||
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#10
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Zitat:
Als norw. Staatsbuerger brauche ich in D keinen SBF See.......als deut. Staatsbuerger mit festem Wohnsitz in N brauche ich den wieder,wenn ich uebers Meer will....Also abhængig von der Staatsbuergerschaft...
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trippelp (23.10.2012) | ||
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#11
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Zitat:
Hängt wohl immer vom Land und deren Diener ab. Darum wenn man keine Probleme haben will Den SBF See und Binnen machen dann kann man fahren was man will. Habe für beides 250€ gelöhnt ist denke ich günstiger als Strafen zahlen und mit dem Landesrecht sich intensiv beschäftigen zu müssen. ![]() Und alle Auskünfte die man hier bekommt sind ja nicht rechtssicher.
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Gruß Peter ![]() Quicksilver 380 HD Johnson 20 PS |
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trippelp (23.10.2012) | ||
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#12
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Zitat:
![]() Auf die Ausgangsfrage kann es nur eine Antwort geben : NEIN Und Aus die Maus. Es ist Jeder gut beraten, sich z.B. bei den Yachtverbänden oder dem ADAC schlau zu machen, welche Bestimmungen in seinem geplanten Urlaubsland angesagt sind. Viel mehr kann man nicht machen aber das sollte man dann auch zumindest gemacht haben .......
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Gruss, der Wolfgang ![]() Am Rand meines Verstandes lebt doch ein wenig Wahnsinn ![]() _________________________________________ Wolfgang ist leider verstorben _________________________________________ |
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trippelp (23.10.2012) | ||
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#13
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Zitat:
Warum sollte ich 250;-Euronen dafuer ins Klo schmeissen ? Hier benøtige ich keinerlei Schein......der Båtførerbevis kostet hier knapp 60,-Euronen und ist freiwilig.... So dringend zieht es mich auch nicht auf deutsche Gewæsser,also egal.......Bei uns ist es sowieso schøner...
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#14
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Auch die Auskünfte von ADAC und Co. sind teilweise mehr als zweifelhaft. Selbst in Schengen-Staaten kann zum Teil keine Auskunft gegeben werden, was denn nun gilt und warum. So sind die Hinweise auf den ADAC-Seiten zu Polen einfach nur lächerlich.
Es ist ureigenste Aufgabe des Staates, Regelungen für den Bürger transparent zu machen. Nicht die irgendwelcher Lobbyvereine oder Rechtsanwälte. Der Staat war es, der die entsprechenden verbindlichen Abkommen geschlossen hat. Warum es da keine gesammelte Information gibt, wo was gilt, ist mir schleierhaft. Und noch mehr, warum sie nicht eingefordert wird. Gruß Dieter |
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trippelp (23.10.2012) | ||
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#15
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Hallo nochmal, habe bei der Wasserschutz Polizei Duisburg nachgefragt, die haben mir den link zugemailt. http://www.dmyv.de/index.php?id=381
Grüße Ralf |
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