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#1
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Hallo Freunde,
ich wollte Euch nicht vorenthalten, was der Kurier, Österreichs 2.größte Tageszeitung in der samstägigen Freizeitausgabe darüber schreibt. Ist natürlich überhaupt nicht vom MSVÖ initiiert , aber macht ja nix, informativ ist es ja trotzdem .
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lg Ferdi ![]() Boot-loser Admin
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#2
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Mir gefällt immer wieder, wenn ich von den Fahrtberechtigungen FB3 und FB4 höre und lese. Wenn man also von Europa in die Karibik fahren möchte, braucht man dazu FB4 – es würde mich allerdings interessieren, welche Exekutive das Patent mitten am Atlantik kontrollieren möchte. Oder kommt da gar jemand von ÖSV oder MSVÖ? :sportschi
Keine Frage, die Ausbildungen dieser beiden Verbände ist mit Sicherheit sehr gut, aber alles was über den FB2 hinaus geht ist reine Vereinsmeierei! (wenngleich es nicht schadet, wenn man die Ausbildung für FB3 oder FB4 genießt) Was man beim MSVÖ jedoch nicht bedenkt sind eben die Schlauchbootfahrer – wenn es nach dem Verband geht, müsste jeder Schlauchikapitän den FB2 machen, auch wenn er nur z.B. mit 20 PS in Küstennähe unterwegs sein möchte. L.G. Edwin
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#3
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Hallo FreundeJetzt mal eine Frage an die Rechtsgelehrten unter Euch: welchen Befähigungsnachweis / Schein brauch ich, daß ich wirklich LEGAL auf Küstengewässern des benachbarten, und auch weiteren, Auslandes unterwegs sein darf. Fahrzeug: RIB 5meter / 100PS Derzeit: Kroatisches Patent, österr. und Internat-Binnenpaten für Wasserstrassen. ich hab versucht, die diversen, mir zugänglichen, BGBLs zu lesen zu verstehen , und mir diese Frage selbst zu beantworten.ABER: Wär für mich auch wichtig, ob die Lagune von Venezia jetzt als Wasserstraße (binnen) zu sehen ist, oder schon Küste. (aber das ist eine nicht so wichtige Frage) vielleicht ist es möglich eine fundiere Forumsinformation zu finden. lGmartin
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lGmartin Martin ist leider verstorben |
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#4
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Hallo,
Genau genommen muesstest du nen IC haben, weil wir ja in dieser Resolution mit drin sind. Die gibts auch nachzulesen ueber nen Link vom Strassburger im Boote forum. Da aber die Welt halt nicht nur schwarz und weiss ist, wirds in der Praxis die verschiedensten Herangehensweisen geben ![]() Wirklich kontrolliert wird der IC scheints in Frankreich, wo so mancher Engländer ueber den Kanal kommend Probleme hatte. cu martin |
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#5
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Hallo Martin(s),
Bin zwar kein "Rechtsgelehrter", aber meinem Kenntnisstand nach hat sich nichts Wesentliches in der letzten Zeit geändert: a) Für Küstengewässer gelten die Regelungen den betreffenden Staaten. b) der MSVÖ-SChein ist mittlerweile nicht nur "amtlich anerkannt", sondern "amtlich". c) Eine ÖSTERREICHISCHE Verpflichtung diesen Schein zu machen / haben, wenn man Küstengewässer befahren will, existiert nicht. Eine diesbezügliche Änderung des Schifffahrtgesetzes steht noch aus und ist derzeit auch nicht in Begutachtung (siehe Rechtsinformationssystem www.ris.bka.gv.at). d) Diejenigen Küstenstaaten, die daher die jeweiligen nationalen Regelungen anerkennen (NICHT zB Kroatien, Italien, Frankreich), verzichten daher nach wie vor bei Österreichern auf ein Seepatent. e)In jenen Staaten, die Befähigungsnachweise verlangen, ist der nun amtliche MSVÖ-Schein FB2 zwingend anzuerkennen. Die Anerkennung von Binnenpatenten für den Küstenbereich ist ein Entgegenkommen aber nicht zwingend. f) Aus einer Anfragebeantwortung im EU-Parlament aus 2000 geht hervor, dass an ein "EU-Küstenpatent" nicht gedacht wird. Die Kommission meint, dass im Sportbootbereich die nationalen Regelungen ausreichen (Anm: Wenn man sich die Anfragen und Regelungen im Berufsschifffahrtsbereich anschaut, haben sie damit scheinbar genug zu tun). Siehe http://www.ris.bka.gv.at/celex/ Dokument Nr: 92000E0140 Fazit: Einen "Internationalen Bootsführerschein" analog zum Auto - und daher eine internationale Regelung - gibts eben nach wie vor nicht, sondern es gibt eine Reihe von nationalen Regelungen. Der MSVÖ-Schein ist eine Ausweg aus dem Regelungsdschungel, aber nicht automatisch notwendig. Soweit mein Kenntnisstand Gruss Andreas |
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#6
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Hm, laut dem pdf hier, ist bei uns die ECE40 "implemented by law".
http://www.unece.org/trans/doc/2004/...3-2004-16e.pdf Klar, wenns dem Anrainerstaat wurscht ist, dann is es mir das natuerlich auch Rein rechtlich seh ich das so, dass mit der ECE40 eigentlich alle Unklarheiten beseitigt sind. Klar gefaellts uns nicht, weil es sauteuer ist... Interessant in dem Zusammenhang auch dieser Thread hier http://forum.boote-magazin.de/showth...f%FChrerschein cu martin |
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#7
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Hallo Martin,
Hab ich jetzt was überlesen oder so? Das UN-pdf redet doch von inland waters und nur periphär von costal waters, dort wo die inland regulations auch gelten. Oder hab ich da was missverstanden? Gruss Andreas |
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#8
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Hallo,
Da hast allerdings recht ![]() Es muesste eigentlich ICC heissen und nicht IC. Denn eingefuehrt wurde letztes Jahr bei uns ja der IC mit dem Zusatz C und dann eben 30sm, 200sm, no limits. Da gabs letzten Juli eine entsprechende Novelle der Seeschifffahrtsverordnung. cu martin |
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#9
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Also zur Ergänzung:
Es gilt für uns das Seeschifffahrtsgesetz BGBl 174/1981 idgF BGBl I 32/2002 sowie die entsprechende Seeschifffahrts-Verordnung BGBl 189/1981, zuletzt geändert mit BGBl 274/2004 Die SeeSchFV sagt: Zum Führen eines Sportboots auf See ist aus Österreichischer Sicht kein Patent vorgeschrieben, unbeschadet der Forderung von anderen Staaten, die in ihren Hoheitsgewässern sehrwohl Patente fördern dürfen. Die Novelle aus 2004 sagt: Wer will, kann den MSVÖ oder SVÖ-Schein machen, der als amtliches Dokument gilt. [Nur dieser Teil wurde durch die Novelle geändert]. Die Novelle hat nicht geändert, dass Österreicher aus Österreichischer Sicht nun - wie zB auf Binnengewässeren - ein Patent auf See bräuchten. Hinsichtlich der Befähigungsnachweise ist mit der Ausnahme, dass der MSVÖ-Schein nun auch ein amtlicher Schein ist, mehr oder weniger alles am Stand von 1981. Ob aus der Möglichkeit, ein Österreichisches amtliches Seepatent zu erwerben, eine Verpflichtung wird, bleibt abzuwarten. Derzeit müssen wir nichts haben, können aber neuerdings. Manches von dem, was im Boote-Forum gesagt wird, stimmt einfach nicht mit den Österreichischen Gesetzen überein. Wie gesagt: Für uns entscheidet der Küstenstaat, was wir brauchen um dort zu fahren. Gruss Andreas |
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#10
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Hmm, auch wieder logisch...
Jetzt pfeiff ich drauf, was haeng ich mich auch immer in solche Threads rein :moon cu martin |
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#11
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hmmmm, dann stellt sich für mich die frage, welches land welche scheine verlangt. gibts da irgendwelche erfahrungswerte zb für italien?
lg martin |
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#12
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(Fast lauter Martins in diesem Thread)
@ goeberl Schaust da: http://www.stingmare.it/services/teach/norm.asp Gruss Andreas |
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#13
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Zitat:
und was steht da sinngemäß drinnen ? Mein italienisch beschränkt sich auf Pizza und Lambrusco und meine spärlichen Lateinkenntnisse . Was braucht man als Ösi in Italien ?
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lg Ferdi ![]() Boot-loser Admin
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#14
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Unvollständig wiedergegeben steht dort:
Ab 40 PS brauchst ein Patent, wurscht ob Ösi oder Ötzi. Das heisst nicht automatisch, dass unter 40 PS nix benötigt wird (Herkunftslandregelung: Für Ösis theoretisch nix notwendig, für Marmeladinger eben SBF See) Was sie als "Küstenpatent" akzeptieren (Also HR-Schein, oder Wasserstrassen-Patent nach ÖNORM) steht dort nicht. Was in der Praxis akzeptiert wird, weisst du ja besser als Lagunen-Fahrer. Gruss Andreas |
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#15
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Zitat:
.Also hoffen wir drauf, dass es so bleibt, und wenn doch, dass Kroatienpatent und Binnenschein genügen .
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lg Ferdi ![]() Boot-loser Admin
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