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Zulassung / Versicherung / Führerschein Bootsanmeldungen, Versicherungen und alles zu Führerscheinen

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  #1  
Alt 20.10.2012, 11:35
Benutzerbild von trippelp
trippelp trippelp ist offline
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Standard Führerscheinfrei bis 15Ps auch im Ausland?

Hallo, ich frage mich ob die neue Führerscheinreglung für uns Deutsche auch im Ausland Gültigkeit hat. Wer weiß da was?

Grüße Ralf
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  #2  
Alt 20.10.2012, 15:04
norweger
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Hier in Norweger .....ja .... ...
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trippelp (21.10.2012)
  #3  
Alt 21.10.2012, 12:04
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Zitat:
Zitat von norweger Beitrag anzeigen
Hier in Norweger .....ja .... ...
Der war gemein!

Gruß Olli
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nureinestunde
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trippelp (21.10.2012)
  #4  
Alt 21.10.2012, 14:57
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In Kroatien 1000% nicht. In den Niederlanden kann auch schon 5 Ps ohne Schein zufiel sein. Ist hald geschwindigkeits bedingt.Du kannst mit 1000Ps füherschein los in NL fahren, wenn das boot nicht schneller als 19km/h fahren kann und nicht länger ist als 15m. Ein Schlauchboot mit 5 Ps kann schon zuschnell sein. Da lassen sich die kollegen in NL auch erst garnicht in einer diskusion ein. Das ist dann fahren ohne Führeschein und macht mal gleich 100 € strafe. Was in Deutschland gilt, gilt noch lange nicht im ausland.
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Oliver74 (21.10.2012), trippelp (21.10.2012)
  #5  
Alt 21.10.2012, 17:40
Reblaus_01 Reblaus_01 ist offline
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Standard Führerscheinfrei bis 15Ps auch im Ausland ?

Hallo,

andere Länder andere Sitten, es ist halt schade das man innerhalb der EU keine einheitliche Regel findet, viele kochen da Ihre eigene Suppe ?
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trippelp (21.10.2012)
  #6  
Alt 22.10.2012, 08:19
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Auch im Ausland wohnende werden in Deutschland nun 15PS führerscheinfrei fahren dürfen. Denke ich.
Nein im Ernst. In den meinsten Ländern heißt es ja in etwas, das man den Führerschein haben muss, der im Heimatland zum Fahren gebraucht wird. So steht es in der deutschen Fassung aber nicht. Deshalb denke ich mal, das jedes Boot, egal wo zugelassen, führerscheinfrei bis 15 PS betrieben werden darf.
__________________
Mfg Thomas

Wohnen im Dreiländereck, das Beste aus 3 Ländern. Fritten aus Belgien, Bier aus Deutschland und Frikandeln aus Holland, äh den Niederlanden.

e-sea 360SK, Suzuki DF15
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trippelp (22.10.2012)
  #7  
Alt 22.10.2012, 12:11
ganzi007 ganzi007 ist offline
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Dies passt wohl nicht, da ja in Kroatien mit jedem Motor ein Führerschein erforderlich ist. In den Niederlanden aber an Bootslänge und Tempo gebunden ist. Der Ausländer darf halt bei uns dann auch bis 15 PS ohne Lappen fahren
Ergo in dem Land in dem ich bin dessen Gesetze sind bindend!!
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Gruß Peter
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trippelp (22.10.2012)
  #8  
Alt 22.10.2012, 12:14
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Zitat:
Zitat von ganzi007 Beitrag anzeigen
...Ergo in dem Land in dem ich bin dessen Gesetze sind bindend!!
...wohl nicht überall, in Italien dürfte man jetzt wohl mit 15 PS ohne Führerschein fahren, da Italiener bis 40 PS ohne Führerschein unterwegs sein dürfen
__________________
Gruß Stefan, ..
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DaBaer (22.10.2012), trippelp (22.10.2012)
  #9  
Alt 23.10.2012, 09:35
ganzi007 ganzi007 ist offline
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Wenn du in Italien unter italienische Flagge fährst darfst du 40 PS fahren, unter deutscher Flagge halt nur 15 PS. Das jeweilige Landesrecht hat Vorrang!

natürlich ohne Führerschein

Mit meinem WoWa darf ich in Deutschland 100 fahren, in Österreich nur 80 weil über 3,5 to. usw.. Nennt sich EU Vereinheitlichung
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Gruß Peter
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Geändert von ganzi007 (23.10.2012 um 09:41 Uhr)
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trippelp (23.10.2012)
  #10  
Alt 23.10.2012, 12:04
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Zitat:
Zitat von ganzi007 Beitrag anzeigen
Wenn du in Italien unter italienische Flagge fährst darfst du 40 PS fahren, unter deutscher Flagge halt nur 15 PS. Das jeweilige Landesrecht hat Vorrang!
Das bezweifel ich.......

Als norw. Staatsbuerger brauche ich in D keinen SBF See.......als deut. Staatsbuerger mit festem Wohnsitz in N brauche ich den wieder,wenn ich uebers Meer will....Also abhængig von der Staatsbuergerschaft...
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trippelp (23.10.2012)
  #11  
Alt 23.10.2012, 15:43
ganzi007 ganzi007 ist offline
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Zitat:
Zitat von norweger Beitrag anzeigen
Das bezweifel ich.......

Als norw. Staatsbuerger brauche ich in D keinen SBF See.......als deut. Staatsbuerger mit festem Wohnsitz in N brauche ich den wieder,wenn ich uebers Meer will....Also abhængig von der Staatsbuergerschaft...
Unter welcher Flagge fährst du dann?

Hängt wohl immer vom Land und deren Diener ab.
Darum wenn man keine Probleme haben will Den SBF See und Binnen machen dann kann man fahren was man will. Habe für beides 250€ gelöhnt ist denke ich günstiger als Strafen zahlen und mit dem Landesrecht sich intensiv beschäftigen zu müssen.

Und alle Auskünfte die man hier bekommt sind ja nicht rechtssicher.
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Gruß Peter
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trippelp (23.10.2012)
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Alt 23.10.2012, 16:44
Wolfgang Wolfgang ist offline
"leider viel zu früh von uns gegangen"
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Zitat:
Und alle Auskünfte die man hier bekommt sind ja nicht rechtssicher
Dürften sie auch nicht sein

Auf die Ausgangsfrage kann es nur eine Antwort geben : NEIN
Und Aus die Maus.

Es ist Jeder gut beraten, sich z.B. bei den Yachtverbänden oder dem ADAC schlau zu machen, welche Bestimmungen in seinem geplanten Urlaubsland angesagt sind. Viel mehr kann man nicht machen aber das sollte man dann auch zumindest gemacht haben .......
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Gruss, der Wolfgang



Am Rand meines Verstandes lebt doch ein wenig Wahnsinn

_________________________________________

Wolfgang ist leider verstorben
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trippelp (23.10.2012)
  #13  
Alt 23.10.2012, 17:00
norweger
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Zitat:
Zitat von ganzi007 Beitrag anzeigen
Unter welcher Flagge fährst du dann?

Hängt wohl immer vom Land und deren Diener ab.
Darum wenn man keine Probleme haben will Den SBF See und Binnen machen dann kann man fahren was man will. Habe für beides 250€ gelöhnt ist denke ich günstiger als Strafen zahlen und mit dem Landesrecht sich intensiv beschäftigen zu müssen.
Ich fahr ohne Flagge und wenn doch einmal, dann die Norwegische.........

Warum sollte ich 250;-Euronen dafuer ins Klo schmeissen ? Hier benøtige ich keinerlei Schein......der Båtførerbevis kostet hier knapp 60,-Euronen und ist freiwilig....

So dringend zieht es mich auch nicht auf deutsche Gewæsser,also egal.......Bei uns ist es sowieso schøner...
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Dieter TD (23.10.2012), trippelp (23.10.2012)
  #14  
Alt 23.10.2012, 17:20
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Auch die Auskünfte von ADAC und Co. sind teilweise mehr als zweifelhaft. Selbst in Schengen-Staaten kann zum Teil keine Auskunft gegeben werden, was denn nun gilt und warum. So sind die Hinweise auf den ADAC-Seiten zu Polen einfach nur lächerlich.

Es ist ureigenste Aufgabe des Staates, Regelungen für den Bürger transparent zu machen. Nicht die irgendwelcher Lobbyvereine oder Rechtsanwälte. Der Staat war es, der die entsprechenden verbindlichen Abkommen geschlossen hat. Warum es da keine gesammelte Information gibt, wo was gilt, ist mir schleierhaft. Und noch mehr, warum sie nicht eingefordert wird.

Gruß

Dieter
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trippelp (23.10.2012)
  #15  
Alt 23.10.2012, 18:13
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Hallo nochmal, habe bei der Wasserschutz Polizei Duisburg nachgefragt, die haben mir den link zugemailt. http://www.dmyv.de/index.php?id=381

Grüße Ralf
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