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#1
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Moin, moin,
ich hab da mal eine frage zu Garantie Ansprüchen. Nehmen wir mal an, man kauft ein gebrauchtes Boot von einem Händler, dieser muss ja 1 Jahr Gewährleistung geben...jetzt die Frage Worauf muss der Händler alles Garantie geben? Bin da leider total ratlos... mfG Christian
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#2
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Hallo
der Händler gibt dir keine Garantie sondern eine Gewährleistung!! Das heisst: Zum Zeitpunkt der Übergabe ist das Boot frei von Mängel In den ersten 6 Monaten hat der Händler die Beweispflicht dass der Mangel schon bei Übergabe war. In den letzten 6 Monaten der Käufer. Da es schwer ist einen Mangel zu beweisen, der schon bei Übergabe da war ist es ab dem 7Mon problematisch noch Ersatz zu bekommen. Also Garantie und Gewährleistung nicht verwechseln Garantie ist immer eine freiwillige Leistung vom Händler oder Hersteller
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Gruß Stefan |
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#3
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Hallo Christian,
der Händler gibt keine Garantie! Sondern Gewährleistung! dass heisst der Motor oder das Boot hat keine Versteckten Mängel!! |
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#4
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Ohhh, hmmm, da hab ich aber ja grundliegend etwas falsch verstanden...
Okey, man lernt halt nie aus! Also man sag, wenn das Boot z.B.nach 3 Monaten merkwürdiger Risse am Heckspiegel bekommt, muss man nachweisen, dass es nich von uns kommt?! mfG Christian
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#5
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Zitat:
Oder meist du wenn du das Boot privat verkaufst??
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Gruß Stefan |
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#6
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Zitat:
Ne ne, ich meine, wenn wir ein Boot kaufen und nach 3 Monaten entstehen merkwürdige Risse am Heckspiegel. Muss der Verkäufer nun nachweisen, dass die Mängel schon vorher da waren? Oder müssen wir nachweisen, dass es nicht von uns kommen kann(Fahrstil?!) Das Problem ist nicht aktuell, war nur ausgedacht, das mit den Rissen, der Kauf aber nicht... mfG Christian
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#7
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Zitat:
Du musst nach 3 mon. noch nichts beweisen
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Gruß Stefan |
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#8
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Zitat:
Das wird ein langer Rechtstreit!!!!
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#9
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....deswegen bringt einem dieses Gesetz überhaupt nix!!
Ich rate eher jedem dazu bei Kauf eines z.B. Gebrauchtwagen eine GARANTIE-Versicherung abzuschließen. Deckt einiges ab und kostet weniger als 2 Termine beim Anwalt.
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Gruß Stefan |
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