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#16
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Hallo, Befreiung vom Zoll ist nur die eine Seite. Parallel hat es im Fall Übersiedlungsgut D nach CH andere/gelockerte Zulassungsvorschriften beim Schweizer TÜV. Deswegen der Tip nachfragen. . .
Das ganze ist keine Schweizer Eigenart, sondern hängt mit den Bilteralen zusammen. Ich geh schwer davon aus, das es andersherum auch möglich sein sollte ! Gruss
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Grüsse vom Hochrhein KM79 |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu eno für den nützlichen Beitrag: | ||
Wolfgang (10.01.2013) | ||
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