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Zulassung / Versicherung / Führerschein Bootsanmeldungen, Versicherungen und alles zu Führerscheinen

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  #1  
Alt 21.10.2012, 22:24
detti detti ist offline
"leider viel zu früh von uns gegangen"
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Standard Erste Einschränkungen der 15 PS-Regelung in Berlin

Habe ich gerade gesehen, dass die ersten Einschränkungen da sind.

Direktion ZA-Wasserschutzpolizei


Zitat Anfang:

ÄNDERUNG IN KRAFT!!!
!!! NEU !!! Anhebung der Führerscheinfreigrenze bei Sportbooten !!! NEU !!!
Die Sportbootführerscheinverordnung–Binnen wurde geändert!

Auf Binnenwasserstraßen, dürfen Bootsführer ab 16 Jahren Sportboote bis
15 PS (11,03 Kilowatt) ohne Fahrerlaubnis führen, sofern das Boot weniger
als 15 Meter lang ist (ausgenommen auf dem Rhein).

ACHTUNG: Auf der Spree-Oder-Wasserstraße vom Kanzleramtssteg (km
14,10) bis zur Oberbaumbrücke (km 20,70) - einschließlich des Spreekanals –
ist das Führen eines Sportbootes verboten, sofern man nicht im Besitz einer
Fahrerlaubnis ist!

Diese Regelung gilt unabhängig von der Führerscheinfreigrenze!


Zitat Ende.
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golfstrom (22.10.2012), Jip (22.10.2012), misch (21.10.2012), Octopus (22.10.2012), Reblaus_01 (22.10.2012), Shelm (21.10.2012), timo (21.10.2012), trixi1262 (22.10.2012)
  #2  
Alt 21.10.2012, 22:35
Benutzerbild von goeberl
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...der nur klein schreibt
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damit wirds richtig schön unübersichtlich. alle paar kilometer gibts dann andere beschränkungen.
war der bereich, um den es da geht, früher ganz normal befahrbar? also bis 5ps führerscheinfrei? dann wär das jetzt ja eine deutliche verschärfung der führerscheinregeln dort.

lg martin
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  #3  
Alt 21.10.2012, 22:37
detti detti ist offline
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Die Strecke war immer ab 5 PS. Also mit Führerschein.
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goeberl  (21.10.2012)
  #4  
Alt 21.10.2012, 22:41
Benutzerbild von WoKi
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Ich bin mir sicher, DAS war erst der Anfang...
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Viele Grüße aus Wilhelmshaven - Wolf
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  #5  
Alt 21.10.2012, 22:44
detti detti ist offline
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Wenn die Berliner Ausflugsdampfer abends immer ein paar 15 PSer am Kiel haben,

kommen durchaus noch ein paar Regelungen.
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Grüße von Detlev

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Reblaus_01 (22.10.2012)
  #6  
Alt 21.10.2012, 22:50
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Hallo Detlev,

ist ja nicht so mein Revier, aber heißt das jetzt nicht im Umkehrschluß, wenn ich einen Schein habe, darf ich auch mit 3PS dort fahren ?

Weil von einer Mindestmotorleistung ist ja hier nicht mehr die Rede
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Viele Grüße von unterwegs

Wolfgang

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  #7  
Alt 21.10.2012, 23:04
Benutzerbild von Shelm
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Zitat:
Zitat von detti Beitrag anzeigen

Zitat Anfang:

ÄNDERUNG IN KRAFT!!!
!!! NEU !!! Anhebung der Führerscheinfreigrenze bei Sportbooten !!! NEU !!!
Die Sportbootführerscheinverordnung–Binnen wurde geändert!

Auf Binnenwasserstraßen, dürfen Bootsführer ab 16 Jahren Sportboote bis
15 PS (11,03 Kilowatt) ohne Fahrerlaubnis führen, sofern das Boot weniger
als 15 Meter lang ist (ausgenommen auf dem Rhein).

ACHTUNG: Auf der Spree-Oder-Wasserstraße vom Kanzleramtssteg (km
14,10) bis zur Oberbaumbrücke (km 20,70) - einschließlich des Spreekanals –
ist das Führen eines Sportbootes verboten, sofern man nicht im Besitz einer
Fahrerlaubnis ist!

Diese Regelung gilt unabhängig von der Führerscheinfreigrenze!


Zitat Ende.
Coole Sache.

Na Endlich haben Die das mal auf die Reihe bekommen die Sonderregelung Kanzleramt zu ändern.

(Da werden doch nicht etwa meine Mails an die WSV und bmvbs neulich mit Schuld dran gewesen sein?)

Problem war dort bisher nämlich, das alle mit Führerschein und "nur" einem 5PS (oder weniger) Antrieb auch nicht durchfahren durften.
(Diese Strecke ist die kürzere Ost-West Verbindung in Berlin)

Hatte die Jungs vom Amt mal ein bissel genervt, was das Ganze soll und was mit der neuen 15PS Regel dort nun zu erwarten ist.


Also ob es bei der Sicherheit in diesem Streckenabschnitt

- um eine Frage der technische Mindestvoraussetzungen (Motorleistung Manövrierfähigkeit, Mindestgeschwindigkeit usw.) geht?

- oder ob es eine Frage der Mindestkenntnisse des Bootsführers (Vorfahrtsregeln) ist?

Da schein ja irgendwo im Amt doch mal jemand drüber nachgedacht zu haben.
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Gruss Benny

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  #8  
Alt 22.10.2012, 07:15
trixi1262 trixi1262 ist offline
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Guten morgen ,Allerseits !
Vielleicht hat das auch ein Müh mit Mehrarbeit der Schutzorgane und dem Aspekt:Sicherheit ! zu tun.
Um so weniger Kleinere Boote da lang fahren um so weniger Bammel muss man ums Kanzleramt und diese 6,6km Strecken haben.
Gründe gibts doch immer für Sonderregelungen,oder ?
Und wie manche Beamte ticken, kann man Nie wissen ????
lg alfons und guten Start in die Woche
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  #9  
Alt 22.10.2012, 12:14
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Standard Erste Einschränkung 15 PS

Haste keinen Schein,
biste meist ein armes Schwein.

Na ja, ist mir wurscht, wo doch nicht mit 15 PS
ohne Schein gefahren werden darf.

Gruß Erch
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  #10  
Alt 22.10.2012, 15:12
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Wir waren vor 4 Jahren in Potsdamm , da durfte man noch nicht mal mit 5 PS in der Stadt-Gegend rumfahren.Hab sogar gehört dass man dort für Surfbord mit mehr als 3m² Segelfläche eine Bescheinigung braucht.
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immer ne handbreit wasser unterm kiel

grüße von Olli
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  #11  
Alt 22.10.2012, 16:51
detti detti ist offline
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Zitat:
Zitat von Bäriger Beitrag anzeigen
Hallo Detlev,

ist ja nicht so mein Revier, aber heißt das jetzt nicht im Umkehrschluß, wenn ich einen Schein habe, darf ich auch mit 3PS dort fahren ?

Weil von einer Mindestmotorleistung ist ja hier nicht mehr die Rede


Hallo Wolfgang,


eine berechtigte Frage. Vorher mussten die Boote mind. 5 PS haben wegen

dem Führerschein. Ob es jetzt mit weniger PS erlaubt ist glaube ich kaum, ich

weiss es aber nicht. Wenn ich eine Info finde, schreibe ich sie in den Thread

mit rein.


Aber so wie man es heraus liest, hast du natürlich Recht.
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Grüße von Detlev

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  #12  
Alt 22.10.2012, 17:02
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Bäriger Bäriger ist offline
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Zitat:
Zitat von detti Beitrag anzeigen
Hallo Wolfgang,


eine berechtigte Frage. Vorher mussten die Boote mind. 5 PS haben wegen

dem Führerschein. Ob es jetzt mit weniger PS erlaubt ist glaube ich kaum, ich

weiss es aber nicht. Wenn ich eine Info finde, schreibe ich sie in den Thread

mit rein.


Aber so wie man es heraus liest, hast du natürlich Recht.
...aus dem Boote Forum hat wohl einer dort nachgefragt und die Mindestmotorisierung von 5 PS soll wohl weiter Bestand haben, auch wenn es meiner Ansicht nach nicht eindeutig herauszulesen ist.
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Viele Grüße von unterwegs

Wolfgang

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detti (22.10.2012)
  #13  
Alt 22.10.2012, 17:34
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Zitat:
Zitat von Bäriger Beitrag anzeigen
...aus dem Boote Forum hat wohl einer dort nachgefragt und die Mindestmotorisierung von 5 PS soll wohl weiter Bestand haben, auch wenn es meiner Ansicht nach nicht eindeutig herauszulesen ist.
Da der Herr von der WSV mit dem ich Kontakt habe, bis letzte Woche noch im Urlaub war und ich auch noch keine Zeit hatte. Habe ich leider noch keine Antwort zu diesem Thema erhalten.

Da es aber noch einige andere Sachen zu klären gibt, werde ich die Woche mal mit dem Herrn von der WSV telefonieren.

Dann kann ich ja dieses Thema noch mal genau mit Ihm besprechen.

Seine Antwort poste ich dann hier.

So wie ich das lese, gilt die neue Regelung jetzt unabhängig von der Antriebsleistung.
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Gruss Benny

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