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| Aussenbordmotoren Alles zum Thema Motoren, egal ob 2 oder 4-Takt |
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#1
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Hallo Boardies, mit dem doofen Thema CE beschäftige ich mich gerade. Braucht denn ein gebrauchter Motor der im Feb 1998 gebaut wurde, eine CE Zertifizierung?
Ich weiß nicht wann der Motor in Betrieb genommen wurde. Danke für die Hilfe.
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Gruß Jochen Ex-Seetörn mit Mercury 60 PS -------------------------------------------------------- Jetzt Shetland 535 mit Suzuki 65Ps www.seeangeln.de |
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#2
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Jochen,
es geht rein um den Motor ? Motor ist eine Maschine und damit gilt unter anderem die Maschinenrichtlinie. Muß ich Montag einmal im Betrieb nachschauen, wann genau dort die Termine liegen. Die Motoren sind aus der 10. Verordnung des Produkt-Sicherheitsgesetzes (Sportbootverordnung) wieder ausgenommen. Deshalb gilt die Maschinenrichtlinie. Sportbootverordnung Sportboote müssen der Sportbootverordnung nach dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz entsprechen. Boote die nach dem 15. Juni 1998 erstmalig auf den EU-Markt gelangt sind, müssen mit einem CE Zeichen gekennzeichnet und mit einer Konformitätserklärung erklärt sein, bevor sie in Betrieb genommen werden dürfen. Gruß Hans Geändert von daniels (15.06.2006 um 19:18 Uhr) |
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#3
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Hallo Hans, auf dich habe ich gehofft.
Ja, es geht rein um den Motor. Der ist Bj 1998 7kw (kalenderwoche). Wann er das erstemal in Betrieb genommen wurde weiß ich nicht.
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Gruß Jochen Ex-Seetörn mit Mercury 60 PS -------------------------------------------------------- Jetzt Shetland 535 mit Suzuki 65Ps www.seeangeln.de |
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#4
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Ich habe oben noch schnell den Link eingebaut. Als AB sind bei Sportbooten aus der 10. Verordnung ausgenommen.
Ich schaue Montag wenn ich im Betrieb bin nach und schreibe Dir die Veränderungsdaten dann. Ich habe Zahlen im Kopf aber ich möchte sicherheitshalber noch einmal nachschauen. Gruß Hans |
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#5
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Hallo Hans, laut Zahlen im Kopf vorher oder nachher? Ohne Gewähr natürlich.
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#6
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absolut ohne Gewähr 1994. Dann müßte es drauf sein. Ich schaue aber wirklich lieber nach. Es gab da jede Menge Übergangszeiten.
1989 ging sie in den Dienst, ich meine 94 liefen die Übergansfristen aus und 98 wurde sie letztmalig geändert. Aber ............ Hans |
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#7
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Hallo Hans, klar ohne Gewähr. Aber dann sollte die doch drauf sein. Werde mal bis morgen Zittern.
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#8
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Nach meiner Meinung = ja. Der AB fällt in jedem Falle nicht unter die 10. Verordnung der Geräte- und Produksicherheitsverordnung.
Denn im § 1 Abschnitt 7 Satz 12 wird der Motor für Sportboote nach 1 wieder ausgenommen. Damit gilt aus meiner jetzigen Sicht die ehemalige Maschinenrichtlinie. Lese Dir einmal bei dem Link den § 3, Satz 4 durch. Abschnitt 3 und 4. Da steht laut 94/25 EG. Die erste Zahl ist das Verordnungsjahr. Das sieht für mich jetzt aus wie eine Paraelle zu meinen gedanklichen 1994 aus der Maschinenrichtlinie. Die erfinden ja nicht zweimal für ähnliche Dinge eine unterschiedliche Verordnung innerhalb von Jahren. Gruß Hans |
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#9
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Hallo Hans, hast Du mit solchen Texten zutun? Man ich wüsste bessere Arten mich zu Quälen. Domina ich bin dein Hund. Beherrsche mich.
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#10
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Hallo Jochen,
was heißt zu tun. Berufsmässig bin ich ja Elektrotechniker, Qualitätsmensch und Sicherheitsbeauftragter, dies führt schon dazu, dass ich mich mit so etwas abgeben muss. Beim Hobby, DRK, bin ich Fachdienstbeauftragter Technik und Sicherheit. Auch hier habe ich wieder mit solchen Geschichten zu tun. Prüfvorschriften, Berufsgenossenschaftliche Regelwerke, Trinkwasserverordnung, VDE Regel und........... Ich beschäftige mich also schon oft mit solchem "Müll". Ich finde auch immer hart, dass man ein Regelwerk findet, ist stolz und im letzten Satz tauchen die Ausnahmen auf und schon sucht man weiter. Gruß Hans
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#11
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Hallo Hans, habe das jetzt 3 mal gelesen (bis ich das gefunden hatte) und immer noch nicht verstanden. Ich hoffe das Du mir das morgen so erklären kannst, das ich das verstehe.
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#12
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Jochen,
schreib mal ne PN mit Telefonnummer und ich melde mich abends mal. Oder hast Du skype ? Hans |
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