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| Bootfahren in der Praxis Tips für die Praxis des Bootfahrens |
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#16
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Mal ein Beispiel, Ich rufe dort an und sage dass ich im Mai Schleusen will----Glaubst du dass ich so weiter komme?
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Gruß Daniel
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#17
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warum nicht?
aber im Prinzip ist eh alles beschrieben worden....
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Bernhard Stummer office at best minus data dot at Bootsboerse.at Bearbeite deine Signatur sorry, aber mein ipad,schreibt mir meine Tippfehler vor... Schlauchlegende: Semperit 5ps, Metzeler Brigant 20ps, Zodiac MKII classik 25ps, Bombard C4 40ps, Selva 460 60ps |
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#18
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Zitat:
Was bringt es Dir jetzt hier zu fragen, wenn Du erst im Mai hin willst. Da fließt sprichwörtlich noch jede Menge Wasser die Donau herunter. Aber man könnte bis dahin alle nötigen Infos und Kontakdaten zusammen tragen und sich vielleicht auch im Vorfeld schon mal vor Ort erkundigen. Oder man fährt einfach hin und guckt, was passiert.
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Bis denn dann denn der Sven
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#19
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Zitat:
:Lachen,Schleusenzeiten findest du im Internet,auf binnenschifffahrtstrassen wird eigentlich bis auf Sonntag jeden Tag geschleust im Regelfall bis 22Uhr.Anrufen,einfahren,schleusen und fertig.
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Gruß aus Norddeutschland Heinz |
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#20
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Na "dort" findet man zumindest das "normale" Verhalten beim Schleusen in D.
![]() http://www.wsa-b.de/service/pdf/sich...asser_2011.pdf Durchfahren von Schleusen Schleusenein- und -ausfahrten werden durch Lichtsignale in unmittelbarer Nähe der Schleusenkammer geregelt. Für Sport- und Kleinfahrzeuge kann die Schleusen* einfahrt durch Lichtsignale besonders geregelt sein, die ent*weder zusammen mit den Signallichtern für die Großschiff* fahrt gezeigt werden oder an den Wartestellen, die mit Signalen für Klein- und Sportfahrzeuge ausgewiesen sind (siehe auch Seite 64). Soweit sie nicht Bootsschleusen, Bootsgassen oder Boots * umsetzanlagen benutzen können, werden Klein - und Sportfahrzeuge nur in größeren Gruppen oder zusammen mit anderen Fahrzeugen geschleust. Ausnahmen sind jedoch möglich. Bei Gruppen- oder Wanderfahrten empfiehlt sich eine rechtzeitige Anmeldung zum Schleusen beim zuständigen Wasser- und Schifffahrtsamt oder bei der jeweiligen Schleusenbetriebsstelle. Sind Bootsschleusen vorhanden, sollten diese Anlagen benutzt werden. Ist die Einfahrt in die Schleuse für Sport- und Kleinfahrzeuge gesondert geregelt, dürfen sie erst nach Freigabe der Einfahrt durch die Signal* lichter in die Schleuse einfahren. Die Führer von Fahrzeugen im Schleusenbereich müssen folgende Vorschriften beachten : — Jedes neu im Schleusenbereich eintreffende Fahr*zeug muss bei der Schleusenaufsicht zur Feststellung des Schleusenranges angemeldet werden. — Es darf nur mit mäßiger Geschwindigkeit gefahren werden. — Im Schleusenbereich ist das Überholen verboten. — Außer zur Einfahrt in die Schleusenkammer dürfen Sie nicht über das am Ufer aufgestellte Halteschild hinausfahren. — Wer nicht schleusen will, darf im Schleusenbereich nur stillliegen, wenn es allgemein zugelassen oder von der Schleusenaufsicht im Einzelfall erlaubt ist. — Klein- und Sportfahrzeuge dürfen erst nach den Fahr* zeugen der Großschifffahrt und nach Aufforderung der Schleusenaufsicht in die Kammer hineinfahren. Ist die Schleuseneinfahrt für Klein- und Sportfahrzeuge durch besondere Signallichter geregelt, dür*fen sie auch erst nach Freigabe der Einfahrt durch die Lichter einfahren. — Während des Schleusenvorgangs muss das Fahrzeug ausreichend befestigt sein; es müssen Fender benutzt werden. Aus dem Überholverbot (und der Fairness halber) kommend gibt es noch eine "ungeschriebene" Regel beim Warten vor der Schleuse am Sportbootanleger. Dort gilt auch, es wird in der Reihenfolge in die Schleuse eingefahren, wie die Reihenfolge der ankommenden Boote war. (Berufsschifffahrt geht natürlich immer vor egal wann angekommen.) Also wer als erster an der Schleuse gewartet hat fährt auch als erster rein, der zweite als zweiter usw. . (Es sei den man einigt sich mit den anderen wartenden Booten. Wenn man z.b. freiwillig den nach einem in der Reihenfolge kommenden großen Freizeit Pott vorrücken lässt, weil man lieber hinter ihm liegen will. Oder aber der Schleusenwart sagt an wer wie einfährt. Der hat immer das letzte Wort.) Eine weitere ungeschriebene Regel ist noch das man in der Schleuse nach dem "festmachen" den Motor ausschaltet. (Ausnahme sind sehr großen Pötten, welche ihr Maschinen für die Strahlruder laufen lassen müssen um ihre Position in der Schleuse halten zu können.) Es ist je nach Dauer des Schleusengangs nämlich nicht so wirklich gesund, wenn man in einer großen windstillen "Wanne" (Schleusenbecken) sitzt und sich Minutenlang mit den sich in der Schleuse sammelnden Abgasen einnebelt. Ich habe aber keine Ahnung ob das in Österreich auch so oder anders geregelt ist.
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Gruss Benny
Geändert von Shelm (19.01.2014 um 21:35 Uhr) |
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#21
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übers Schleusen prinzipiell kann man sich sehr wohl schlau machen. Da gibts unzählige Berichte und Beschreibungen darüber hier im Forum und im Internet. Michel hat sogar einmal eine Anleitung und Beschreibung aus einer Zeitschrift oder aus dem Internet mit Bildern hier reingestellt. Musst nur suchen. Ich seh nicht ein, warum das andere für Dich tun sollten.
Und, jeder hat einmal das 1. Mal geschleust und die meisten habens geschafft, nur die wenigsten haben's nicht überlebt .Im Übrigen lernt man die Theorie übers Schleusen in der Fahrschule, in guten Schulen wird auch eine Schleusung praktisch "vollzogen". Wer keinen FS hat ist selber schuld und wer einen hat sollte eigentlich das Rüstzeug für eine Schleusung schon haben. PS: Motor aus ist auch in A so, nur nicht immer bei der Berufsschifffahrt, aber auch da meistens, wie in D.
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lg Ferdi ![]() Boot-loser Admin
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