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#1
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Hallo,
hier nun etwas Interessantes zur Konformitätserklärung. Nachdem der neue Besitzer meines Yam 330 S versucht hatte das Boot beim WSA zuzulassen, wurde ihm mittgeteilt das ab 01.01.2007 auch bei Ummeldungen, eine Konformitätserklärung benötigt wird. Da für dieses Boot aber schon von meinem damaligen Vorbesitzer keine vorlag, versuchte ich eine über einen Yamaha Händler in WI zu bekommen. Die kurze Aussage des Händlers war, kann nicht mehr besorgt werden, da müsste ich wohl das Boot (Bj. 2004!!!!) zurück nehmen.Auf die Frage, ob es denn keine Ersatzpapiere für das Boot gebe sagte er mir, das dies nicht möglich sei. Zu dem Vergleich mit den Papieren eines Kfz. bekam ich zur Antwort, wenn ich den Schein verliere, hätte ich ja immer noch den Brief des Fahrzeugs. Nur was wäre dann wenn der Brief auch weg wäre, müsste ich mir dann auch gleich ein neues Auto kaufen?? Ich hatte mir schon im Vorfeld die Nummer von Yamaha Deutschland herausgesucht und teilte ihm mit, das ich mich selbst darum kümmern würde. Nach einem sehr freundlichen Telefonat mit einer Mitarbeiterin von Yamaha Deutschland, erhielt ich schon nach zwei Tagen eine Mail mit der Konformitätserklärung, in die ich nur noch den Rumpf-Code eintragen muss. Somit gibt es eine Konformitätserklärung für Yamaha Schlauchboote und zwar habe ich eine für die Modelle: 250T, 260Sti, 280Sti, 310Sti, 265S, 300S, 330S, 360S, 380S, 400S, 430S.
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Gruß Fred ![]() ------------------------------------------------ Wenn dir das Leben eine Zitrone gibt, mach Limonade draus. (Virginia E. Wolff) |
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