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  #16  
Alt 08.03.2010, 11:38
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Zitat:
Zitat von Jo-sch Beitrag anzeigen
hallo Wolfgang
Hing das nicht mit dem polizeilichen Führungszeugnis zusammen?
Wer keinenen Pkw-Führerschein hat, kann doch auch einen Sfb haben!

Ich hab mal die Voraussetzungen für die Prüfung gegooglet:

1. ärztliches Attest über ausreichendes Seh- und Hörvermögen
2. Kopie des Kfz-Führerscheins oder polizeiliches Führungszeugnis
3. ein aktuelles Lichtbild
4. Prüfungsgebühr

Also probiere es doch mit dem Führungszeugnis!
wenn nicht zu viel drinsteht!
Hallo Johannes,

grundsätzlich ja, aber wenn du z.B. deinen Autoführerschein aus welchen Gründen auch immer abgeben musst, wird dein SBF mit eingezogen. Übrigens auch andersrum.


Viele Grüße

Wolfgang
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  #17  
Alt 08.03.2010, 11:41
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Zitat:
Zitat von Bäriger Beitrag anzeigen
Hallo Johannes,

grundsätzlich ja, aber wenn du z.B. deinen Autoführerschein aus welchen Gründen auch immer abgeben musst, wird dein SBF mit eingezogen. Übrigens auch andersrum.


Viele Grüße

Wolfgang
da kann man dann ja nicht mal mehr mit dem Boot angsoffn fahren .
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lg
Ferdi

Das Leben ist zu kurz, um immer 3 Takte lang zu warten, bis endlich einer zündet

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Bäriger (08.03.2010)
  #18  
Alt 08.03.2010, 21:35
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drum hat man mehrere führerscheine, aus verschiedenen ländern, die alle gültig sind oder man säuft maßvoll
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gruss aus münchen

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  #19  
Alt 09.03.2010, 10:42
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Also ich mußte nur beim Antrag eine kopie mit beilegen.
Bei der prüfung hat ihn keiner sehen wollen, was mich doch wunderte.
Denn im prinzip hätte ein anderer für mich schreiben können.
War ja erst letztes wochenende...! Naja.
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Viele Grüße Stephan
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  #20  
Alt 09.03.2010, 12:20
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Zitat:
Zitat von dori Beitrag anzeigen
drum hat man mehrere führerscheine, aus verschiedenen ländern, die alle gültig sind oder man säuft maßvoll
Also ich denke mal das dir das Führen von Fahrzeugen, egal welcher Führerschein, untersagt ist.
Grüße
Edit: Wie ist das eigentlich bei folgender Situation: Mit Fahrrad besoffen gefahren, Lappen weg, ist klar. Aber, darf ich noch Fahrrad fahren, und wenn ja wieder besoffen? Und so weiter und so weiter.
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SnackMan,
der im bürgerlichen Marco heißt!
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  #21  
Alt 09.03.2010, 14:53
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ja darum darfst auch nicht, wenn dir der führerschein gezogen wurde, mit einem moped (50ccm) fahern sonder u-bahn oder s-bahn! oder du föhrst 4 wochen mit dem europäischen 2. führerschein nach canada oder usa und machst dort 4 wochen urlaub.... ist auch nicht legal aber wer wills überprüfen.
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  #22  
Alt 14.04.2010, 14:59
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Hallo,
laut meiner Fahrschule geht es nur darum, das man mit dem Autoführerschein nachweist, das man sich nicht gerade auf dem Wege zur MPU befindet u.ä.; deshalb alternativ das Führungszeugnis. Falls man aber "Dreck am Stecken" (z.B. C2H5OH)hat, bekommt man auch den Schein nicht ausgehändigt. Gruß, Lorenz
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