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Zulassung / Versicherung / Führerschein Bootsanmeldungen, Versicherungen und alles zu Führerscheinen

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  #16  
Alt 10.06.2015, 23:04
u-bootfreak u-bootfreak ist offline
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Also erst mal ein freundliches Danke an alle die die in diesen nun doch zum x.ten mal vorkommenden Thema was geschrieben haben. Habe gerade ein verdammt gutes Angebot eines Hond BF30 und mein Boot darf nur 25 PS. Gewichtstechnisch ist das kein Problem da dieser mit dem 25er identisch ist (nur dass Honda den 25er aus dem Programm genommen hat).
Aber danke für die vielen Infos und Meinungen.
Und sehe das wie einige andere in den Themen Hydrofolis und Co. man muss nicht immer Vollgas fahren. Und wenn man das ni hat tut denke ich ist das mit den 5ps mehr kein Problem (nur mit der Versicherung ist halt die Frage)
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Gruß Vinzenz

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  #17  
Alt 11.06.2015, 00:06
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Zitat:
Zitat von u-bootfreak Beitrag anzeigen
Aber danke für die vielen Infos und Meinungen.
Und sehe das wie einige andere in den Themen Hydrofolis und Co. man muss nicht immer Vollgas fahren. Und wenn man das ni hat tut denke ich ist das mit den 5ps mehr kein Problem (nur mit der Versicherung ist halt die Frage)
Hi Vinzenz,

ich stell nur mal so noch als kleine Anmerkung zum Thema eine zwei hypothetische Fragen in den Raum.

Was passiert eigentlich mit der Konformitätserklärung (CE-Bescheinigung) vom Hersteller (der dadurch ja nur die Eigenschaften nach EU-Norm seines Produktes Namens "Sportboot" damit bei der Auslieferung ab Werk bescheinigt.) wenn ich mir später nachträglich Hydrofolis an mein Boot schraube?

Oder wenn ich mir nachträglich einen Geräteträger an den Spiegel schraube, welcher Überbreite hat und immer schön alle(s) vom Steg abräumt?

Oder wenn ich mir ein Bimini Top (is´n Super Segel) nachträglich an´s Boot bastel?

Und was passiert bei den genannten nachträglichen Modifikationen mit meinem Versicherungsschutz?

Fakt ist:
Im Sportbootbereich herrscht einfach noch keine so "harte" gesetzliche Regulierung was die Technischen Vorgaben angeht wie im Straßenverkehr.
(Das wäre bei der möglichen Vielzahl von Kombinationen an Bootsmodellen, Motoren und Ausrüstungssystemen auch eine schwer lösbare Aufgabe für den Gesetzesgeber und nur mit einer Art Einzelabnahme ähnlich TÜV beim KFZ für jedes Boot möglich.)
Im privatem Sportbootbereich liegt die gesamte Verantwortung und Haftung für den technischen Zustand seines Bootes einfach immer und 100% beim Bootsführer.
Nicht beim Hersteller, nicht bei der Versicherung, nicht beim WSA oder beim für Sportboote nicht vorhandenem TÜV.
Das nennt sich dann wohl Eigenverantwortung für den Zustand des Fahrzeuges haben/übernehmen.

Beim KFZ im Straßenverkehr gilt eigentlich auch die Gesetzliche Vorgabe, das sich der Fahrzeugführer vor Antritt jeder Fahrt über dem technischen Zustand seines Fahrzeuges vergewissern muss.
Ich sehe nur sehr selten das jemand das in der Praxis macht. Merkwürdig...
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Gruss Benny


Geändert von Shelm (11.06.2015 um 00:23 Uhr)
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  #18  
Alt 11.06.2015, 12:35
u-bootfreak u-bootfreak ist offline
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Interessanter Ansatz.
Wo fängt es an, dass die Konfomitätserklärung aufhört....
Versicherungen sind ja per se immer recht Zahlungsunwillig
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Gruß Vinzenz

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  #19  
Alt 11.06.2015, 13:32
cougar67 cougar67 ist offline
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Hier ist mal eine CE Bescheinigung

Da gibt es sogar ein Feld mit Installierter Motorleistung

Das mit dem max. Motorgewicht hat mir ein Händler erklärt. Bei seinen CE Bescheinigungen ist es so das das Motorgewicht den zur Zeit verfügbaren schwersten 4T Motor entspricht und das Gewicht nicht überschritten werden sollte.
Bei anderen Händlern findet man in den Prospekten Angaben wie "Max Leistung 30 Ps / Max Motorgewicht 55 Kg".
Welchen 4T Motor bekomme ich mit 55 Kg ? keinen nur noch 2T.

Michael
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  #20  
Alt 11.06.2015, 14:16
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Die installierte Motorleistung rührt daher, dass bei Booten normalerweise ein Motor innenliegend ist...
Außenborder sind dann doch eher die wenigeren.

Eine CE wird dann für Boot incl Motor ausgestellt.

Maximal empfohlen heißt aber auch, maximal empfohlen.
Sprich es heißt nicht, dass man mehr darf, das empfiehlt der Hersteller nicht.
Wer es doch macht, ist dann selber verantwortlich, wenn was kaputt geht.
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Shelm (11.06.2015)
  #21  
Alt 11.06.2015, 18:07
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Zitat:
Zitat von berny Beitrag anzeigen
Die installierte Motorleistung rührt daher, dass bei Booten normalerweise ein Motor innenliegend ist...
Außenborder sind dann doch eher die wenigeren.

Eine CE wird dann für Boot incl Motor ausgestellt.

Maximal empfohlen heißt aber auch, maximal empfohlen.
Sprich es heißt nicht, dass man mehr darf, das empfiehlt der Hersteller nicht.
Wer es doch macht, ist dann selber verantwortlich, wenn was kaputt geht.
Entschuldigung, das verstehe ich nicht! Maximal empfohlen heißt sehr wohl man darf auch mehr. Wer wollte mir das denn verbieten? Ich habe diesbezüglich keine Erfahrungen mit Bootszulassungen, aber nur aufgrund dieser CE dürfte mir keiner die Bootszulassung verweigern und auch keine Versicherung die Zahlung einstellen. Zur Verantwortung wurde im Beitrag von Shelm ja schon grundsätzliches gesagt, hier möchte ich es nur noch einmal konkret auf die Übermotorisierung beziehen:

wenn ich die MotorisierungsEMPFEHLUNG der CE nicht annehme und mehr an mein Boot hänge, muß ich den evtl Schaden genauso verantworten wie bei allem anderen, was ich mit dem Boot mache, und wenn es einfach Bootfahren oder Anlegen oder oder oder ist. Ich bin verantwortlich, und wenn Schäden auftreten, ist das nur mein Problem, es sei denn:

Ich habe Gewährleistung (die ist an gesetzliche Bestimmungen geknüpft)
Ich habe Garantie (die Bedingungen legt der Hersteller fest)
Ich kann den Schaden der Versicherung überstellen (da gibt es Versicherungsbedingungen).

Eines ist auch klar: Wenn ich einen zu schweren oder zu starken Motor einsetze, kann ich mich und andere gefährden. Dafür gibt es beim Boot keinen TÜV (ein Glück), wir sollten das mit gesundem Menschenverstand aber schon hinkriegen. Und wenn ich den nicht habe, muß mir evtl ein Gericht auf die Sprünge helfen. Das betrifft aber nicht die Fälle, die hier besprochen wurden (15% mehr)

Gruß Jörg
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  #22  
Alt 11.06.2015, 18:29
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Empfohlen heißt, dass der Hersteller meint, man sollte nicht mehr dranhängen.
Er schließt aber nicht aus, dass man mehr dran hängen kann.
Aber er gibt dafür keine Garantie mehr ab.

Da der Hersteller für diese Größe eine CE abgibt, erlischt diese auch, wenn man mehr dran hängt, außer man bekommt vom Hersteller eine eigene CE dafür (gabs schon mal bei einem Zar, soviel ich weiß), oder man läßt sich selber eine machen.

Was ist daran so schwer zu verstehen?

Zitat:
ber nur aufgrund dieser CE dürfte mir keiner die Bootszulassung verweigern und auch keine Versicherung die Zahlung einstellen.
falsch, genau das passiert aber. Warum glaubst du wurde die CE eingeführt?
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  #23  
Alt 11.06.2015, 19:51
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Zitat:
Zitat von berny Beitrag anzeigen
Empfohlen heißt, dass der Hersteller meint, man sollte nicht mehr dranhängen.
Er schließt aber nicht aus, dass man mehr dran hängen kann.
Aber er gibt dafür keine Garantie mehr ab.

Da der Hersteller für diese Größe eine CE abgibt, erlischt diese auch, wenn man mehr dran hängt, außer man bekommt vom Hersteller eine eigene CE dafür (gabs schon mal bei einem Zar, soviel ich weiß), oder man läßt sich selber eine machen.

Was ist daran so schwer zu verstehen?


falsch, genau das passiert aber. Warum glaubst du wurde die CE eingeführt?
bei der Garantie kann selbstverständlich jeder Hersteller garantieren was er will, bei der Gewährleistung aber nicht. Allerdings ist hier die Gefahr groß, daß er argumentiert, die "falsche" Motorisierung hätte den Schaden verursacht. Dieses Problem gikt aber nur für 2 Jahre, nicht für die meisten Gebrauchtboote.

Ich habe mein letztes Boot 2005 zugelassen, das BSH wollte 2 Fotos wie immer, den Antrag und eine Handelsrechnung als Besitznachweis. Die konnten gar nicht wissen, wieviel PS man daran hängen darf. Ob sich das geändert hat??

CE= Konformität eines Produkts mit Richtlinien der EU=Sache des Hersellers
Zulassung=?

Die schon angedeutete Frage würde mich interessieren: Wenn ich an ein zugelassenes Boot ein neues Teil hänge z.B. einen Motor: Hat irgendjemand ein Recht, das zu erfahren?

Gruß Jörg
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  #24  
Alt 11.06.2015, 20:10
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Du solltest dir die neue Rechtslage ansehen.
Ce ist grundlegend für eine Zulassung. Hast du diese nicht, verlierst du die Zulassung.

Das kannst drehen wie du willst.
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  #25  
Alt 11.06.2015, 20:45
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Zitat:
Zitat von berny Beitrag anzeigen
Du solltest dir die neue Rechtslage ansehen.
Ce ist grundlegend für eine Zulassung. Hast du diese nicht, verlierst du die Zulassung.

Das kannst drehen wie du willst.
Eben gefunden:

http://www.bsh.de/de/Antraege/Flagge...zertifikat.pdf

Gruß Jörg
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  #26  
Alt 11.06.2015, 20:46
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Bei der Zulassung hat man keine Probleme, hätte ich ja gerade gemacht....
Alter Motor war ein 2T 200 PS jetzt habe ich ein 4T 250 PS dran und eingetragen bekommen ohne Probleme, nicht mal die Frage ob es zugelassen wäre...
KV vorgelegt und gesagt der alte ist defekt das wars schon neue Zulassung bekommen...
Bei der Versicherung Bescheid gegeben das jetzt ein anderer Motor dranhängt VS geändert und alles is schön.
Wie die Versicherung sich im Schadensfall verhält weiß ich nicht....
Also machbar ist alles ohne großartige Nachfragen ob es empfohlen wird vom Hersteller....
In Österreich glaube ich gelesen zu haben da wird so ein Fall geprüft und dauert bis zu 5Tage....
Und die Entscheiden über ja oder nein...
__________________
Uwe fährt jetzt Jeanneau mit Fender....

Geändert von glasi2000 (11.06.2015 um 20:51 Uhr)
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  #27  
Alt 11.06.2015, 22:08
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Zitat:
Zitat von glasi2000 Beitrag anzeigen
Bei der Zulassung hat man keine Probleme, hätte ich ja gerade gemacht....
Alter Motor war ein 2T 200 PS jetzt habe ich ein 4T 250 PS dran und eingetragen bekommen ohne Probleme, nicht mal die Frage ob es zugelassen wäre...
KV vorgelegt und gesagt der alte ist defekt das wars schon neue Zulassung bekommen...
Bei der Versicherung Bescheid gegeben das jetzt ein anderer Motor dranhängt VS geändert und alles is schön.
Wie die Versicherung sich im Schadensfall verhält weiß ich nicht....
Also machbar ist alles ohne großartige Nachfragen ob es empfohlen wird vom Hersteller....
In Österreich glaube ich gelesen zu haben da wird so ein Fall geprüft und dauert bis zu 5Tage....
Und die Entscheiden über ja oder nein..
.
Nein, in Österreich werden die CEs verglichen, ob der Motor von der Leistung und dem Gewicht her ans Boot darf, und wenn das nicht der Fall ist, dann gibts keine Zulassung. Da gibts praktisch keinen Graubereich.
Nur mit Hilfe eines Gutachters bekommt man u.U. einen stärkeren Motor ans Boot . Und, ohne CE vom Motor gibts auch keine Zulassung, egal wie neu der ist und glänzt.
__________________
lg
Ferdi

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  #28  
Alt 11.06.2015, 22:44
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Zitat:
Zitat von Ferdi Beitrag anzeigen
Nein, in Österreich werden die CEs verglichen, ob der Motor von der Leistung und dem Gewicht her ans Boot darf, und wenn das nicht der Fall ist, dann gibts keine Zulassung. Da gibts praktisch keinen Graubereich.
Nur mit Hilfe eines Gutachters bekommt man u.U. einen stärkeren Motor ans Boot . Und, ohne CE vom Motor gibts auch keine Zulassung, egal wie neu der ist und glänzt.
Das meine ich ja und in D (Berlin) halt nicht es wird eingetragen ohne CE Bescheinigung vorzulegen...
Ich guck mal am Weekend was aufm Typenschild steht....
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  #29  
Alt 12.06.2015, 08:22
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Alt 12.06.2015, 10:48
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Hier noch mal das Interview: http://www.pantaenius.de/uploads/med...te_05-2011.pdf
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Gruß
Markus / The artist formally known as Emil


Erst arbeitest Du und ich ruhe mich aus, dann ruhe ich mich aus und Du arbeitest.

Zodiac N-ZO 680
Yamaha F300BETX
Mercury F 5 Sailpower MLHA
Yamaha F2.5BMHL
HEKU Tandem B2000
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berny (13.06.2015)
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