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| Fragen zur Neuanschaffung eines Schlauchbootes Hier sollten alle Fragen zu Neuanschaffungen von Schlauchbooten reingeschrieben werden |
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#31
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ich denke ein Arschgeweih in Form der Nummer ist in D erlaubt.
In A ist es nicht erlaubt, aber Du bist ja in D.
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lg Ferdi ![]() Boot-loser Admin
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#32
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Ja, im Bereich der Binnenschifffahrtsstraßenordnung ist das erlaubt. Es ist auch nicht unklar geregelt, wie das hier in diesem Thread diskutiert wurde. Mann muss allerdings in die richtige Verordnung schauen:
https://www.gesetze-im-internet.de/k...022600995.html § 2 Abs. 3 enthält die entsprechende „Oder“ Vorschrift. Die BinSchStrO greift nur, wenn die Fahrzeuge nicht kennzeichnungspflichtig sind. Gruß Andreas
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