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Zulassung / Versicherung / Führerschein Bootsanmeldungen, Versicherungen und alles zu Führerscheinen

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  #61  
Alt 28.01.2007, 09:51
kex kex ist offline
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Zitat:
Zitat von Mutti Beitrag anzeigen
Klaus!!!!!,
mache dein Schein zu hause und Ruhe ist!!!!

(oder kannst du dass nicht????was ich nicht glaube )
es geht hier weder um lernen wollen oder nicht, noch um kostensparen oder ähnliches;

ich will nur keine woche urlaub im sommer dafür opfern, da die freizeit in der "bootssaison" bei mir sehr beschränkt ist
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schöne Grüße

Klaus
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  #62  
Alt 28.01.2007, 10:29
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Zitat:
Zitat von kex Beitrag anzeigen
es geht hier weder um lernen wollen oder nicht, noch um kostensparen oder ähnliches
Gut geschrieben

als Deutscher hat man leicht schreiben wenn es um Patent geht
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Gruß Herbert
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  #63  
Alt 28.01.2007, 11:06
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bernhard bernhard ist offline
bootlos,.....
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Standard @ herbert

hab die antwort grad wieder gelöscht.......

hast recht unsere freunde aus dem benachbarten ausland habens da einfach einfacher......
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lg bernhard

Wenn du ein Schiff bauen willst, dann schicke deine Männer nicht Holz zu holen
sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem Meer
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  #64  
Alt 28.01.2007, 14:46
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ums reduzieren des lernaufwands gehts mir eigentlich auch nicht. ok, wenn die kosten gesenkt würden, wärs mir natürlich auch recht, über 1000 euronen für den schein kann ich im moment nicht ausgeben.
der praxistörn und die damit verbundenen kosten stossen mir einfach übel auf.
und das 600 nicht günstig sind, ist relativ. für österreihchische verhältnisse wär ein fertiger fb2 um den preis ein geschenk.
lg martin
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  #65  
Alt 28.01.2007, 16:22
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Bezüglich "Zweitwohnsitz", ich glaube, diesen Ausdruck gibts seit der EU nicht mehr!
Es gibt nur mehr einen ordentlichen Wohnsitz, und einen Hauptwohnsitz, wobei dieser Ausdruck nur mehr bei bestimmten Dingen verwendet wird.

Also wenn du einen ordentlichen Wohnsitz in Spanien hast, naja, warum nicht ....
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  #66  
Alt 28.01.2007, 16:41
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Hallo Berny,

bei uns gibt es den Begriff schon noch - solltest Du in Lindau einen zweiten Wohnsitz haben zahlst Du nämlich auch eine Zweitwohnungssteuer!
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Viele Grüße
Tom

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  #67  
Alt 28.01.2007, 17:08
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berny, vielleicht heissts jetzt anders. ob jetzt zweitwohnsitz oder nebenwohnsitz oder ordentliher wohnsitz ist doch wurscht. es ist auf jeden fall nicht der hauptwohnsitz, wo man den grossteil des jahres verbringt und wo auch das boot angemedet ist.
lg martin
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  #68  
Alt 28.01.2007, 17:46
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Naja, aber genau um diese Formulierung gehts oft!
Wenn nämlich steht "wo der ordentliche Wohnsitz ist" ist das was anderes, wenn da steht "wo der Hauptwohnsitz ist"!

Und soviel ich weiß, steht bei den FS-Bedingungen nur Wohnsitz, und nicht Hauptwohnsitz!

Ergo könnte ein Zweitwohnsitz ausreichend für dieses Thema sein!
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  #69  
Alt 28.01.2007, 17:54
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die dt. Verordnung:

http://www.segelschule-schlei.de/Vorschri/SBFSEEVR.html

unter §1...
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Tom

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  #70  
Alt 29.01.2007, 00:04
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ok, also mehmen wir mal an, irgendein wohnsitz reicht. dann käme für mich der spanische schein in frage, aber der ist ja noch komplizierter als der fb2. aber viellicht würden die spanier ein hr patent in ein eigenes umschreiben. na vielleicht wird das ganze doch noch interessant.

aber noch eine andere frage: gibts überhaupt irgendein ausländisches patent, dass man sich in ein österreichisches umschreiben lassen kann? ich mein jetzt eins, das vom lernumfang her mindestens gleichwertig mit dem fb2 ist?

lg martin
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  #71  
Alt 29.01.2007, 00:29
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Das ist doch alles zu umständlich und zu teuer.
für die meisten ist doch das HR Patent ausreichend.
Welchen Sinn macht es ein HR Patent zu machen dann in ein Spanisches umzuschreiben um dann vielleicht einen Deutschen Schein zu bekommen.

Da wäre es doch einfacher sich in Italien einer Kontrolle zu unterziehen.
Würde mir auf alle Fälle die Internet Seite vom Ministerium ausdrucken und auch die URL mitnehmen. Sollte eine Kontrollorgan die Abhandlung für Österreicher nicht kennen kann man zumindest einen Hinweis liefern.
Wenn dann ein gültiges Patent und das ist das HR Patent können die Italener das nicht ganz vom Tisch weisen. ------------------
In der Praxis kommt es doch kaum vor das die bei korrektem Verhalten einem aufhalten. Wer ist den von euch überhaupt schon jemals kontrolliert worden und wenn wie haben sie den Schein überhaupt angesehen.

Mich haben sie bei 28 Überfahrten Vis - Vieste in Italien EIN einziges mal kontrolliert.
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Gruß Herbert
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  #72  
Alt 29.01.2007, 01:02
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herbert, ich bin in den ersten 6 jahren, wo ich den auftoführerschein gehabt hab, auch kein einziges mal kontrolleirt worden und dabei über 100000km gefahren .

interessieren würds mich einfach, ob man sich überhaupt einen ausländischen schein in einen österreichischen umschreiben lassen kann. ich red jetzt nicht vom "kaffeepatent" oder dem sbf see.

lg martin
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  #73  
Alt 29.01.2007, 10:01
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Hallo

Um das Ganze jetzt noch etwas komplizierter zu machen. Hat jemand von den Ösis mit einem vom „Verband der konzessionierten Schiffsführerschulen Österreichs“ ausgestellten Motoryacht Führerschein (Yacht-Master Licence) im Ausland (logisch in A gibt’s ja kein Meer) Probleme gehabt ?
Oder ist dieser Schein das Papier nicht wert auf dem er gedruckt ist?

PS: dieser Schein wurde mir auf einer Bootsmesse von einer österr. Bootsfahrschule angeboten. Umschreibung von HR-Patent auf eben diesen Führerschein.

Grüße, Ralph
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  #74  
Alt 29.01.2007, 10:31
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Reden

hier der Link zum BMVIT -
http://www.bmvit.gv.at/verkehr/schif...erkennung.html

interessant speziell das da:

Zitat:
Zitat von BMVIT
Befähigungsausweise zur Schiffsführung auf Küstengewässern:

Für eine gegenseitige Anerkennung von Sportpatenten gibt es keine internationalen Abkommen oder EU-Regelungen. Sie liegt somit ausschließlich im Ermessen der Küstenstaaten. Es ist jedoch weltweit üblich, amtliche Sportpatente anzuerkennen, wenn der Inhaber Angehöriger des ausstellenden Staates ist. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass Ausweise, die von den gesetzlich genannten Verbänden, dem "Motorboot-Sportverband für Österreich (MSVÖ)" und dem "Österreichischen Segelverband (ÖSV)", ausgestellt und mit dem Vermerk der Gleichwertigkeit (mit amtlichen Ausweisen) versehen wurden, anerkannt werden.

Befähigungsausweise zur Schiffsführung auf Binnengewässern:

Österreichische Binnenpatente einschließlich des "Internationalen Zertifikats für Führer von Sportfahrzeugen" gelten in Küstengewässern grundsätzlich nicht. Ob und inwieweit einzelne Küstenstaaten Binnenpatente in ihren Küstengwässern dennoch anerkennen, liegt in deren Ermessen.
__________________
lg
Ferdi

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  #75  
Alt 29.01.2007, 11:03
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Alf Alf ist offline
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Danke Ferdi

„Für eine gegenseitige Anerkennung von Sportpatenten gibt es keine internationalen Abkommen oder EU-Regelungen. Sie liegt somit ausschließlich im Ermessen der Küstenstaaten.“

Deshalb auch meine Frage nach Erfahrungen. Wenn ich richtig gelesen habe, so liegt es ausschließlich im Ermessen der Küstenstaaten ob dieser Schein anerkannt wird oder nicht. Stellt sich mir jetzt nur die Frage ob sich die Küstenstaaten auf ein Patent des MSVÖ od. ÖSV versteifen.

Grüße, Ralph
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