Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Lösung zur Beleuchtung für Binnen und See?
hier ist es ganz gut beschrieben
http://www.yachtschule-spittler.de/download/pdf/lichterbi_see.pdf
ähmm???
http://www.bsh.de/de/Schifffahrt/Sportschifffahrt/Navigationslichter/Broschuere.pdf
das würde ja dann bedeuten, das hunderttausende von Searays, Stingrays, Wellcrafts, Bayas etc. nach Dämmerung gar nicht fahren dürfen da alle Positionsleuchten auf gleicher Höhe sind:ka5
Ich blicks grad nicht mehr:nixweiss
Verstehe ich auch so. Auf See ist das nicht zulässig. Binnen schon.
Luftnummer
30.06.2010, 16:39
So habe mal eine Anfrage an das BSH und elwis geschickt mal sehen was rauskommt. Werde es selbstverständlich hier veröffendlichen sobald ich die Antworten erhalten habe.
Hi,
vergiss nicht die Wasser und Schifffahrtsdirektionen, denn das Bundesamt für SEEschifffahrt ist für Binnen nicht zuständig.
Auweia,
da haben wir mal einen "Neuzugang" der sich gestern erst registriert hat.
Dieser "Neuzugang" hat sich auch gleich "getraut" eine Frage zu stellen.
(Das machen längst nicht alle hier)
Die erhaltenen Antworten finde ich teils recht "hart"
Dies nur mal als Hinweis gesehen. Sein wir froh, das sich auch neue "trauen" was zu fragen und nicht nur mitlesen. Viele wären sicher nach den ersten paar Antworten wieder "ausgestiegen"
Nehmt das einfach mal als Hinweis
Hallo,
hier hätte ich auch was beizutragen: vorgestern habe ich genau diese Problematik mit der übrigens ausgesprochen netten Waschpo hier am See diskutiert. Der Polizist meinte, er und jeder seiner Kollegen wissen sehr wohl, das auf dem Schlauchi vieles technisch nicht machbar ist und, wenn man schon mal in der Zeit der Lichterführung unterwegs sein muss, sie auf ihrer Wache mit einem von allen Seiten gut sichtbaren weißen Rundumlicht leben können, idealerweise noch eine Zweifarbenlaterne. Fertig. Damit will ich sagen, wenn man, so wie ich zur Zeit, sowieso nur auf einem festen Binnenrevier unterwegs ist, kann man das durchaus mit der Waschpo vor Ort klären und muss nicht mit ungutem Gefühl eine "Abendfahrt" machen.
Luftnummer
02.07.2010, 10:29
Also habe folgende Antworten bekommen:
Diese Antwort kam von Elwis:
Für die Lichterführung von Kleinfahrzeugen mit Maschinenantrieb auf Binnenschifffahrtsstraßen (Rhein, Mosel, Main etc.) sind mehrere Alternativen möglich. Die von Ihnen in dem übermittelten Schaubild dargestellten Lichter (das Bild das ich in der Frage verlinkt habe) entsprechen der Lichterführung, wie sie in § 3.13 Nr. 1 der Schifffahrtspolizeiverordnungen (RheinSchPV, BinSchStrO, MoselSchPV, DonauSchPV) niedergelegt ist:
- Topplicht (mindestens 1 m höher als die Seitenlichter) als Rundumlicht sowie
- Seitenlichter (diese können unmittelbar nebeneinander oder in einer einzigen Laterne am oder nahe am Bug in der Schiffsachse gesetzt sein).
Die entsprechende Vorschrift für den Rhein finden Sie z.B. unter folgendem Link:
http://www.elwis.de/Schifffahrtsrecht/Binnenschifffahrtsrecht/RheinSchPV/Erster_Teil/Kapitel_3/3_13/index.html
bzw. für die übrigen Binnenschifffahrtsstraßen unter
http://www.elwis.de/Schifffahrtsrecht/Binnenschifffahrtsrecht/BinSchStrO/Erster_Teil/Kapitel_3/3.13/index.html
Die Antwort von dem BSH:
es ist nicht richtig, dass "Geräteträger" auf bestimmten Booten verboten sein sollen.
Die in Ihrem Beispiel gezeigte Anbringung der Navigationslichter ist vollständig in Ordnung. Nach Nr. 3 d der Anlage I der Kollisionsverhütungsregeln soll das Topplicht möglichst weit vorn geführt werden. Sollte die Aufstellung eines vorderen Mastes auf Grund der fehlenden festen Rumpfteile vorn nicht möglich sein, könnte ein achterlicher Geräteträger oder ein an der Aufnahme des Außenborders befestigter Mast als Lösung akzeptiert werden.
und auf erneute Nachfrage bezüglich der Geschwindigkeit mit Geräteträger kam die Antwort obwohl ich mir nicht sicher bin was er jetzt sagt. :nixweiss
So hoffe ich konnte wenigstes ein paar Verwirren und ein paar aufklären
Mfg
Sebastian
Verwirrt.
Sebastian, gibts jetzt was, was man auf beiden Gewässer (See und Binnen) fahren darf, oder nicht?
Luftnummer
02.07.2010, 13:22
Hier noch mal eine e-mail die mich eben erreicht hat.
Hallo,
Ich habe mal interessehalber ein wenig im Schlauchboot-Forum geblättert,
z.T. gibt es da schon Missverständnisse hinsichtlich der zugegebenermassen sehr unübersichtlichen Rechtslage.
Also bei Fragen - gern wieder an uns wenden.
--------
Verwirrt.
Sebastian, gibts jetzt was, was man auf beiden Gewässer (See und Binnen) fahren darf, oder nicht?
Also wie ich das sehe darf man die im Bild gezeigter Verion (Mast am Bug) auf Binnen und See fahren, mit dem Geräteträger meine ich auch muss da aber noch mal nachlesen.
Ich persönlich werde mir ein Mast aus PVC machen, indem ich die Lichter einbaue, somit wird Gewicht gespart und ich kann ihn schnell montieren wenn er von Nöten ist. (Soll ja auch mal vorkommen das ich am Tag fahren will)
Denke das ich dann zum Bootshändler mal wandern werde der mir vorne am Bug die Überspannung ist eine entsprechende Öse einsetzen lasse, und untendrunter baue ich mir einen Sockel sodass ich nur das PVC Rohr einsetzten muss.
MfG
Sebastian
Hallo zusammen,
eigentlich dachte ich ja, ich fahre Binnen eh nicht bei Nacht, aber jetzt hat sich da was ergeben und deshalb habe ich mir gedacht, ich frage mal bei der Wasserschutzpolizei hier in der Nähe nach. Folgend der für mich etwas überraschende Schriftverkehr.
Frage:
Grüß Gott aus Neumarkt !
Ich habe eine Frage bezüglich der Positionsbeleuchtung eines Kleinfahrzeuges. Es handelt sich um ein Festrumpfschlauchboot, ausgestattet mit Geräteträger und 360° Rundumlicht, 1m darunter die beiden Seitenleuchten rot und grün.
Da der Führerschein schon einige Zeit her ist und sich ja auch mal die Vorschriften ändern können, habe ich in der Binnenschifffahrtsstraßenordnung versucht eine Lösung zu finden.
Die dortigen Angaben geben mir jedoch trotzdem wieder kleine Rätsel auf. Und somit möchte ich mich an Sie wenden mit der Bitte um Hilfestellung.
Der Wortlaut ist:
1. Einzeln fahrende Kleinfahrzeuge mit Maschinenantrieb müssen bei Nacht führen:
a. entweder ein Topplicht, jedoch hell statt stark, in gleicher Höhe wie die Seitenlichter und mindestens 1 m vor diesen;
b. Seitenlichter, die gewöhnliche Lichter sein dürfen. Sie müssen in gleicher Höhe und in einer Ebene senkrecht zur Längsachse des Fahrzeugs gesetzt sein und innenbords derart abgeblendet sein, dass das grüne Licht nicht von Backbord, das rote Licht nicht von Steuerbord gesehen werden kann;
c. ein Hecklicht;
Bild 18
d. oder
das Topplicht nach Buchstabe a; dieses Licht muss jedoch mindestens 1 m höher als die Seitenlichter gesetzt sein;
e. die Seitenlichter nach Buchstabe b; diese Lichter können jedoch unmittelbar nebeneinander oder in einer einzigen Laterne am oder nahe am Bug in der Schiffsachse gesetzt sein;
Bild 19
f. ein Hecklicht; dieses Licht darf unter der Voraussetzung entfallen, dass anstelle des Topplichtes nach Buchstabe d ein von allen Seiten sichtbares weißes helles Licht geführt wird.
---
Im rot markierten Text heißt es ja, KÖNNEN .....gesetzt sein, aber es steht nicht MÜSSEN so gesetzt sein.
Heißt das jetzt ich darf mit meinem Kleinfahrzeug bei Nacht fahren oder nicht ?
Für eine kurzfristige Beantwortung danke ich Ihnen schon jetzt !
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang K.
Antwort:
Guten Tag!
Diese "Kann-Vorschrift" bezieht sich auf die drei verschiedenen Arten der Lichterführung an einem motorisiertem Kleinfahrzeug.
Eine dieser drei Varianten muß vorhanden sein, wenn man nachts fahren will. Wie aus Ihrer Frage ersichtlich, hat Ihr Fahrzeug durch das Toplicht und die beiden Seitenlichter diese Anforderung erfüllt. Somit ist es Ihnen erlaubt, nachts das Fahrzeug zu bewegen.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Bauer
Polizeihauptkommissar
WSP Beilngries
erneute Nachfrage:
Sehr geehrter Herr Bauer,
zunächst vielen Dank für ihre schnelle Antwort. Nur um sicher zu gehen, die beiden Seitenlichter sind links und rechts am Geräteträger befestigt, also nicht unmittelbar nebeneinander angeordnet und auch nicht in einer Laterne. Die Beleuchtung ist also so ausgeführt, wie es auf ´See´ üblich ist. Ist das trotzdem o.k. so ?
Ich möchte keine nächtlichen Reisen unternehmen, aber z.B. einem Event wie Donau in Flammen einmal beiwohnen zu können, wäre schon ein schönes Erlebnis.
Vielen Dank !
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang K.
Antwort:
Guten Tag!
Ihre Lichterführung ist o.k.. Gemäß Ihrer Beschreibung entspricht sie der Ausführung 1b in Verbindung mit 1d.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Bauer
Polizeihauptkommissar
WSP Beilngries
Somit stehen wir irgendwie wieder am Anfang der Diskussion, denn bis auf den Punkt, dass zwar mein Toplich BSH Zulassung hat, aber meine Seitenlichter nicht, erfülle ich ja scheinbar doch die Vorschriften mit meiner ´See´-Beleuchtung. Und die Seitenlichter kann ich ja noch tauschen.....
Ich werde mir das aber auf jeden Fall ausdrucken und zu den Papieren auf´s Boot legen.
Hallo zusammen,
möchte mich noch enimal kurz zu der Angelegenheit melden.
Vergangenes Wochenende habe ich meine erste Binnen-Nachtfahrt auf der Donau absolviert. Und zwar sogar unter ´verschärften Bedingungen´, da ich eine Sea Ray 230DA in Schlepp nehmen musste, da er einen Totalausfall in der Elektrik hatte und somit weder über eine Beleuchtung noch über eigenen Antrieb verfügte. Lediglich eine kleine Notfunzel, dessen Batterie aber dann auch versagte. Schon irre, der lag mitten im Fahrwasser, die Fahrgastschiffe, die von der Veranstaltung ´Donau in Flammen´ zurück kamen direkt auf ihn zu, doch ganz praktisch Binnenfunk zu haben kann ich da nur sagen.
Ist aber alles gut gegangen, es gibt zwar Angenehmeres als mitten in der Nacht ein solches Boot knapp 20km zu schleppen, aber was solls. Am nächsten Tag nach mehrstündiger Suche konnten wir in den Tiefen seines Motorraumes auch die durchgebrannte 15A Sicherung finden.
Aber was ich eigentlich berichten wollte. Ich habe mir bei dieser Gelegenheit die einzelnen Beleuchtungen der bestimmt 100 Sportboote, die vor Ort waren, angesehen. Also was da so alles rumfährt, da sind die Meisten hier perfekt ausgerüstet. Und dann kam ein Einsatzboot der DLRG um die Fahrrinne mit Blaulicht zu markieren bzw. einen Sicherheitsbereich zu setzen. Der hatte exakt die gleiche Beleuchtung am Geräteträger wie ich, also die vermeintliche See-Beleuchtung, mit Ausnahme des Blaulichts natürlich, aber das würde sich bei mir auch ganz gut machen :naughty
http://up.picr.de/4755282.jpg
http://s1.up.picr.de/4755283.jpg
kleines Video, aber nicht von mir:
http://www.youtube.com/watch?v=nLD2It4h-8w&feature=player_embedded
Sehr Schön - war das Vilshofen? Tolle Atmosphäre :chapeau
Sehr Schön - war das Vilshofen? Tolle Atmosphäre :chapeau
Hi Dani,
ja war in Vilshofen, wir sind mit dem Trailer bis Passau gefahren, weil ich da eine Anlaufstelle hatte und dann von dort mit dem Boot los.
Hätst was g'sagt - da hätte ich mich d'ran gehängt :zwinkern
SpassCaptain
19.07.2010, 23:33
Hallo Wolfgang
e. die Seitenlichter nach Buchstabe b; diese Lichter können jedoch unmittelbar nebeneinander oder in einer einzigen Laterne am oder nahe am Bug in der Schiffsachse gesetzt sein;
Habe das neulich auch ausführlich recherchiert und bin genau zum selben Ergebnis gekommen: Rundumlicht 1 m über den Seitenlichtern, diese links und rechts, alles am Geräteträger, wie auf See.
Die allgemeine Verwirrung kommt daher, dass das Wort "können" in obigem Text neu ist, bis vor kurzem stand dort noch "müssen", siehe z.B. hier: BinSchStrO bei juris (http://www.gesetze-im-internet.de/binschstro_1998/index.html).
vBulletin® v3.8.9, Copyright ©2000-2026, Jelsoft Enterprises Ltd.