Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Lösung zur Beleuchtung für Binnen und See?
Luftnummer
29.06.2010, 13:10
Hallo erst einmal.
Ich habe vor kurzem mein SBF See und Binnen gemacht, da die Sportboote im Augenblick noch relativ teuer sind, will ich bis zum Winter warten um mir dann eins zu holen. Deswegen habe ich mir jetzt ein kleines Schlauchboot geleistet um damit mal zum Angeln rausfahren. Hauptsächlich werde ich auf dem Main/Rhein unterwegs sein aber auch mal hoch zum Bodden fahren oder ins Mittelmeer im Urlaub. Da ich auch Abends angeln will sind ja wohl Postionslichter von nöten. Ein Geräteträger ist ja schön und gut aber ich darf damit dann nur 7 Knoten fahren, welches relativ langsam ist (ist nach Sonnenuntergang ja noch 2 Std. hell). Da auch die Vorschriften unterschiedlich für Binnen und See sind habe ich lange gesucht um einen gemeinsamen Nenner zu finden und habe hier was gefunden.
http://www.bilder-hochladen.net/files/fhnd-1-gif-nb.html]http://www.bilder-hochladen.net/files/fhnd-1.gif
da ich mir nicht sicher bin ob der Link geht hier nochmal die Adresse
www.bilder-hochladen.net/files/fhnd-1-gif-nb.html][img]http://www.bilder-hochladen.net/files/fhnd-1.gif[/img
Abgesehen von der Problematik des anbringes ist die doch sowohl für Binnen und See zugelassen oder sehe ich dies Falsch?
Vielen Dank für eure Antworten
Mfg Sebastian
Machs dir nicht so schwer.
Rundumlicht auf den Geräteträger und die Seitenlichter l/r getrennt einen Meter tiefer am Geräterträger festmachen - fertig.
Diese Befeuerung dürfen Kleinfahrzeuge Buten und Binnen führen.
Luftnummer
29.06.2010, 15:34
Aber dann darf ich ja laut der Verordnung nicht schneller als 7 Knoten fahren. Und am Rhein sollen die sehr penibel sein. Ich meine teurer als ein Geräteträger wird die andere Lösung auch nicht sein, schätze ich mal.
Danke dennoch für deine Antwort.
Mfg Sebastian
Warum darfst du mit Geraetetraeger nicht schneller als 7 kn fahren?
Frage ich mich auch, warum wieso wo steht das!!!
Gruß Wilfried
Rhein KM 800
Dieser Treath hat sich schon ausgiebig damit beschäftigt. Klick (http://www.schlauchboot-forum.com/forum/showthread.php?t=12836&page=1)
Dieser Treath hat sich schon ausgiebig damit beschäftigt. Klick (http://www.schlauchboot-forum.com/forum/showthread.php?t=12836&page=1)
Danke :cognemur:mobo
Gruß Wilfried
Luftnummer
29.06.2010, 17:15
So habe noch mal die Seite wegen der Höchstgeschwindigkeit gesucht hier das Ergebnis. Steht auf der Seite 5.
http://www.bsh.de/de/Produkte/Infomaterial/Lichterfuehrung/Lichterfuehrung.pdf
So habe noch mal die Seite wegen der Höchstgeschwindigkeit gesucht hier das Ergebnis. Steht auf der Seite 5.
http://www.bsh.de/de/Produkte/Infomaterial/Lichterfuehrung/Lichterfuehrung.pdf
Hast Du nicht geschrieben, dass Du vor kurzem den SBF See und Binnen gemacht hast ?? Da kann es doch nicht sein, dass Du das sooo auslegst wie es hier den Anschein hat !!
Es geht da um die höchstmögliche Geschwindigkeit, die Dein Boot erreichen kann mit dem jeweils montierten AB ! Hat nix mit dem Geräteträger zu tun !
Hoffe Du hast die Lehrbücher noch nicht "verscherbelt", werf da noch mal einen Blick rein, bevor Du auf`s Wasser gehst.:mobo
zum Glück hab ich keinen Träger oder wie heisst das richtig?
Ja, ok, mein SBF Binnen ist nur gekauft - für 15€.
Aber - ich fahr nachts immer volle Pulle - hab ja auch keinen Gerätedings.
Lustig mal wieder:futschlac:futschlac
Ich freu mich schon auf die nächste Nachtfahrt:biere
Wolfgang
29.06.2010, 23:19
Seit doch auch mal nachsichtig......:chapeau
Er hat dieses Bild so gedeutet, dass die Lichterführung wie auf dem Bild bis 7 Kn möglich ist.....
Und abgebildet ist die Lichterführung auf einem Geräteträger.....
Machs dir nicht so schwer.
Rundumlicht auf den Geräteträger und die Seitenlichter l/r getrennt einen Meter tiefer am Geräterträger festmachen - fertig.
Diese Befeuerung dürfen Kleinfahrzeuge Buten und Binnen führen.
Das ist falsch. Das ist nur für See zulässig. Aber das weißt Du ja eigentlich.
Wenn ich dich mal zitieren darf: :zwinkern
See:
Rundumlicht oben auf dem Geräteträger, die beiden Seitenlichter einen Meter tiefer am Träger.
Binnen:
Rundumlicht auf dem Geräteträger wie auf See. Die Seitenlichter werden nun mittels zweiter Halterung am Geräteträger nach oben gesetzt, auf ca. Rundumlichthöhe. Damit weißt man sich eindeutig als Kleinfahrzeug aus.
...Da auch die Vorschriften unterschiedlich für Binnen und See sind habe ich lange gesucht um einen gemeinsamen Nenner zu finden...
Hallo Sebastian,
Die Zweifarbenleuchte plus ein weißes Rundumlicht einen Meter darüber ist auch mein Ergebnis bei der Suche nach einer für Binnen und See zulässigen Beleuchtung.
Deshalb werden wir uns auch einen passenden Einsteck-Mast für unser Boot bauen. Wenn die Leuchten dann noch eine BSH-Zulasssung haben, kann eigentlich keiner mehr meckern.
Und wenn Geld keine Rolle spielt, kann man das ganze auch mit sehr schönen LED-Leuchten bauen. :zwinkern
Über die Suchfunktion wirst Du übrigens noch einige Beiträge zu dem Thema finden. Das Problem dabei ist aber oft, dass viele nur ihre Meinung schreiben und nicht mal vorher in die Spielregeln schauen. Die meisten RIBs fahren binnen mit der See-Beleuchtung rum. Das Thema interessiert die Importeure und die Händler scheinbar auch nicht besonders. Ist ja dann das Problem des Kunden. :ka5
Luftnummer
30.06.2010, 09:33
Hallo Jannijan
Also ich verstehe das laut PDF so das die Höchstgeschwindigkeit nach Sonnenuntergang mit einem Geräteträger nicht über 7 Knoten sein darf. Jetzt mal unabhängig davon ob es die Höchstgeschwindigkeit des Bootes ist oder die erlaubte Geschwindigkeit, da die meisten eh schneller sind.
.........................
Hoffe Du hast die Lehrbücher noch nicht "verscherbelt", werf da noch mal einen Blick rein, bevor Du auf`s Wasser gehst.:mobo
Ich habe einen Blick in meine Unterlagen geworfen (Amtliche Prüfungsfragen) aber dort muss man nur die min. Höhe der Lichter, sowie die Winkel angeben über die Position der jeweiligen Lichter wird nix gesagt, deswegen bin ich dann auf der Seite des BSH gelandet. Und dort steht wie du sicherlich erkennen kannst das alternativ zu der "normalen Beleuchtung" auch die Positionslichter auf einem Geräteträger montiert werden können, solange das Fahrzeug 7 Meter Länge und 7 Knoten Höchstgeschwindigkeit nicht überschreitet.
Deswegen war hier meine Frage ob man die Lichterführung so machen kann wie auf dem Bild abgebildet und ist dann sicher auf See und Binnen unterwegs ist, wenn die Beleuchtung zugelassen ist.
Mfg
Sebastian
Hallo Jannijan
Also ich verstehe das laut PDF so das die Höchstgeschwindigkeit nach Sonnenuntergang mit einem Geräteträger nicht über 7 Knoten sein darf. Jetzt mal unabhängig davon ob es die Höchstgeschwindigkeit des Bootes ist oder die erlaubte Geschwindigkeit, da die meisten eh schneller sind.
Nene, Du darfst ja auch mit einem Porsche in einer 30er Zone 30km/h fahren.
Es gilt immer die max. Geschwindigkeit des Bootes.
Das ist falsch. Das ist nur für See zulässig. Aber das weißt Du ja eigentlich.
Wenn ich dich mal zitieren darf: :zwinkern
Zitieren darfst du immer gerne, aber nicht mit alten Zitaten. Wir unterscheiden uns ja dadurch vom :D ..., weil wir dazu lernen und unsere Ansichten ändern können. Wir hatten das ja in einem anderen Thread bereits besprochen.
Die von mir genannte Befeuerung ist auf SEE und im BINNENBEREICH für Fahrzeuge UNTER 12m zulässig.
Mal sehen ob ich das noch finde....
ähmm???
http://www.bsh.de/de/Schifffahrt/Sportschifffahrt/Navigationslichter/Broschuere.pdf
das würde ja dann bedeuten, das hunderttausende von Searays, Stingrays, Wellcrafts, Bayas etc. nach Dämmerung gar nicht fahren dürfen da alle Positionsleuchten auf gleicher Höhe sind:ka5
Ich blicks grad nicht mehr:nixweiss
Stellt doch mal eine offizielle Anfrag an das BSH
Konkret mit Bezug auf Schlauchboote mit Geräteträger und mit dem Hinweis, das dieses Thema gerade hier diskutiert wird.
Vielleicht sagen die etwas dazu
Uff,
gesucht und wieder gefunden.....
Hier stehts:
http://www.wsd-ost.wsv.de/service/Downloads/Sportschifffahrt-WSD-Ost.pdf
unter 2.6 Bezeichnung der Kleinfahrzeuge in Fahrt - § 3.13
Ich halte übrigens auch nicht den Höhenunterschied von 1m korrekt ein, ich komme gerade auf 80cm sonst müsste noch ein Mast auf den Bügel. Es heißt ja auch in den Vorschriften "wenn technisch" machbar. Die Begründung das es eben nicht so einfach machbar ist und das die Seitenlichter dort besser sitzen weil sie dann eben nicht auf der Wasserlinie liegen hat bisher jeden nachmessenden Beamten überzeugt.
Als nächstes könnte man die Winkelanbringung überdenken. Die Lichter müssen ja parallel zur Wasserlinie leuchten - also muss man den Winkel der Lichter am Schlauchi verstellen können da sich der Winkel Wasserlinie/Boot ja mit der Beladung und der Geschwindigkeit ändert..........nein, man braucht Vorschriften nicht bis ins Detail ausbügeln....
...Und dort steht wie du sicherlich erkennen kannst das alternativ zu der "normalen Beleuchtung" auch die Positionslichter auf einem Geräteträger montiert werden können, solange das Fahrzeug 7 Meter Länge und 7 Knoten Höchstgeschwindigkeit nicht überschreitet.
Hallo Sebastian,
die Version mit dem weißen Rundumlicht als einzige Beleuchtung für Motorboote habe ich nur für See gefunden. Dashalb ist die Geschwindigkeit auch in Knoten angegeben. Ist zulässig, wenn das Boot max. 7 kn laufen kann.
Das Bild, um welches es in Deiner Frage geht, bedeutet meiner Meinung nach, dass Du (wenn Dein Boot unter die 7 kn-Regel fällt) die Seitenlaternen zusätzlich montieren sollst, wenn dies technisch machbar ist. Gilt aber, wie gesagt, alles nur für See.
(Quelle: BSH)
Im Binnenbereich ist das einzelne weiße Rundumlicht nur für Fahrzeuge zulässig, die weder unter Maschine noch unter Segel fahren. Also z.B. für Ruderboote.
(Quelle: ELWIS, BinSchStrO § 3.13)
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