Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Führerscheinfreifahren in Frankreich?
Hallo liebe Leute,
diskussionsthema mit einen Bekannten:
Wie sieht es in Frankreich mit der Führerscheinfreien Fahren aus?
Gilt das lokale Recht der Touristen demnach als Deutscher bis 15 PS frei, oder nur mit Schein?
Habe bisher nichts so richtig finden können.
Wer weiss es eventuell?
Wolfgang
26.11.2012, 11:04
Frank, immer wenn dieser Passus auftaucht, ist das so :
Sportbootführerscheine bzw. die entsprechenden Nachweise des Heimatlandes sind vorgeschrieben.
Quelle :
http://www.adac.de/reise_freizeit/wassersport/revierfuehrer/frankreich/default.aspx?ComponentId=74824&SourcePageId=74688#tabid=tab3
Musst dich halt nur über Besonderheiten in deinem geplanten Revieres schlau machen.
Dazu sei aber gesagt, wenn du unter 15 PS keinen Schein hast, dann hast auch keinen Nachweis! Da kannst dich nicht darauf berufen, dass das in deinem Heimatland so gestattet ist.
Ergo muß man sich schlauch machen, wie Frankreich das sieht.
schwarzwaelder50
26.11.2012, 12:11
Gute Frage, Moritz.
Die Antwort würde mich auch sehr interessieren.:nixweiss
In Italien darf bis 40PS Führerscheinfrei gefahren werden. Wäre ja, wenn die Bestimmungen des Heimatlandes gelten, und dort ein Deutscher Urlauber ohne SBF, sich ein Boot mit 40PS mietet, quasi fahren ohne Führerschein. Kann ja auch nicht mit Deutschem Führerschein in nem anderen Land nen LKW fahren nur weil es dort die Führerscheinklassen hergeben.
Meiner Meinung darf man im Ausland auch nur das fahren, was im Heimatland zugelassen ist.
Habe da nen Auszug von einem ADAC Papier, hier bezogen auf Italien, mal herauskopiert. Wegen dem Urheberrecht hänge ich den Link unten nochmals an.
4. Führerscheinvorschriften
Laut dem Ministerium für Schifffahrt und Verkehr aus Rom, gelten in Italien folgende
Führerscheinvorschriften: Ausländische Bootsfahrer – auch Staatsbürger eines Mitgliedstaates der
Europäischen Union – müssen in Italien für ein Boot das nicht unter italienischer Flagge fährt,
das nautische Befähigungszeugnis besitzen, das in ihrem Heimatland zum Befahren vergleichbarer
Gewässer vorgeschrieben ist.
Danach gilt für unter der Flagge der Bundesrepublik Deutschland fahrende Boote folgendes:
Küstengewässer
Zum Führen von Booten mit Motoren über 3.68 kW (5 PS) ist der Sportbootführerschein-See
erforderlich.
Binnengewässer
Zum Führen von Booten mit Motoren über 3.68 kW (5 PS) ist der Sportbootführerschein-Binnen
erforderlich. Bis zum 1. April 1989 ausgestellte Motorbootführerscheine für Binnenfahrt A des
Deutschen Motoryachtverbandes und Segelscheine A des Deutschen Seglerverbandes mit dem
Zusatz "Segelboot mit Hilfsmotor" gelten weiter.
Der Sportbootführerschein ist für das Führen von Wassersportfahrzeugen unter italienischer Flagge
(z.B. Charterboote) verpflichtend, wenn die Motorleistung 30 kW (40,8 PS) übersteigt oder wenn,
ohne die Motorleistung zu berücksichtigen, mehr als 6 Meilen von der Küste entfernt gefahren wird.
Von deutschen Staatsangehörigen erworbene slowenische oder kroatische
Sportbootführerscheine gelten in Italien nicht.
Wichtig: Die amtlichen deutschen Sportbootführerscheine werden in anderen Ländern, in denen
eine Führerscheinpflicht besteht, anerkannt. Bitte beachten Sie, dass deutsche Versicherungen
möglicherweise nur dann für berechtigte Schadenforderungen aufkommen, wenn der deutsche
Schiffsführer im Besitz eines für das entsprechende Revier nach deutschen Vorschriften
vorgeschriebenen Befähigungsnachweises ist. Im Zweifel sollte man sich eine schriftliche
Deckungszusage geben lassen.
http://www.conscolonia.esteri.it/NR/rdonlyres/004D2B10-AA9B-4EE4-82A3-1F549736D97F/0/ADACSportboote.pdf
Hallo Michael,
zugelassen wäre dann in Frankreich bis 15 Ps ohne Schein für Deutsch Urlauber.
Aber diese Regelung gibt es in Europa nicht überall.
Ich habe mal eine Anfrage an das französche Fremdenverkehrsamt
gesendet.
Mal sehen was da rauskommt.
Du darfst in Frankreich mit 15PS fahren. Die Frage ist, wissen die Franzosen das?
Reblaus_01
26.11.2012, 16:43
Hallo,
auf der Homepage des ADAC wird man aber nicht ganz Schlau, für Frankreich heist es :
Sportbootführerscheine:
Sportbootführerscheine bzw. die entsprechenden Nachweise des Heimatlandes sind vorgeschrieben.
Also Fazit bedeutet das für mich als Deutscher bis 15 PS brauche ich keine Nachweise außer den IBS und dürfte in Fankreich fahren ??????
Hallo Michael,
zugelassen wäre dann in Frankreich bis 15 Ps ohne Schein für Deutsch Urlauber.
Aber diese Regelung gibt es in Europa nicht überall.
Ich habe mal eine Anfrage an das französche Fremdenverkehrsamt
gesendet.
Mal sehen was da rauskommt.
Hallo,
auf der Homepage des ADAC wird man aber nicht ganz Schlau, für Frankreich heist es :
Sportbootführerscheine:
Sportbootführerscheine bzw. die entsprechenden Nachweise des Heimatlandes sind vorgeschrieben.
Also Fazit bedeutet das für mich als Deutscher bis 15 PS brauche ich keine Nachweise außer den IBS und dürfte in Fankreich fahren ??????
So würde ich's auch interpretieren!
Hallo,
in Deutschland sind ja teilweise Bundeswasserstrassen ausgenommen!
Gibt es so etwas auch in Frankreich??, bei stark befahrenen Kanälen/Flüssen??
Warten wir mal die Anfrage ab, wird für die Franzosen auch nicht einfach sein zu beantworten! :wow:
In Italien darf bis 40PS Führerscheinfrei gefahren werden. Wäre ja, wenn die Bestimmungen des Heimatlandes gelten, und dort ein Deutscher Urlauber ohne SBF, sich ein Boot mit 40PS mietet, quasi fahren ohne Führerschein....
Habe da nen Auszug von einem ADAC Papier, hier bezogen auf Italien, mal herauskopiert. Wegen dem Urheberrecht hänge ich den Link unten nochmals an.
[FONT="Arial"][SIZE="3"]4. Führerscheinvorschriften
Laut dem Ministerium für Schifffahrt und Verkehr aus Rom, gelten in Italien folgende
Führerscheinvorschriften: ...
Bevor da lange weiterspekuliert wird: das ist Italien und nicht Frankreich!
Man kann doch nicht einfach ein Gesetz eines Landes 1:1 auf ein anderes kopieren :sportschiri
Also nicht Interpretieren oder Spekulieren, einfach Fragen . http://www.ambafrance-de.org/
Und nochmals: Wenn du keinen Nachweis hast, dann hast du gar nix.
Ergo auch keinen für dein Boot im Ausland, welcher ja gefordert wäre.
Und hier ist die Frage, was du dann dort zB mit 10 PS brauchst.
zB HR oder AT: hier brauchst du mit 10 PS einen Schein, basta.
Egal, ob in DE einer notwendig ist oder nicht, und egal, wie das in Italien geregelt ist.
Dieter B.
26.11.2012, 18:12
Du darfst in Frankreich mit 15PS fahren. Die Frage ist, wissen die Franzosen das?
Aber nur, weil es hier ganz neu ist! Die EU-Länder werden sich anpassen müssen. Insofern sind wohl alle Informationen dazu in schriftlicher Weise hier nicht ganz aktuell.
Wir hatten das Problem kürzlich in einem Thread mit Schweden hier und dazu die aktuellen Angaben der WSPI Stralsund.
HR kann z.Z noch überhaupt nicht vergleichsweise herangezogen werden, weil das Land noch kein EU Land ist.
http://schlauchboot-forum.com/forum/showthread.php?t=24132
Dort die (nahezu adäquate Frage wie hier) und dann der # 21.
Insofern ist die von Vaalser aufgeworfene Frage richtig :zwinkern:knuddel.
Also; Eigentlich braucht man neuerdings als EU Bürger, wenn man keinen festen Wohnsitz in Frankreich hat, für vergleichsweise Fahrten in Frankreich nur dann einen Bootführerschein, wenn man ihn in D auch braucht.
Eigentlich, denn wer weiß wann und ob das in EU Recht "umgeschrieben" wird/wurde.
Dieter TD
26.11.2012, 18:28
Insofern ist die von Vaalser aufgeworfene Frage richtig :zwinkern:knuddel.
Es fehlt eine offizielle Seite, wer auf Gegenseitigkeit die entsprechenden Regelungen anerkannt hat. Wo denn nun was gilt. Von denen, die die Regelungen erarbeitet und verhandelt haben, also der Regierung. Die Zahl derjenigen, die im europäischen Ausland (nicht nur EU) mit dem Boot Urlaub machen wächst. Die sollten schon Rechtssicherheit haben.
Es ist ja nicht damit geholfen, daß nun jeder für sich die entsprechende Botschaft anschreibt. Und die Verbandsseiten sind derzeit auch wenig hilfreich, sich zu informieren. So ist der DMYV wohl noch in einer Zeit vor Schengen stehen geblieben...
Gruß
Dieter
Dieter B.
26.11.2012, 19:01
Nö, EU Recht gilt allseits in der EU! Das ist nur mit den anderen Ländern anders.
Reblaus_01
26.11.2012, 19:24
Es fehlt eine offizielle Seite, wer auf Gegenseitigkeit die entsprechenden Regelungen anerkannt hat. Wo denn nun was gilt. Von denen, die die Regelungen erarbeitet und verhandelt haben, also der Regierung. Die Zahl derjenigen, die im europäischen Ausland (nicht nur EU) mit dem Boot Urlaub machen wächst. Die sollten schon Rechtssicherheit haben.
Es ist ja nicht damit geholfen, daß nun jeder für sich die entsprechende Botschaft anschreibt. Und die Verbandsseiten sind derzeit auch wenig hilfreich, sich zu informieren. So ist der DMYV wohl noch in einer Zeit vor Schengen stehen geblieben...
Gruß
Dieter
Hallo Dieter,
genau, Du hast es auf den Punkt gebracht, mit dem ADAC ist es ebenso, schwammige Ausführungen die man nicht so richtig versteht ! :sportschi
Vielleicht sollte man die Überschrift vom TS etwas abändern und auch nur diese beantworten :
Darf ich als Deutscher in Frankreich bis zu 15 PS ohne Führerschein fahren ?
Dieter B.
26.11.2012, 19:27
Steht schon oben: Ja, wenn der Deutsche keinen festen Wohnsitz in Frankreich hat und sich nicht länger als 1 Jahr dort aufhält:ka5
Hallo Frank,
meines Wissens ist nur in den Kanälen Frankreichs führerscheinfrei, d.h. du könntest dir dort beispielsweise ein 15m Boot mieten und ohne Führeschein durch die Kanäle schippern.
Nö, EU Recht gilt allseits in der EU! Das ist nur mit den anderen Ländern anders.
HR kann z.Z noch überhaupt nicht vergleichsweise herangezogen werden, weil das Land noch kein EU Land ist.
Die Sportbootregelung ist weit von EU Recht entfernt ebenso die Sportbootführerscheine.
Auch wenn bisher für die meisten Länder die 5 Ps führerscheinfrei waren gibt es das nicht automatisch für die 15 Ps.
Auch wenn HR in der EU ist bedeutet das nicht das die 0.00 PS Regel fällt
Denn die Sportbootregelung ist noch immer nationaels Recht.
Auch der Vergleich mit dem Autoführerschein ist nicht korrekt und nicht einmal ansatzweise vergleichbar.
Da dies zwar als logisch erscheint wird es gern als Beispiel verwendet aber es ist nicht richtig.
Einigen wir uns darauf, dass bei diesen Temperaturen eh keiner Fährt. Vielleicht ist zu beginn der neuen Saison schon was neues draussen. :zwinkern
Hallo allerseits,
hier die Antwort meiner Anfrage beim Französichen Fremdenverkehrsamt:
Für deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland gilt die deutsche Führerscheinverordnung (Führerscheinpflicht ab 5 PS = 3,68 KW).
Als noch nicht aktuell.
Also demnächst auch bis 15 Ps führerscheinfrei.
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