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Zulassung / Versicherung / Führerschein Bootsanmeldungen, Versicherungen und alles zu Führerscheinen

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  #1  
Alt 26.11.2012, 10:27
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Standard Führerscheinfreifahren in Frankreich?

Hallo liebe Leute,

diskussionsthema mit einen Bekannten:

Wie sieht es in Frankreich mit der Führerscheinfreien Fahren aus?

Gilt das lokale Recht der Touristen demnach als Deutscher bis 15 PS frei, oder nur mit Schein?

Habe bisher nichts so richtig finden können.

Wer weiss es eventuell?
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Frank



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  #2  
Alt 26.11.2012, 11:04
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Frank, immer wenn dieser Passus auftaucht, ist das so :

Zitat:
Sportbootführerscheine bzw. die entsprechenden Nachweise des Heimatlandes sind vorgeschrieben.

Quelle :
http://www.adac.de/reise_freizeit/wa...688#tabid=tab3

Musst dich halt nur über Besonderheiten in deinem geplanten Revieres schlau machen.
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Gruss, der Wolfgang



Am Rand meines Verstandes lebt doch ein wenig Wahnsinn

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Wolfgang ist leider verstorben
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Octopus (26.11.2012)
  #3  
Alt 26.11.2012, 11:07
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Dazu sei aber gesagt, wenn du unter 15 PS keinen Schein hast, dann hast auch keinen Nachweis! Da kannst dich nicht darauf berufen, dass das in deinem Heimatland so gestattet ist.

Ergo muß man sich schlauch machen, wie Frankreich das sieht.
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Bernhard Stummer
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Octopus (26.11.2012)
  #4  
Alt 26.11.2012, 12:11
schwarzwaelder50
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Gute Frage, Moritz.
Die Antwort würde mich auch sehr interessieren.
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  #5  
Alt 26.11.2012, 12:53
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Mimi Mimi ist offline
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In Italien darf bis 40PS Führerscheinfrei gefahren werden. Wäre ja, wenn die Bestimmungen des Heimatlandes gelten, und dort ein Deutscher Urlauber ohne SBF, sich ein Boot mit 40PS mietet, quasi fahren ohne Führerschein. Kann ja auch nicht mit Deutschem Führerschein in nem anderen Land nen LKW fahren nur weil es dort die Führerscheinklassen hergeben.
Meiner Meinung darf man im Ausland auch nur das fahren, was im Heimatland zugelassen ist.

Habe da nen Auszug von einem ADAC Papier, hier bezogen auf Italien, mal herauskopiert. Wegen dem Urheberrecht hänge ich den Link unten nochmals an.

4. Führerscheinvorschriften
Laut dem Ministerium für Schifffahrt und Verkehr aus Rom, gelten in Italien folgende
Führerscheinvorschriften: Ausländische Bootsfahrer – auch Staatsbürger eines Mitgliedstaates der
Europäischen Union – müssen in Italien für ein Boot das nicht unter italienischer Flagge fährt,
das nautische Befähigungszeugnis besitzen, das in ihrem Heimatland zum Befahren vergleichbarer
Gewässer vorgeschrieben ist.
Danach gilt für unter der Flagge der Bundesrepublik Deutschland fahrende Boote folgendes:
Küstengewässer
Zum Führen von Booten mit Motoren über 3.68 kW (5 PS) ist der Sportbootführerschein-See
erforderlich.
Binnengewässer
Zum Führen von Booten mit Motoren über 3.68 kW (5 PS) ist der Sportbootführerschein-Binnen
erforderlich. Bis zum 1. April 1989 ausgestellte Motorbootführerscheine für Binnenfahrt A des
Deutschen Motoryachtverbandes und Segelscheine A des Deutschen Seglerverbandes mit dem
Zusatz "Segelboot mit Hilfsmotor" gelten weiter.
Der Sportbootführerschein ist für das Führen von Wassersportfahrzeugen unter italienischer Flagge
(z.B. Charterboote) verpflichtend, wenn die Motorleistung 30 kW (40,8 PS) übersteigt oder wenn,
ohne die Motorleistung zu berücksichtigen, mehr als 6 Meilen von der Küste entfernt gefahren wird.
Von deutschen Staatsangehörigen erworbene slowenische oder kroatische
Sportbootführerscheine gelten in Italien nicht.
Wichtig: Die amtlichen deutschen Sportbootführerscheine werden in anderen Ländern, in denen
eine Führerscheinpflicht besteht, anerkannt. Bitte beachten Sie, dass deutsche Versicherungen
möglicherweise nur dann für berechtigte Schadenforderungen aufkommen, wenn der deutsche
Schiffsführer im Besitz eines für das entsprechende Revier nach deutschen Vorschriften
vorgeschriebenen Befähigungsnachweises ist. Im Zweifel sollte man sich eine schriftliche
Deckungszusage geben lassen.



http://www.conscolonia.esteri.it/NR/...Sportboote.pdf
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Grüsse von Micha


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Octopus (26.11.2012)
  #6  
Alt 26.11.2012, 12:56
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Hallo Michael,

zugelassen wäre dann in Frankreich bis 15 Ps ohne Schein für Deutsch Urlauber.

Aber diese Regelung gibt es in Europa nicht überall.

Ich habe mal eine Anfrage an das französche Fremdenverkehrsamt
gesendet.

Mal sehen was da rauskommt.
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Frank



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  #7  
Alt 26.11.2012, 14:39
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Du darfst in Frankreich mit 15PS fahren. Die Frage ist, wissen die Franzosen das?
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Mfg Thomas

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Dieter TD (26.11.2012), Octopus (26.11.2012)
  #8  
Alt 26.11.2012, 16:43
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Hallo,

auf der Homepage des ADAC wird man aber nicht ganz Schlau, für Frankreich heist es :

Sportbootführerscheine:

Sportbootführerscheine bzw. die entsprechenden Nachweise des Heimatlandes sind vorgeschrieben.

Also Fazit bedeutet das für mich als Deutscher bis 15 PS brauche ich keine Nachweise außer den IBS und dürfte in Fankreich fahren ??????
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  #9  
Alt 26.11.2012, 16:48
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Zitat:
Zitat von Octopus Beitrag anzeigen
Hallo Michael,

zugelassen wäre dann in Frankreich bis 15 Ps ohne Schein für Deutsch Urlauber.

Aber diese Regelung gibt es in Europa nicht überall.

Ich habe mal eine Anfrage an das französche Fremdenverkehrsamt
gesendet.

Mal sehen was da rauskommt.
Zitat:
Zitat von Reblaus_01 Beitrag anzeigen
Hallo,

auf der Homepage des ADAC wird man aber nicht ganz Schlau, für Frankreich heist es :

Sportbootführerscheine:

Sportbootführerscheine bzw. die entsprechenden Nachweise des Heimatlandes sind vorgeschrieben.

Also Fazit bedeutet das für mich als Deutscher bis 15 PS brauche ich keine Nachweise außer den IBS und dürfte in Fankreich fahren ??????
So würde ich's auch interpretieren!
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Octopus (26.11.2012), Reblaus_01 (26.11.2012)
  #10  
Alt 26.11.2012, 17:24
MARK K MARK K ist offline
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Hallo,

in Deutschland sind ja teilweise Bundeswasserstrassen ausgenommen!

Gibt es so etwas auch in Frankreich??, bei stark befahrenen Kanälen/Flüssen??

Warten wir mal die Anfrage ab, wird für die Franzosen auch nicht einfach sein zu beantworten!
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Lieben Gruß
aus der Stadt mit dem DOM (-Kölsch)

Markus

Mein hirn weigert sich ständig, so langsam zu denken, wie meine finger tippen können.
Meine finger sind so damit beschäftigt, sich zustreiten, wer als erstes auf die tasten darf, das die nicht mal merken wie sie den gedanken hinterherhinken
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  #11  
Alt 26.11.2012, 17:42
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Zitat:
Zitat von Mimi Beitrag anzeigen
In Italien darf bis 40PS Führerscheinfrei gefahren werden. Wäre ja, wenn die Bestimmungen des Heimatlandes gelten, und dort ein Deutscher Urlauber ohne SBF, sich ein Boot mit 40PS mietet, quasi fahren ohne Führerschein....
Habe da nen Auszug von einem ADAC Papier, hier bezogen auf Italien, mal herauskopiert. Wegen dem Urheberrecht hänge ich den Link unten nochmals an.

[FONT="Arial"][SIZE="3"]4. Führerscheinvorschriften
Laut dem Ministerium für Schifffahrt und Verkehr aus Rom, gelten in Italien folgende
Führerscheinvorschriften: ...
Bevor da lange weiterspekuliert wird: das ist Italien und nicht Frankreich!
Man kann doch nicht einfach ein Gesetz eines Landes 1:1 auf ein anderes kopieren :sportschiri

Also nicht Interpretieren oder Spekulieren, einfach Fragen . http://www.ambafrance-de.org/

Und nochmals: Wenn du keinen Nachweis hast, dann hast du gar nix.
Ergo auch keinen für dein Boot im Ausland, welcher ja gefordert wäre.
Und hier ist die Frage, was du dann dort zB mit 10 PS brauchst.

zB HR oder AT: hier brauchst du mit 10 PS einen Schein, basta.
Egal, ob in DE einer notwendig ist oder nicht, und egal, wie das in Italien geregelt ist.
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  #12  
Alt 26.11.2012, 18:12
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Zitat:
Zitat von Vaalser Beitrag anzeigen
Du darfst in Frankreich mit 15PS fahren. Die Frage ist, wissen die Franzosen das?

Aber nur, weil es hier ganz neu ist! Die EU-Länder werden sich anpassen müssen. Insofern sind wohl alle Informationen dazu in schriftlicher Weise hier nicht ganz aktuell.
Wir hatten das Problem kürzlich in einem Thread mit Schweden hier und dazu die aktuellen Angaben der WSPI Stralsund.

HR kann z.Z noch überhaupt nicht vergleichsweise herangezogen werden, weil das Land noch kein EU Land ist.

http://schlauchboot-forum.com/forum/...ad.php?t=24132
Dort die (nahezu adäquate Frage wie hier) und dann der # 21.

Insofern ist die von Vaalser aufgeworfene Frage richtig .

Also; Eigentlich braucht man neuerdings als EU Bürger, wenn man keinen festen Wohnsitz in Frankreich hat, für vergleichsweise Fahrten in Frankreich nur dann einen Bootführerschein, wenn man ihn in D auch braucht.
Eigentlich, denn wer weiß wann und ob das in EU Recht "umgeschrieben" wird/wurde.
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Gruß Dieter, der, der mit seiner Koreapelle absolut glücklich ist!


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Dieter TD (26.11.2012), Octopus (26.11.2012)
  #13  
Alt 26.11.2012, 18:28
Dieter TD Dieter TD ist offline
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Zitat:
Zitat von Dieter B. Beitrag anzeigen
Insofern ist die von Vaalser aufgeworfene Frage richtig .
Es fehlt eine offizielle Seite, wer auf Gegenseitigkeit die entsprechenden Regelungen anerkannt hat. Wo denn nun was gilt. Von denen, die die Regelungen erarbeitet und verhandelt haben, also der Regierung. Die Zahl derjenigen, die im europäischen Ausland (nicht nur EU) mit dem Boot Urlaub machen wächst. Die sollten schon Rechtssicherheit haben.

Es ist ja nicht damit geholfen, daß nun jeder für sich die entsprechende Botschaft anschreibt. Und die Verbandsseiten sind derzeit auch wenig hilfreich, sich zu informieren. So ist der DMYV wohl noch in einer Zeit vor Schengen stehen geblieben...

Gruß

Dieter
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Reblaus_01 (26.11.2012)
  #14  
Alt 26.11.2012, 19:01
Benutzerbild von Dieter B.
Dieter B. Dieter B. ist offline
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Nö, EU Recht gilt allseits in der EU! Das ist nur mit den anderen Ländern anders.
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Octopus (26.11.2012)
  #15  
Alt 26.11.2012, 19:24
Reblaus_01 Reblaus_01 ist offline
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Zitat:
Zitat von Dieter TD Beitrag anzeigen
Es fehlt eine offizielle Seite, wer auf Gegenseitigkeit die entsprechenden Regelungen anerkannt hat. Wo denn nun was gilt. Von denen, die die Regelungen erarbeitet und verhandelt haben, also der Regierung. Die Zahl derjenigen, die im europäischen Ausland (nicht nur EU) mit dem Boot Urlaub machen wächst. Die sollten schon Rechtssicherheit haben.

Es ist ja nicht damit geholfen, daß nun jeder für sich die entsprechende Botschaft anschreibt. Und die Verbandsseiten sind derzeit auch wenig hilfreich, sich zu informieren. So ist der DMYV wohl noch in einer Zeit vor Schengen stehen geblieben...

Gruß

Dieter


Hallo Dieter,

genau, Du hast es auf den Punkt gebracht, mit dem ADAC ist es ebenso, schwammige Ausführungen die man nicht so richtig versteht ! :sportschi

Vielleicht sollte man die Überschrift vom TS etwas abändern und auch nur diese beantworten :

Darf ich als Deutscher in Frankreich bis zu 15 PS ohne Führerschein fahren ?
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Octopus (26.11.2012)
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