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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Entdrosseln von Motoren


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daniels
27.12.2005, 13:55
Hallo Leute,
ich habe den Beitrag von der Verkaufsanzeige gelöst. Wer den Zusammenhang erkennen möchte sollte auf die Verkaufsanzeige (http://www.schlauchboot-forum.com/forum/showthread.php?p=34294#post34294) gehen.

Hier können wir gerne weiter diskutieren, ohne das es der Verkaufsanzeige schadet. Danke für eurer Verständnis.

Gruß Hans



das Material fürs entdrosseln kostet 82,- (z.B. bei Spürkel)... Umbau für Laien auch leicht machbar.
:hail


Hi,

wie machst Du das denn mit dem Nachweis als Selbstbastler, wenn ich dich als Wapo kontrolliere und den Nachweis verlange.

Von CE, Konformitätserklärung, Verkauf, Inverkehrbringen und so rede ich jetzt nicht, das steht hier an vielen Stellen in beiden Foren schon.

Gruß Hans

Stefan Th.
27.12.2005, 18:59
Hi,

wie machst Du das denn mit dem Nachweis als Selbstbastler, wenn ich dich als Wapo kontrolliere und den Nachweis verlange.

Von CE, Konformitätserklärung, Verkauf, Inverkehrbringen und so rede ich jetzt nicht, das steht hier an vielen Stellen in beiden Foren schon.

Gruß Hans

Du machst einem ja richtig Angst!
Ich traue mich gar nicht mehr mitzufahren, ich hab doch an meinem CE geprüften Titan nicht den richtigen Motor montiert. Wenn ich nun einen anderen Aufkleber auf den Motor mache krieg ich sicher einen dran wegen Urkundenfälschung oder so. Ich überlege schon ob ich einen CE geprüften Motor kaufen muss, da ich sowieso immer die erlaube Höchstgeschwindigkeit einhalte da man ja sonst die Uferböschung mit unseren schlauchbooten zerstört. Guck dir mal den Jürgen an. Auf seinem Erkennungsbild heizt er noch auf dem Kanal bei uns und kurze Zeit später bricht der Damm.......
Gruß Stefan

lode51
27.12.2005, 19:16
man muß ja nicht unbedingt einen aufkleber am motor haben und
ein leistungsmessgerät haben die mehlmützen bestimmt nicht an
bord.war nur solche idee.nicht daß das jemand macht. :schlaum
gruß lothar

Alex N.
27.12.2005, 19:29
Hi,

wie machst Du das denn mit dem Nachweis als Selbstbastler, wenn ich dich als Wapo kontrolliere und den Nachweis verlange.

Von CE, Konformitätserklärung, Verkauf, Inverkehrbringen und so rede ich jetzt nicht, das steht hier an vielen Stellen in beiden Foren schon.

Gruß Hans

Hans, warum macht man einen 6PS Motor auf 8 PS auf? Damit man den Führerschein machen muss oder um genau dass zu vermeiden :nixweiss
Gewechselt wird beim Yamaha das Abgasrohr im Schaft die Vergaserdüse und die Kerzen. Der Rest des Notwendigen Materials sind Dichtungen.
Also wenn die Wapo nicht einen Werkzeugkasten dabei hat, seh ich schwarz für die Jungs :lachen
Anders schaut die Sache natürlich aus wenn man den Motor anschließend an den Umbau offiziell mit 8 PS zulassen will, dann führt kein Weg am Händler vorbei. Meiner Erfahrung nach sind aber "frisierte" 6er mehr wert als offizielle 8er...

daniels
27.12.2005, 19:32
man muß ja nicht unbedingt einen aufkleber am motor haben und
ein leistungsmessgerät haben die mehlmützen bestimmt nicht an
bord.war nur solche idee.nicht daß das jemand macht. :schlaum
gruß lothar

Lothar, die Mehlmützen, wie Du meine Freunde bezeichnest :futschlac :futschlac , haben zwar keinen Leistungsmesser an Bord, aber eine Liste mit freigegebenen (führerscheinlosen) Motoren und Internetanschluss.
Und wenn er/sie auf Deinen Motor 6,8,9 PS lese und Du er/sie erzählst es sind aber 5 PS an der Schraube, dann möchte er/sie ein Zertifikat/Bescheinigung sehen, ansonsten entscheidet sicher der WaPo Mann/Frau wer Recht hat. Meistens haben die auch die besseren Argumente.

Stefan, keine Sorge möchte Dir keine Angst machen. Nur bin ich der Meinung, dass man es wissen sollte.
Bekanntlicherweise schützt Nichtwissen nicht vor Strafe. Wenn man schon bastelt, dann sollte man sich halt nicht nur über den Preis informieren, sondern auch über mögliche Konsequenzen. Ist halt meine Meinung.
Ich habe die Befürchtung :futschlac , dass wir uns in 2006 kennenlernen und dann wirst Du sicherlich sehr schnell erkennen, dass ich nicht so schlimm bin.
Ich zeige Dir dann auch etwas im Vertrauen.
:chapeau :chapeau :biere :biere

Gruß Hans

daniels
27.12.2005, 19:43
Hans, warum macht man einen 6PS Motor auf 8 PS auf? Damit man den Führerschein machen muss oder um genau dass zu vermeiden :nixweiss
Gewechselt wird beim Yamaha das Abgasrohr im Schaft die Vergaserdüse und die Kerzen. Der Rest des Notwendigen Materials sind Dichtungen.
Also wenn die Wapo nicht einen Werkzeugkasten dabei hat, seh ich schwarz für die Jungs :lachen
Anders schaut die Sache natürlich aus wenn man den Motor anschließend an den Umbau offiziell mit 8 PS zulassen will, dann führt kein Weg am Händler vorbei. Meiner Erfahrung nach sind aber "frisierte" 6er mehr wert als offizielle 8er...

Alex,
ich weiß nicht wie es bei Euch in A ist, aber bei uns gibt es eine offizielle Liste mit zugelassenen Motoren. Diese sind anhand der Typennummer identifizierbar.
Wer also einen Motor von 6 auf 8 PS verändert und damit dann ohne Führerschein fährt hat Vergehen 1 begangen. Wer einen Motor technisch verändert und anschließend nicht die notwendigen Zertifizierung vornimmt
begeht Vergehen 2. Das ist allerdings in A auch so.

Egal ob die Jungs einen Werkstattwagen bei sich haben oder nicht. Die 2 PS wird man wirkungsweise sehen. Sonst würde ja keiner diesen Schritt tun.

So dumm sind die WaPo auch nicht. Ich möchte auch wie oben geschrieben keine Angst verbreiten oder mit dem zeigefinger wedeln, sondern nur auf mögliche Konsequenzen hinweisen.

Aber jetzt wieder zurück zum Verkauf des Motors. Der Motor wurde offiziell umgebaut und hat sicherlich entsprechende Papiere/Quittungen.
Ist sicherlich ein guter Motor und der Preis ist bekannt. Damit beenden wir jetzt die Diskussion zu dem Thema und Interssierte melden sich bei "Heike".

Der obige Satz hat sich hier erledigt, da eine Beitragstrennung stattgefunden hat.
Gruß Hans

lode51
27.12.2005, 20:04
@ hans
"mehlmützen" sollte nicht abwertend gemeint sein.wir haben sogar einen
beamten der wasserschutzpolizei bei uns im club.der hat den ausdruck durchaus mit humor akzeptiertich habe da schon andere bezeichnungen
gehört.also, es war nicht so bierernst gemeint.
was die kontrollen der wapo betrifft,ich habe auch 1,9ps zuviel am spiegel
und wurde kontrolliert:keine beanstandung
ein anderes schlauchi hatte einen honda ,der schon führerscheinpflichtig war,
am spiegel.sie hatten ne ps-zahl draufgeschrieben ,die es bei honda garnicht
gibt.die folgende strafe gab es für"fahren ohne schein" aber nicht wegen urkundenfälschung.
gruß lothar

daniels
27.12.2005, 20:09
@ hans
"mehlmützen" sollte nicht abwertend gemeint sein.wir haben sogar einen
beamten der wasserschutzpolizei bei uns im club.der hat den ausdruck durchaus mit humor akzeptiertich habe da schon andere bezeichnungen
gehört.also, es war nicht so bierernst gemeint.
was die kontrollen der wapo betrifft,ich habe auch 1,9ps zuviel am spiegel
und wurde kontrolliert:keine beanstandung
ein anderes schlauchi hatte einen honda ,der schon führerscheinpflichtig war,
am spiegel.sie hatten ne ps-zahl draufgeschrieben ,die es bei honda garnicht
gibt.die folgende strafe gab es für"fahren ohne schein" aber nicht wegen urkundenfälschung.
gruß lothar

Lothar,
ich habe die Mehlmütze auch nicht beleidigend empfunden. Bin ja keine :futschlac .
Urkundenpfählschung kann es ja nicht sein. Ich kann mir auf der Haube eine 100 malen.
Aber genau was Du über den Hond Motor schreibst, ist das was ich meinte. So dumm sind die WaPo's nicht.

So jetzt machen wir aber wirklich zu, denn es ist ein Verkaufsbeitrag. Vielleicht bastele ich auch gleich einen anderen Beitrag aus den Zusätzen.

Gruß Hans

4711
27.12.2005, 20:46
Lothar,
ich habe die Mehlmütze auch nicht beleidigend empfunden. Bin ja keine :futschlac .
Urkundenpfählschung kann es ja nicht sein. Ich kann mir auf der Haube eine 100 malen.
Aber genau was Du über den Hond Motor schreibst, ist das was ich meinte. So dumm sind die WaPo's nicht.

So jetzt machen wir aber wirklich zu, denn es ist ein Verkaufsbeitrag. Vielleicht bastele ich auch gleich einen anderen Beitrag aus den Zusätzen.

Gruß Hans


Hans!!!!
was hast du bei deinem Benutzerbild auf dem Kopf?????------
eine Mehlmütze
:lachen :lachen :lachen :lachen :lachen :lachen :lachen

daniels
27.12.2005, 21:04
Harry,
verrate doch nicht alles.
Das ich E-Techniker bin, ist doch nur so gesagt.
In Wirklichkeit bin ich geheimer Ermittler im Bereich Wassersport der neuen gemeinsamen Polzeibehörde der Niederlande und der BRD.
Aber jetzt nichts weiter verraten, sonst fliegt alles auf und ich muss wieder normale Streife auf dem Rhein machen.
:futschlac :futschlac :futschlac :futschlac :futschlac :futschlac

Gruß Hans :zwinkern :zwinkern

Alex N.
28.12.2005, 16:04
Alex,
ich weiß nicht wie es bei Euch in A ist, aber bei uns gibt es eine offizielle Liste mit zugelassenen Motoren. Diese sind anhand der Typennummer identifizierbar.
Wer also einen Motor von 6 auf 8 PS verändert und damit dann ohne Führerschein fährt hat Vergehen 1 begangen. Wer einen Motor technisch verändert und anschließend nicht die notwendigen Zertifizierung vornimmt
begeht Vergehen 2. Das ist allerdings in A auch so.

Egal ob die Jungs einen Werkstattwagen bei sich haben oder nicht. Die 2 PS wird man wirkungsweise sehen. Sonst würde ja keiner diesen Schritt tun.

So dumm sind die WaPo auch nicht. Ich möchte auch wie oben geschrieben keine Angst verbreiten oder mit dem zeigefinger wedeln, sondern nur auf mögliche Konsequenzen hinweisen.

Gruß Hans

Klar, da hast du vollkommen recht!
Die "Typliste" gibts hier (zumindest offiziell) nicht, lediglich die Leistung im "Zulassungsschein" darf nicht mehr als 4,39 kW betragen.
Die rechtliche Komponente des "frisieren" eines Motors setze ich als bekannt voraus, ich zweifle lediglich an der praktischen Wahrscheinlichkeit damit aufzufliegen.
Extrembeispiele wie der Selva Naxos, der von 5 auf 15 PS aufzumachen ist mal ausgenommen.
Aber bitte bitte liebe Kinder, nich nachmachen was der böse Onkel hier empfiehlt :lachen :lachen :lachen

daniels
28.12.2005, 16:13
ein anderes schlauchi hatte einen honda ,der schon führerscheinpflichtig war,
am spiegel.sie hatten ne ps-zahl draufgeschrieben ,die es bei honda garnicht
gibt.die folgende strafe gab es für"fahren ohne schein" aber nicht wegen urkundenfälschung.
gruß lothar

Hallo lieber Alex,

jetzt wertest Du dich aber ab. :futschlac Böser Onkel, nana. :zwinkern

Das es geht, zu mindestens in D, siehst Du aber an obigem Beispiel. Der Rest ist Ermässungsspielraum des/der WaPoBeamten.

Aber Du darfst gerne hier Tipps zum Entdrosseln geben, nur immer dahinterschreiben, dass es nach vielen Gesetzespunkten nicht unbedingt erlaubt ist. Dann bin ich auch zufrieden. Ich habe auch einen großen Ermässungsspielraum (Nachtrag: damit es keiner falsch versteht. Mache auch nicht immer nur das was erlaubt ist). :futschlac :futschlac

Gruß Hans

Helge
28.12.2005, 19:46
So dumm sind die WaPo auch nicht. Ich möchte auch wie oben geschrieben keine Angst verbreiten oder mit dem zeigefinger wedeln, sondern nur auf mögliche Konsequenzen hinweisen.
Richtig, dem stimme ich gerne zu. Es geht Hans (und auch mir u.a.) nicht darum, den "Besserwissenden" und "Rechtschaffenden" zu spielen, sondern Verantwortung-zeigen fängt auch dabei an, dass wir uns gegenseitig helfen, "dumme" Situationen zu vermeiden.

Ich glaube kaum, dass die WaSchPo bei ihren Kontrollen Spass daran hat, uns das Hobby einzuschränken. Sie tun ihre Pflicht und müssen Rechenschaft ablegen. Und deren Erfahrungen sagt, dass sie besonders ein Auge auf so kritische Bereiche wie 6PS-AB werfen müssen.

Wir übertragen gewisse Verantwortung an die Versicherungen, indem wir sie freiwillig abschliessen - oder gesetzmässig nutzen müssen. Dafür verlangen diese dann, rechtmässig und konsequenterweise, als Gegenleistung nicht nur TEUROS, sondern auch die Befolgung von Paragraphen. Und die werden dann wieder erweitert und neu geschaffen, weil Richter sogenanntes Recht sprechen wollen. Und daraus entwickelt sich dann wiederum Umständliches wie die CE/Konformitätsbescheinigung usw. Dafür haftet dann wieder jemand anderes, und so dreht sich alles im Kreis... Allerdings entwickelt sich dabei auch eine gewaltige "Fliehkraft": Die Gesetze werden mehr, der Durchblick im aufwirbelnden Staub immer geringer.

Wir müssen uns nicht wundern, wenn irgendwann wir die Wartung und Pflege der Motoren nicht mehr selber durchführen dürfen ohne entsprechender Fachkenntniss-Nachweise. Im gewerblichen Bereich ist das schon Usus.

Gruß Helge :chapeau

Alex N.
28.12.2005, 21:14
Richtig, dem stimme ich gerne zu. Es geht Hans (und auch mir u.a.) nicht darum, den "Besserwissenden" und "Rechtschaffenden" zu spielen, sondern Verantwortung-zeigen fängt auch dabei an, dass wir uns gegenseitig helfen, "dumme" Situationen zu vermeiden.

Ich glaube kaum, dass die WaSchPo bei ihren Kontrollen Spass daran hat, uns das Hobby einzuschränken. Sie tun ihre Pflicht und müssen Rechenschaft ablegen. Und deren Erfahrungen sagt, dass sie besonders ein Auge auf so kritische Bereiche wie 6PS-AB werfen müssen.

Wir übertragen gewisse Verantwortung an die Versicherungen, indem wir sie freiwillig abschliessen - oder gesetzmässig nutzen müssen. Dafür verlangen diese dann, rechtmässig und konsequenterweise, als Gegenleistung nicht nur TEUROS, sondern auch die Befolgung von Paragraphen. Und die werden dann wieder erweitert und neu geschaffen, weil Richter sogenanntes Recht sprechen wollen. Und daraus entwickelt sich dann wiederum Umständliches wie die CE/Konformitätsbescheinigung usw. Dafür haftet dann wieder jemand anderes, und so dreht sich alles im Kreis... Allerdings entwickelt sich dabei auch eine gewaltige "Fliehkraft": Die Gesetze werden mehr, der Durchblick im aufwirbelnden Staub immer geringer.

Wir müssen uns nicht wundern, wenn irgendwann wir die Wartung und Pflege der Motoren nicht mehr selber durchführen dürfen ohne entsprechender Fachkenntniss-Nachweise. Im gewerblichen Bereich ist das schon Usus.

Gruß Helge :chapeau

Dem stimme ich uneingeschränkt zu!
Ich wollte ja nicht den "Verführer" zu strafbaren Handlungen spielen, sondern eigentlich nur die Preisgestaltung eines gebrauchten AB relativieren :ka5
Übrigens kennt die Versicherungswirtschaft keinen Strafbegriff, alles was einklagbar ist (Prämienzahlung usw.) läuft unter dem Titel Rechtspflicht, der große Rest unter Obliegenheiten.
Z.B. wäre das (wiederrechtliche) Entdrosseln eines Motor, sofern die Versicherung die Prämie in Klassen gestaffelt hat (z.B. 1-10kW) eine Obliegensheitsverletzung, die nur wenn ein kausaler Zusammenhang zwischen dem Unfallereignis und der Motorentdrossellung besteht, für die Schadensregulierung bedeutung hätte.
Wichtig: das ist der rechtliche Standpunkt in A, obs in D genauso läuft :nixweiss

Stephan-HB
28.12.2005, 23:01
wenn du ohne FS mit einem größeren Motor fährst. Wetten, dass du da schon vor Gericht in Beweisnot im Falle eines Falles gerätst?
BTW: innerhalb der Schulung zum Schein wurde immer wieder erzählt, dass du beim Unfall ohne Schein, auch unter 5PS, immer ein wenig die Pappnase aufhast, weil erstmal vermutet wird, dass du die mit den Rechten und Pflichten eh nicht auskennst. Dann musst du beweisen, dass dem nicht so ist...

Alex N.
29.12.2005, 07:49
Dann musst du beweisen, dass dem nicht so ist...

Ich dachte immer die Umkehr der Beweislast gibts nur in Bananenrepubliken oder beim Finanzamt...

daniels
29.12.2005, 08:40
Ich dachte immer die Umkehr der Beweislast gibts nur in Bananenrepubliken oder beim Finanzamt...

Nimm doch einmal einen 5 PS Motor, frisier ihn auf 8 PS auf. Dann wirfst Du deinen binnenvergleichbaren Schein in die Tonne, nein, besser Du läßt ihn für ungültig erklären.
Dann fährst Du einmal in D einem Schwimmer über den Rücken und anschließend in A einem Schwimmer.

Danach können wir in der Praxis sehen, wo die Beweislast liegt, für was man wo zur Verantwortung gezogen wird. :futschlac :futschlac :futschlac :futschlac Rainer kann ich ja dann verteidigen. :schlaum


Ach ja, das war ein Witz und nicht die Aufforderung zu einer Straftat.

Gruß Hans :futschlac :futschlac :futschlac :biere

Ferdi
29.12.2005, 09:13
Ich dachte immer die Umkehr der Beweislast gibts nur in Bananenrepubliken oder beim Finanzamt...

dann sind wir in A aber eine Bananenrepublik, was ich eh schon immer vermutet/gewusst habe :D .
Hast Du schon einmal einen Einspruch bei einer Anzeige (Verkehrsdelikt) gemacht ? Da musst auch Du beweisen, dass Du (z.B.) nicht zu schnell gefahren bist, weil einmal dem Polizisten immer geglaubt wird. Und der Beweis wir Dir nie und nimmer gelingen, weil Dir selber und Deinen Zeugen nicht geglaubt wird, sondern immer den/dem Polizisten. Da bräuchtest stichhaltige Beweise, wie eine Tachometerscheibe oder am besten ein permanent mitlaufendes Video (wenn das dann zugelassen wird) als Beweis (und da wär ich dann erst recht dran :lachen ).

Helge
29.12.2005, 10:09
.........
Hast Du schon einmal einen Einspruch bei einer Anzeige (Verkehrsdelikt) gemacht ? Da musst auch Du beweisen, dass Du (z.B.) nicht zu schnell gefahren bist, weil einmal dem Polizisten immer geglaubt wird. ......... Da bräuchtest stichhaltige Beweise, ...... Stimmt, habe ich ähnlich erlebt, als ich mal geblitzt wurde, auf dem Foto war es die normale Autobahnseite, doch an der genannten Örtlichkeit war jahrelang eine große Baustelle, sprich, man konnte dort nicht fahren. Die Obrigkeit musste nicht den angegebenen Ort korrigieren - ich hätte also nicht einmal eine Chance gehabt, angegebenen Ort und Zeitpunkt anzuzweifeln, dort anwesend gewesen zu sein .... :cognemur Hätte ich aber die Behauptung aufgestellt, dass Gerät sei falsch aufgebaut gewesen und ich hätte es deutlich gesehen weil ich auf der anderen Strassenseite fuhr... wären meine Chancen enorm gestiegen. :stupid

Zum Thema zurück:
Im Grunde genommen ist dieses Verhalten auch bei Versicherungen anzuwenden. Kurzgefasst gilt also: Wenn ich einen Fehler mache und habe die Vorraussetzungen dazu, sie machen zu "dürfen" (Beispiel: ausgebildete Fachkraft installiert und macht etwas falsch ohne grob fahrlässig gewesen zu sein), dann zahlt die Versicherung. Mache ich aber einen Fehler (Bemerkung: in geistig einwandfreiem Zustand) und habe keinen "Persilschein", dann zahlt die Versicherung nicht, weil z.B. "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" und es obliegt dem Versicherten nachzuweisen, dass der "Unfall" in den Versicherungsbedingungen so nicht ausgeschlossen wurde.

Die Versicherung greift also nur auf die Vertragsbedingungen zurück, kann sich dabei aber auch auf das Gesetz stützen, aber nur in der Form, wie Alex es schon sagte. Z.B., fahre ich also "ohne Führerschein", interessiert es die Versicherung nicht - wohl aber bereits die Justiz, da ein Strafbestand vorliegt (oder wie nennt man das). Fahre ich z.B. ohne gültige "Betriebserlaubnis", muss dieses Verhalten im Gesetz geregelt sein. Wenn dies nicht strafbar ist, greift erst im Schadensfall die Versicherung auf den Vertrag zurück - so ist es z.B., wenn keine oder nicht mehr eine Konformitätserklärung für's Boot besitzt. Dagegen führt beim KFZ führt ein nicht zugelassenes Bauteil in den meisten Fällen bereits zu einem Strafbestand: Das Fahrzeug kann aus dem Verkehr gezogen werden, ohne dass es zu einem "Unfall" gekommen ist.

Eine eventuell zuständige Haftplicht zahlt im Schadensfall an den Geschädigten dennoch, weil oder wenn es die Klauseln so vorsehen, greift dann aber auf den Versicherten zurück aufgrund einer Vertragsverletzung.

Letztendlich geht es uns aber darum, nicht bestraft zu werden, ob nun justiz- oder versicherungsbedingt ist einerlei, da es prinzipiell ja um finanzielle Einbußen geht.

Gruß Helge

Alex N.
29.12.2005, 12:29
Danke helge, so hab ich das auch gemeint.
Natürlich ist hier zwischen einem Straf- oder Zivildelikt und einer Ordnungswiedrigkeit zu unterscheiden.
Übrigens ist ein Verkehrsdelikt ein gutes Beispiel:
Die Behörde hat ja schon mal mit dem Foto den "Beweis" erbracht, den zu beeinspruchen ist dann eine andere Sache...
Das Beispiel mit dem Schwimmer:
Ist es für den Schwimmer von Bedeutung ob er von 5 oder 8PS überfahren wird? :nixweiss
Ist es für den Unfallhergang entscheidend?
Strafrechtlich wird es (falls es denn aufkommt) zwar die Bedeutung des Fahren ohne Führerscheins haben, aber ob daraus ein mehr an verschulden abgeleitet werden kann steht auf einem anderen Blatt.
Wenn ein Angelboot mit 5 PS z.B. 4,5kn mit 8 PS 4,8kn läuft wird das keine Sau kratzen.
Bei einem Schlauchboot dass mit 5 PS nicht in Gleitfahrt kommt, mit 8 jedoch schon siehts schon wieder anders aus.
Dann könnte man natürlich argumentieren dass der Führerscheinlose Bootlenker mit der geschwindigkeit überfordert war.
Anyway, ich bin so oder so ein Gegner der Führerscheinfreien, alleine schon deswegen da Grundkenntnisse wie Verkehrszeichen oder Verhaltensregeln für jedes Wasserfahrzeug gelten. Eine vereinfachte Prüfung für die "kleinen" wär sicher ein gewaltiger zugewinn an Sicherheit.