oelfuss
11.01.2015, 12:19
Hallo Zusammen,
bin ganz neu hier und habe direkt mal ne Frage:
Kann ich ein neues Boot mit CE Kennzeichnung mit einem alten Zweitaktotor (Johnson, Evinrude etc.) zulassen? Habe hier nen Auszug aus einem Papier vom ADAC Sportbootratgeber:
6. EU-Richtlinie für Bootsmotoren
Abgas- und Geräuschgrenzwerte für Sportboote / Wassermotorräder
Die EU-Richtlinie 2003/44/EG schreibt für alle Mitgliedsstaaten strengere Abgas- und Geräuschgrenzwerte für Sportboote und Wassermotorräder vor. Dies betrifft das Inverkehrbringen bzw. die Inbetriebnahme von allen neu gekauften Fahrzeugen mit:
Selbstzündungs- und Viertakt-Fremdzündungsmotoren seit dem 01.01.2006, Motoren mit Zweitakt-Fremdzündungsmotoren seit dem 01.01.2007. Insgesamt sind alle Motoren – sei es Zweitakt oder Viertakt – für Sportboote zugelassen sobald sie mit einem CE Zeichen ausgestattet sind.
Die CE-Kennzeichnung weist für alle Motortypen die Einhaltung der Abgas- und Geräuschemissionen nach. Dies wird schriftlich durch die Konformitätserklärungen der Hersteller bestätigt.
Bestandsschutz haben ältere Motoren.
Mit folgenden Sportbootmotoren darf weiterhin gefahren werden:
Selbstzündungs- und Viertakt-Fremdzündungsmotoren deren Inbetriebnahme vor dem 01.01.2006 war
Motoren mit Zweitakt-Fremdzündungsmotoren deren Inbetriebnahme vor dem 01.01.2007 war.
Kann das einer von Euch übersetzen? Danke schon mal!
bin ganz neu hier und habe direkt mal ne Frage:
Kann ich ein neues Boot mit CE Kennzeichnung mit einem alten Zweitaktotor (Johnson, Evinrude etc.) zulassen? Habe hier nen Auszug aus einem Papier vom ADAC Sportbootratgeber:
6. EU-Richtlinie für Bootsmotoren
Abgas- und Geräuschgrenzwerte für Sportboote / Wassermotorräder
Die EU-Richtlinie 2003/44/EG schreibt für alle Mitgliedsstaaten strengere Abgas- und Geräuschgrenzwerte für Sportboote und Wassermotorräder vor. Dies betrifft das Inverkehrbringen bzw. die Inbetriebnahme von allen neu gekauften Fahrzeugen mit:
Selbstzündungs- und Viertakt-Fremdzündungsmotoren seit dem 01.01.2006, Motoren mit Zweitakt-Fremdzündungsmotoren seit dem 01.01.2007. Insgesamt sind alle Motoren – sei es Zweitakt oder Viertakt – für Sportboote zugelassen sobald sie mit einem CE Zeichen ausgestattet sind.
Die CE-Kennzeichnung weist für alle Motortypen die Einhaltung der Abgas- und Geräuschemissionen nach. Dies wird schriftlich durch die Konformitätserklärungen der Hersteller bestätigt.
Bestandsschutz haben ältere Motoren.
Mit folgenden Sportbootmotoren darf weiterhin gefahren werden:
Selbstzündungs- und Viertakt-Fremdzündungsmotoren deren Inbetriebnahme vor dem 01.01.2006 war
Motoren mit Zweitakt-Fremdzündungsmotoren deren Inbetriebnahme vor dem 01.01.2007 war.
Kann das einer von Euch übersetzen? Danke schon mal!