rotbart
28.06.2005, 20:18
Hallo Michael, habe ich soweit verstanden,
Wenn ich den "großen" oder den "kleinen" Waffenschein, dieser beinhaltet ja Signalwaffen nach PTB,habe, muß dann trotzdem noch den Pyro machen/beantragen ?
Hans
Hallo Michel / Hans
also ich weis nicht so recht, klären wir doch mal die Begriffe
Waffe = nicht nur Pistole, Signalpistole etc, sondern auch andere Geräte, die potentiell einen Menschen zum Tode bringen können, der Hintergrund ist das grundgesetz (in D) denn der Staat hat das gewaltmonopol
Waffenschein = eine Berechtigung eine Waffe in Öffentlichkeit zu führen
(führen bedeutet sie geladen (also praktisch schußbereit am Mann zu tragen)
Waffenschein für PTB = s.o. beschränkt auf PTB Waffen (nix für Seenot)
WAFFENBESITZKARTE = das was Du in D benötigst um eine Waffe zu besitzen (nicht zu führen) dazu gehört auch die Signalpistole Cal. 4
Europäischer Feuerwaffenpass = den benötigst Du um mit der Waffe (und der Waffenbesitzkarte) in das europäische Ausland zu fahren (kostet in Bay nochmals 40 EUR)
Zusätzlich benötigst Du (für eine eigene Waffe) noch ein Bedürfnis (z.B. eine seegehende Yacht)
------------------------------------------
Soweit mal die Rechtslage für D
Was ich nun nicht kommentieren kann, weil noch nie erlebt und gehört ist die "verleihung" einer Waffenbesitzkarte durch einen Vercharterer, für mich hört sich das seehr merkwürdig an - aber ich weis natürlich auch nicht alles in Europa. In D ist die Waffenbesitzkarte aber auf EINE bestimmte PERSON ausgestellt und kann nicht weiter"vererbt" werden.
Auf hoher See ist sowieso alles egal - da gibt es kein Waffenrecht, Du kannst also auf See auch scharfe Waffen besitzen, mußt Sie nur in einen verplobten Schrank einschließen kommts Du in die Hoheitsgewässer eines Staates.
------------------------------------------
Natürlich kommen noch kleine Nebenregeln dazu wie Boot muß bewohnbar sein /Waffe und Munition müssen getrennt aufbewahrt werden etc. etc.
Wenn ich den "großen" oder den "kleinen" Waffenschein, dieser beinhaltet ja Signalwaffen nach PTB,habe, muß dann trotzdem noch den Pyro machen/beantragen ?
Hans
Hallo Michel / Hans
also ich weis nicht so recht, klären wir doch mal die Begriffe
Waffe = nicht nur Pistole, Signalpistole etc, sondern auch andere Geräte, die potentiell einen Menschen zum Tode bringen können, der Hintergrund ist das grundgesetz (in D) denn der Staat hat das gewaltmonopol
Waffenschein = eine Berechtigung eine Waffe in Öffentlichkeit zu führen
(führen bedeutet sie geladen (also praktisch schußbereit am Mann zu tragen)
Waffenschein für PTB = s.o. beschränkt auf PTB Waffen (nix für Seenot)
WAFFENBESITZKARTE = das was Du in D benötigst um eine Waffe zu besitzen (nicht zu führen) dazu gehört auch die Signalpistole Cal. 4
Europäischer Feuerwaffenpass = den benötigst Du um mit der Waffe (und der Waffenbesitzkarte) in das europäische Ausland zu fahren (kostet in Bay nochmals 40 EUR)
Zusätzlich benötigst Du (für eine eigene Waffe) noch ein Bedürfnis (z.B. eine seegehende Yacht)
------------------------------------------
Soweit mal die Rechtslage für D
Was ich nun nicht kommentieren kann, weil noch nie erlebt und gehört ist die "verleihung" einer Waffenbesitzkarte durch einen Vercharterer, für mich hört sich das seehr merkwürdig an - aber ich weis natürlich auch nicht alles in Europa. In D ist die Waffenbesitzkarte aber auf EINE bestimmte PERSON ausgestellt und kann nicht weiter"vererbt" werden.
Auf hoher See ist sowieso alles egal - da gibt es kein Waffenrecht, Du kannst also auf See auch scharfe Waffen besitzen, mußt Sie nur in einen verplobten Schrank einschließen kommts Du in die Hoheitsgewässer eines Staates.
------------------------------------------
Natürlich kommen noch kleine Nebenregeln dazu wie Boot muß bewohnbar sein /Waffe und Munition müssen getrennt aufbewahrt werden etc. etc.