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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Die Bootsführerscheine in Deutschland


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Michel
13.12.2004, 11:40
Hallo Freunde,

da immer wieder Fragen bezüglich der in Deutschland existierenden Führerscheine auftauchen, habe ich hier versucht die verschiedenen Scheine mal kurz vorzustellen. Diese auflistung soll nur uns Motorbootfahrer interessieren, für Segel gibt es noch ein paar Abweichungen.

Sportbootführerschein See

http://www.schlauchboot-forum.com/sbfneu/scheine/see.gif

Der amtliche Sportbootführerschein See (früher Sportbootführerschein Küste) wird benötigt, um ein Sportboot mit mehr als 5 PS auf Seeschifffahrtsstraßen zu führen. Er gilt gleichermaßen für Segel- wie Motorboote, obwohl Segeln weder zum Ausbildungs- noch zum Prüfungsstoff gehört.

Motorboote mit höchstens 5 PS dürfen in Deutschland führerscheinfrei gefahren werden. In Berlin wird unabhängig von der Motorleistung ein Sportbootführerschein benötigt. Mit dem Erwerb dieses Führerscheins beginnt üblicherweise die Führerscheinausbildung im Wassersport. Dies hat drei Gründe:

Mit der Ausbildung zu diesem Führerschein erhält man eine Grundausbildung, welche die Grundlagen zu allen wichtigen Wissensgebieten vermittelt. Der «Seeschein» ist Voraussetzung zum Erwerb weiterführender Scheine. Beim Erwerb des Sportbootführerscheins Binnen wird Inhabern des Sportbootführerscheins See die praktische Motorbootausbildung und -prüfung erlassen.

Wer zuerst den Binnen- und danach den Seeschein erwirbt, muss den praktischen Teil zweimal machen.

Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil, die binnen 12 Monaten abgelegt werden müssen.

Voraussetzungen:
16 Jahre
Keine fachlichen Voraussetzungen
Ist zum Einstieg geeignet
Ärztliches Zeugnis (auf grünem Formular für Sportbootführerscheine)

Sportbootführerschein Binnen

http://www.schlauchboot-forum.com/sbfneu/scheine/binnen.gif

Sportbootführerschein Binnen (Motor) kann im Anschluss an den Erwerb des Sportbootführerscheins See mit einem äußerst geringen zeitlichen und finanziellen Aufwand gemacht werden. Mit dem frischen Wissen aus der Prüfung zum Sportbootführerschein See reduziert sich der Lernbedarf auf wenige Stunden; die finanziellen Mittel bleiben deshalb gering, weil

Inhabern des Sportbootführerscheins See die praktische Motorbootausbildung und -prüfung erlassen werden.

Aus diesem Grund werden die Sportbootführerscheine See und Binnen-Motor zumeist im Paket erworben. Mit einem Führerschein für Küsten- oder Seegewässer darf auf Binnengewässern nicht gesegelt werden.

Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil, die binnen 12 Monaten abgelegt werden müssen.

Voraussetzungen:
16 Jahre (Motor)
Keine fachlichen Voraussetzungen
Ist zum Einstieg geeignet
Ärztliches Zeugnis (auf grünem Formular für Sportbootführerscheine)

Sportküstenschifferschein (SKS-Schein)

http://www.schlauchboot-forum.com/sbfneu/scheine/sks.gif

Der Sportküstenschifferschein (SKS-Schein) wurde 1999 als amtliches Gegenstück zu dem sehr beliebten DSV-Segelführerschein BR eingeführt. Anders als der BR-Schein, der ein reiner Segelschein ist, kann der SKS-Schein wahlweise für Sportboote unter Antriebsmaschine oder für Sportboote unter Segel + Motor ausgestellt werden.

Der SKS-Schein gilt — wie der BR-Schein — in der 12-sm-Zone. Allerdings enthält er als amtlicher Schein das Internationale Zertifikat und ist deshalb weltweit im 12-sm-Bereich gültig.

Der BR-Schein ist durch die Einführung des SKS-Scheins zum rechtlich unwirksamen Erfahrungsnachweis und vom DSV abgeschafft geworden, wie auch die A-, R-, BK- und C-Scheine des DSV.

Der SKS-Schein baut auf den Sportbootführerschein See auf. Während beim Sportbootführerschein See der Schwerpunkt im Auswendiglernen der Musterantworten liegt, wird in der SKS-Ausbildung das erlernte Wissen angewendet. In der theoretischen Ausbildung werden die Grundkenntnisse vertieft und insbesondere die Arbeit mit Seekarten und Seebüchern intensiv geübt. Gleiches gilt für die praktische Ausbildung, die auf einer Segel- oder Motoryacht im Rahmen einer ein- bis zweiwöchigen Seereise erfolgt. Dabei werden nicht nur die erforderlichen 300 sm zurückgelegt, sondern der Umgang mit dem Schiff auf See wie im Hafen trainiert. Am Ende einer solchen Reise erfolgt die praktische Prüfung, die bis zu 24 Monate vor oder nach der Theorieprüfung stattfinden muss.

Voraussetzungen:
16 Jahre
Besitz des Sportbootführerscheins See
Nachweis (Törn) von mindestens 300 sm nach Erwerb des Sportbootführerscheins See

Sportseeschifferschein (SSS-Schein)

http://www.schlauchboot-forum.com/sbfneu/scheine/sss.gif

Der Sportseeschifferschein (SSS-Schein) wurde 1994 als Nachfolger des Sportseeschifferzeugnisses eingeführt. Anders als das alte Zeugnis umfasst der Schein auch eine praktische Prüfung. Wie der SKS-Schein kann er wahlweise für Yachten unter Antriebsmaschine und für Yachten unter Segel oder für Yachten unter Antriebsmaschine
ausgestellt werden und zusätzliche Befähigungen enthalten: Dies sind die Befähigung zum Führen von Traditionsschiffen und, Befähigung zum Maschinisten von Traditionsschiffen.
Der SSS-Schein gilt weltweit in der 30-sm-Zone sowie auf allen Seegebieten der Nord- und Ostsee, des Kanals, des Bristolkanals, der Irischen und Schottischen See, des Mittelmeeres und des Schwarzen Meeres.

Als amtlicher Schein enthält er das Internationale Zertifikat. Der alte BK-Schein des DSV, der einen vergleichbaren Fahrbereich abdeckt, ist durch die Einführung des SSS-Scheins zum rechtlich unwirksamen Erfahrungsnachweis geworden, wie auch die A-, R-, BR- und C-Scheine des DSV. Außerhalb Deutschlands sind die DSV-Scheine weitgehend unbekannt.

Achtung: Der Ausbildungsinhalt des BK-Scheins unterscheidet sich erheblich vom SSS-Schein. Nur der SSS-Schein beinhaltet die modernen, umfassenden Inhalte. Einige Ausbildungsstätten, denen das Know-How für den SSS-Schein fehlt, bieten “SSS-/BK-Kurse” an, führen aber nur eine BK-Ausbildung durch. Selbst wenn Sie nur den einfacheren BK-Schein erwerben wollen, sollten Sie die SSS-Ausbildung absolvieren. Der SSS-Schein kann (wenn es denn gewünscht sein sollte) in einen BK-Schein umgetauscht werden; umgekehrt ist dies nicht möglich.

Der SSS-Schein baut auf den Sportküstenschifferschein auf (der gleichwohl für die Zulassung zur SSS-Prüfung nicht zwingend vorgeschrieben ist). Über den SKS-Schein hinausgehend wird im wesentlichen der Themenbereich Radar (mit Radarplotten) und das Arbeiten mit Gezeitentafeln (wobei zumeist die englischen ATT vorgezogen werden) verlangt.

Auch die praktische Ausbildung, die wiederum im Rahmen einer ein- bis zweiwöchigen Seereise auf einer Segel- oder Motoryacht erfolgt, hat das Schwerpunktthema Radar. Hinweis: Die praktische SSS-Ausbildung sollte nur auf einer Yacht durchgeführt werden, welche auch die Anforderungen an Yachten für die Abnahme einer praktischen Sportseeschifferprüfung erfüllt.

Für die gesamte Prüfung stehen 36 Monate Zeit zur Verfügung.

Voraussetzungen:
Besitz des Sportbootführerscheins See
16 Jahre
Nachweis, dass seit Erteilung des Sportbootführerscheins See auf Yachten insgesamt 1000 sm als Wachführer oder dessen Stellvertreter zurückgelegt wurden

Inhaber eines SKS-Scheins oder eines alten (vor Einführung des SKS-Scheins ausgestellten) BR-Scheins müssen nur 700 sm auf Yachten zurückgelegt haben, wobei hier auch die Funktion als Wachführer oder dessen Stellvertreter nicht erforderlich ist.

Eine Zulassung zur theoretischen Prüfung kann bereits erfolgen, wenn entweder der Bewerber Inhaber eines SKS-Scheins oder eines alten (vor Einführung des SKS-Scheins ausgestellten) BR-Scheins ist oder wenn ein Nachweis erbracht wird, dass nach Ausstellung des Sportbootführerscheins See mindestens 500 sm als Wachführer oder dessen Stellvertreter zurückgelegt wurden

Sporthochseeschifferschein (SHS-Schein)

http://www.schlauchboot-forum.com/sbfneu/scheine/shs.gif

Der Sporthochseeschifferschein (SHS-Schein) wurde 1994 — als Nachfolger des Sporthochseeschifferzeugnisses — eingeführt. Im Gegensatz zum SSS-Schein enthält die Prüfung zum Sporthochseeschifferschein (SHS-Schein) keinen praktischen Teil mehr.
Allerdings müssen noch einmal Seemeilen nachgewiesen werden: 1000 sm als Wachführer nach dem Erwerb des Sportseeschifferscheins, davon mindestens 500 sm vor Antritt zur theoretischen Prüfung.

Der Sporthochseeschifferschein (SHS-Schein) wird entsprechend dem Sportseeschifferschein des Bewerbers ausgestellt für Yachten unter Antriebsmaschine und für Yachten unter Segel oder nur für Yachten unter Antriebsmaschine

Der Sporthochseeschifferschein (SHS-Schein) gilt weltweit. Als amtlicher Schein enthält er das Internationale Zertifikat. Der Sporthochseeschifferschein (SHS-Schein) stellt die höchsten Weihen dar, die der DSV und der DMYV vergeben können, und bildet die Krönung unter den Sportschifffahrtspatenten.

Der alte C-Schein des DSV, der den gleichen Fahrbereich abdeckt, ist durch den Sporthochseeschifferschein (SHS-Schein) bedeutungslos geworden. Alle DSV-Scheine sind inzwischen zurückgezogen worden, d. h. Prüfungen werden nicht mehr abgenommen.
Der Erwerb des Sporthochseeschifferscheins (SHS-Scheins) setzt den Besitz des Sportseeschifferscheins voraus. Über die Navigationsverfahren des SSS-Scheins hinausgehend werden Verfahren der astronomischen Schiffsortsbestimmung verlangt. Da die Einführung von GPS die astronomische Navigation aus dem Schiffsalltag verdrängt hat, wird sie nur noch in ihren (leicht erlernbaren) Grundzügen gefordert. Dafür sind das rechnerische Koppeln, die Großkreisnavigation und die Kenntnis der Grundlagen der Astronomie (ohne Astrophysik) hinzugekommen. Im Rahmen der Navigationsprüfung erfolgt auch eine praktische Prüfung am Sextanten.

Im Schifffahrtsrecht werden — über den Stoff aus dem Sportseeschifferkurs hinausgehend — weitere Radarplotverfahren, und auch das UN-Seerechtsübereinkommen behandelt. Der Lernaufwand zur Vorbereitung auf die Prüfung kann verringert werden, indem die Rechtskundeprüfung für Sportseeschiffer zuletzt und die für Sporthochseeschiffer zuerst — möglichst bald danach — abgelegt werden.

Die Wetterkunde für den Sporthochseeschifferschein (SHS-Schein) beinhaltet die ausführliche Behandlung tropischer Wirbelstürme, die großen Wind- und Stromsysteme, Meereskunde und die meteorologische Navigation.

Voraussetzungen:
18 Jahre
Besitz des Sportseeschifferscheins
Nachweis, dass nach dem Erwerb des SSS-Scheins über mindestens 1000 Seemeilen davon mindestens 500 sm vor der theoretischen Prüfung.

All dies und vieles mehr findet Ihr auf der Homepage von Rolf Dreyer. Herr Dreyer hat auch sehr viele und vor allem sehr gute Bücher zur Ausbildung der diversen Führerscheine geschrieben.

http://www.rolfdreyer.de/

Wer nun meint das war es, der irrt es gibt weiterhin noch das: :567 :567 :567

Bodenseeschifferpatent

http://www.schlauchboot-forum.com/sbfneu/scheine/bodens.gif

Das Bodenseeschifferpatent ist ein Führerschein, den alle Sportbootfahrer die auf dem Bodensee mit dem Boot fahren möchten, erworben haben müssen. Dies schreibt die "Verordnung über die Schifffahrt auf dem Bodensee" vor. Dieses Patent wird in verschiedenen Kategorien erteilt:

Kategorie A:
Für das Führen von Fahrzeuge mit Maschinenantrieb über 4,4 kW (6 PS)

Kategorie D:
Für das Führen von Segelfahrzeugen mit einer Segelfläche über 12 m².
Achtung: Segler mit einem Motor über 4,4 kW müssen ein Patent der Kategorien A und D besitzen!

Prüfungen: Die Prüfung zum Bodenseeschifferpatent muss vor dem Prüfungsausschuss bei einem der Landratsämter am Bodensee abgelegt werden. Hierzu muss sowohl eine theoretische (multiple-choice) als auch eine praktische Prüfung (Segel/Motor) abgelegt werden.

Besitzern des Sportbootführerscheins Binnen wird die praktische Prüfung erlassen.

Inhaber eines amtlichen Befähigungsnachweises können einmal pro Jahr ein Ferienpatent für den Zeitraum von einem Monat beantragen. Eine Aufteilung in mehrere Termine ist nicht möglich. Dies ist die sogenannte Urlauberregelung

Geltungsbereich: Bodensee und Rhein zwischen Stein a.Rh. und der Straßenbrücke Schaffhausen. (Für die Strecke zwischen Stein a.Rh. und Schaffhausen ist eine Sonderprüfung abzulegen.)

Auch wichtig ist:

Inhaber des Führerscheins der Kategorie A können auf Antrag ohne Prüfung das Bodensee-Schifferpatent in den amtlichen Sportboot- Führerschein Binnen umschreiben lassen.

Voraussetzungen:
Mindestalter: Motor (Kat. A): 18 Jahre
Mindestalter nur Segeln (Kat. D): 14 Jahre
ärztliches Zeugnis - Formblatt

Sachkundenachweis Pyrotechnik

http://www.schlauchboot-forum.com/sbfneu/scheine/pyro.gif

Diesen Sachkundenachweis benötigt man, wenn man:

Erlaubnispflichtige Seenotsignalwaffen oder
Erlaubnispflichtige Seenotsignalmittel

erwerben bzw. verwenden möchte. Seenotsignalmittel sollten auf jedem seegängigen Schiff vorhanden sein, wenn man sich etwas weiter von der Küste entfernen möchte.

Erlaubnisfreie Signalmittel haben eine wesentlich geringere Steighöhe und Leuchtkraft (d.h. sie haben wesentlich weniger Wirkung) und sind deshalb als Notsignalmittel nur bedingt geeignet.

Voraussetzungen:
Mindestalter 18 Jahre
keine einschlägigen Vorstrafen
Prüfungsabnahme durch die DMYV

So Freunde das war es erst mal, ich hoffe das war mal interessant für Euch und wenn noch Fragen sind, nur zu, aber bitte nur über die deutschen Regelungen, für z.B. Österreich haben wir aber auch einen Spezialisten hier.

:biere :biere :biere

Ulrich
13.12.2004, 19:18
Hallo Michel,

kleine Ergänzung für die älteren Semester:


Der BR-Schein ist durch die Einführung des SKS-Scheins zum rechtlich unwirksamen Erfahrungsnachweis und vom DSV abgeschafft geworden, wie auch die A-, R-, BK- und C-Scheine des DSV.


Bis zum 1. Oktober 1999 erworbene BR-Scheine können in einen SKS umgetauscht werden. Auch der alte "A-Schein mit Motor"gilt weiterhin als Ersatz für den Sportbootführereschein Binnen.


Servus

Ulrich

viking
14.12.2004, 12:34
Hallo Michael,

benötige ich den Sachkundenachweis Pyrotechnik auch, wenn ich eine grüne Waffenbesitzkarte und den Munitionserwerbschein für eine Signalpistole Cal. 4 besitze??

Pitter
14.12.2004, 12:50
Hallo Michael,

benötige ich den Sachkundenachweis Pyrotechnik auch, wenn ich eine grüne Waffenbesitzkarte und den Munitionserwerbschein für eine Signalpistole Cal. 4 besitze??
Hallo Sepp
Nein brauchst du nicht.

alex101068
14.12.2004, 14:10
Der Sachkundenachweis Pyrothechnik wird heutzutage nicht her gesondert ausgestellt, es wird ein Befreiungsvermerk in den SBF See eingestempelt.

Mein Stempel ist von vorgestern :zwinkern

Gruß Alex

Pitter
14.12.2004, 15:26
Der Sachkundenachweis Pyrothechnik wird heutzutage nicht her gesondert ausgestellt, es wird ein Befreiungsvermerk in den SBF See eingestempelt.

Mein Stempel ist von vorgestern :zwinkern

Gruß Alex

Hallo Alex
Dann noch Glückwunsch zur bestandenen Prüfung. :cool1 :chapeau

alex101068
14.12.2004, 18:51
Danke Peter,

aber gegen den SBF See + Binnen empfand ich die 48 Fragen die man können muß als sehr "easy". Ich habs nur gemacht weil bei meinem Italiener BWA ein kopl. Satz Sennotsignalmittel dabei waren.

Gruß Alex

Michel
14.12.2004, 18:53
Trotzdem Glückwunsch Alex

:cool1 :cool1 :cool1

rotbart
29.12.2004, 14:39
Hallo Freunde,

Sachkundenachweis Pyrotechnik

http://www.schlauchboot-forum.com/sbfneu/scheine/pyro.gif

Diesen Sachkundenachweis benötigt man, wenn man:

Erlaubnispflichtige Seenotsignalwaffen oder
Erlaubnispflichtige Seenotsignalmittel

erwerben bzw. verwenden möchte. Seenotsignalmittel sollten auf jedem seegängigen Schiff vorhanden sein, wenn man sich etwas weiter von der Küste entfernen möchte.

Erlaubnisfreie Signalmittel haben eine wesentlich geringere Steighöhe und Leuchtkraft (d.h. sie haben wesentlich weniger Wirkung) und sind deshalb als Notsignalmittel nur bedingt geeignet.

Voraussetzungen:
Mindestalter 18 Jahre
keine einschlägigen Vorstrafen
Prüfungsabnahme durch die DMYV

So Freunde das war es erst mal, ich hoffe das war mal interessant für Euch und wenn noch Fragen sind, nur zu, aber bitte nur über die deutschen Regelungen, für z.B. Österreich haben wir aber auch einen Spezialisten hier.



Kleiner Einwand
für den Erwerb einer Signalpistole Kal. 4 reicht dies seit 2003 nicht mehr
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Wie kann ich eine Signalpistole erwerben?

Voraussetzung ist der Nachweis über die pyrotechnische Sachkunde und der Nachweis des Bedürfnisses. Mit diesem Sachkundenachweis einen Antrag stellen beim zuständigen Ordnungsamt, unter Vorlage von Unterlagen, aus denen der Besitz eines seegängigen Wasserfahrzeugs hervorgeht. (Kaufvertrag, Chartervertrag, Versicherungspolice, Standerschein usw.) Wenn keine Einwände bestehen, stellt die Behörde eine Waffenbesitzkarte aus die zum Erwerb einer Signalpistole berechtigt.

Zitat http://www.fachverband-seenotrettungsmittel.de/php/faqview.php?lang=d&id=26
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Nachtrag gleiche Quelle :
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Als Ausrüstung für das Schiff wird vom Deutschen Seglerverband (DSV), vom Deutschen Motoryachtverband (DMYV) und von der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS) für alle Fahrtgebiete folgende Ausrüstung empfohlen:
8 Fallschirmsignalraketen, rot, Steighöhe 300 Meter, Lichtstärke: 20 000 cd, Leuchtdauer 30 Sekunden,
2 Handfackeln, rot, Lichtstärke 15 000 cd, Leuchtdauer 60 Sek., tropffrei beim Abbrand,
2 Rauchfackeln, orange, Rauchdauer einer Minute oder statt der Rauchfackeln
2 Rauchsignale, orange, schwimmfähig, Rauchdauer vier Min.

Allgemeine Hinweise zum Umgang mit pyrotechnischen Signalmittel:

Um Seenotsignalmittel und Signalpistolen erwerben zu können, sind Bezugsauflagen zu erfüllen.

1. Handsignale:
1.1 Handfackeln, Rauchfackeln, Rauchdosen, Unterklasse T1: Keine Auflagen für Personen über 18 Jahre.
1.2 Fallschirmsignalraketen, Signalraketen, Knallraketen, Unterklasse T2: Eintrag des sog. Befreiungs- und Sachkundevermerks in einem Segel- oder Motorbootführerschein. Der Eintrag erfolgt nach bestandener Prüfung über Seenotsignalmittel vor einem Führerscheinprüfungsausschuß. Vorbereitung zur Prüfung durch eine Bootsfahrschule.
2.Signalpistolen und Munition, Signalgeber und Munition:
2.1 Signalgeber und Munition, Unterklasse PM I: Frei verkäuflich an Personen über 18 Jahren.
2.2 Signalpistolen und Munition, Unterklasse PM II: Waffenbesitzkarte, ausgestellt von der zuständigen Ordnungsbehörde - Vorausssetzung Sachkundenachweis, Vorliegen eines Bedürfnisses, Nachweis des eigenen Bootes oder Chartervertrags, Versicherungspolice.

Michel
29.12.2004, 15:01
Danke rotbart,

:chapeau :chapeau :chapeau

seepferd
29.12.2004, 23:24
Hi Michel,

nach deinen ausführungen wärst du doch der perfekte lehrer :saenman :saenman
ich geh bei dir in die schule beim nächsten treffen :Kapitaen :Kapitaen :trink :trink :trink :trink

gruß sven :hail

Michel
28.06.2005, 18:38
Hallo Sven,

nun abwegig ist das gar nicht, von 1993 - 1995 habe ich bei einer Fahrschule hier in der Nähe mit ausgebildet. Ist aber wirklich schon lange her und es hat sich ja auch viel geändert.

:Kapitaen :Kapitaen :Kapitaen

rotbart
28.06.2005, 19:28
Hallo Michel
Tolle Auflistung, eine Anmerkung / eine Frage
Der amtliche Sportbootführerschein See (früher Sportbootführerschein Küste) wird benötigt, um ein Sportboot mit mehr als 5 PS auf Seeschifffahrtsstraßen zu führen. Er gilt gleichermaßen für Segel- wie Motorboote, obwohl Segeln weder zum Ausbildungs- noch zum Prüfungsstoff gehört.

Es ist auch kein Segelschein, sondern er wird benötigt um ein Segelschiff UNTER Motor zu führen. Mit einem Segler ohne Motor (Regattaboot) wird dich jede Regattaleitung dumm ansehen, wenn Du das als Quali vorlegst.
Am besten dokumentiert am Bodensee (ich habe einen Sporthochseeschiffer, meine Frau einen A-Schein) => Konsequenz des Landratsamtes, der Sporthochseeschiffer wird nur als Sportboot-FS anerkannt, der A-Schein als Segelschein (= 2 x 80 DM) dadurch war Sie offiziell schiffsführerin unter segeln und ich wenn der Hilfsmotor an war :lachen :stupid :lachen

B) FRAGE Pyro Schein Sachkunde wo gibt es den
Ich habe den garnicht mehr bekommen. sondern gleich eine Waffenbesitzkarte??? :ka5

blacky GS
28.06.2005, 19:41
Hallo Roland,
früher war ja der Sportbootführerschein Küste oder See und die Bodenseepatente die einzigen amtlich vorgeschriebenen Scheine. Alle anderen waren freiwillige Verbandsscheine. Zum Segel brauchtest Du überhaupt keine Ahnung haben :lachen :lachen bis auf den See (Bodensee).
Den Pyro-Nachweis hab ich als Stempel in den Sportboot See bekommen und damit aufs Ordungsamt und Antrag ausgefüllt, dann erhielt man die Waffenbesitzkarte. Aber dies Thema hast Du doch unjüngst erst in einem anderen Forum durchdiskutriert. :biere

rotbart
28.06.2005, 19:55
Hallo Roland,
Den Pyro-Nachweis hab ich als Stempel in den Sportboot See bekommen und damit aufs Ordungsamt und Antrag ausgefüllt, dann erhielt man die Waffenbesitzkarte. Aber dies Thema hast Du doch unjüngst erst in einem anderen Forum durchdiskutriert. :biere
Deswegen habe ich mich doch über das abgebildete Papier gewundert :biere :biere

daniels
28.06.2005, 19:57
Hallo Leute,
muß man den Pyro Schein überhaupt noch machen ? Seit dem 01.04.2003 haben wir doch in D sowieso ein neues Waffengesetz, was den kleinen Waffenschein für nahezu alle PTB Waffen verlangt.

Ich selber habe nämlich auch nur einen Waffenschein und nicht den Pyro-Nachweis. In anderen Länder muß ich mich doch sowieso den dort vorherrschenden Gesetzen unterwerfen.

Oder habe ich da etwas falsch verstanden.

Gruß Hans

Michel
28.06.2005, 20:03
Hallo Hans,

wenn Du ein Yacht Chartern willst zum Beispiel:

Allgemeines

Nahezu alle seegängigen Boote sind mit pyrotechnischen Seenotsignalmitteln (Signalpistole mit Munition, Signalraketen, Handfackeln, Rauchsignalgeber) ausgerüstet. Während Handfackeln und Rauchsignale ohne besondere Einschränkungen erworben und benutzt werden dürfen, ist bereits die Verfügungsgewalt über eine Signalpistole oder Signalraketen nur gestattet, wenn ein Sachkundenachweis nach Waffen- und Sprengstoffgesetz und — im Fall einer Signalpistole — eine Waffenbesitzkarte vorgelegt werden kann. Der Sachkundenachweis wird im Yachtsport als Pyroschein bezeichnet.

Die Waffenbesitzkarte erhält man für die Charterdauer vom Vercharterer ausgehändigt (was dieser nur bei Vorliegen des Sachkundenachweises darf). Wer also z. B. eine Yacht chartert, die selbstverständlich mit pyrotechnischen Seenotsignalmitteln ausgerüstet ist, müsste (um nicht gegen das Waffengesetz oder das Sprengstoffgesetz zu verstoßen) diese Signalmittel an Land zurücklassen, wenn niemand an Bord einen Pyroschein besitzt — eine aberwitzige Vorstellung.

Wird die Sachkundeprüfung vor demselben Prüfungsausschuss abgelegt, der auch den Sportbootführerschein See ausgestellt hat, so kann der Sachkundenachweis in den Sportbootführerschein gestempelt werden (“Befreiungsvermerk”). Andernfalls kann der Sachkundenachweis auf einer kreditkartenähnlichen Karte bescheinigt werden (DSV).

Quelle:

www.rolfdreyer.de

daniels
28.06.2005, 20:06
Hallo Michael, habe ich soweit verstanden,

Wenn ich den "großen" oder den "kleinen" Waffenschein, dieser beinhaltet ja Signalwaffen nach PTB,habe, muß dann trotzdem noch den Pyro machen/beantragen ?

Hans

blacky GS
28.06.2005, 20:09
Hallo Hans,
kurz eine Frage: darf man mit einem Waffenschein auch eine Waffe besitzen und nur rumballern :lachen :nixweiss

Michel
28.06.2005, 20:12
Hallo Hans,

wenn Du eine Yacht Chartern willst und der Vercharterer die Sachkunde verlangt ja, ansonsten nein.

Das Ding ist ja auch dafür gedacht Sportbootfahren den Umgang mit Seenotsignalmitteln zu erklären, damit diese eben einen Waffenschein beantragen können.

Schön wäre es aber, den Beitrag in einem extra Beitrag weiter zu führen, da es ja hier um SCHEINE im allgemeinen geht.

:Kapitaen :Kapitaen :Kapitaen