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-   -   E-Boot auf Starnberger See (http://www.schlauchboot-forum.com/forum/showthread.php?t=9142)

wurschti1 18.05.2008 23:33

E-Boot auf Starnberger See
 
Hallo,
möchte mit meinem Schlauchboot samt Elektromotor (max.2 PS) auf den Starnberger See. Habe bereits Kennzeichen (LRA LL) und Nutzungsentgeld (Bayer. Schlösser- und Seenverwaltung) für Ammersee bezahlt. Nun habe ich die Möglichkeit ein Urlaubserlaubnis für Starnberger See rechtzeitig zu beantragen (einmalig im Jahr für etwa 3 Wochen).
Was droht mir wenn ich ohne Eraubnis erwischt werde? Setze ich womöglich SBF Binnen aufs Spiel?
Seemanns Dank

Fujak 19.05.2008 22:32

Was Dir droht, wenn Du erwischt wirst? Das ist in Bayern ganz klar geregelt: Dein Boot samt Motor wird beschlagnahmt wegen unerlaubten Betriebes eines Wasserfahrzeugs. Es erfolgt Anzeige und Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft; Du musst deshalb im allgemeinen erstmal mit U-Haft rechnen und wirst dann innerhalb 24 Stunden dem Haftrichter vorgeführt.
Wenn Du Glück hast, kommst dann zwar gegen Kaution erstmal frei (sofern Du einen festen Wohnsitz in Deutschland nachweisen kannst), doch dann folgt ein Gerichtsverfahren, bei dem Du erfahrungsgemäß mit ner Bewährungsstrafe von 1- 1,5 Jahren davon kommst.
Das blöde obendrein: Dein SBF bist Du nicht nur los, Du hast auch keine Möglichkeit mehr, in Deutschland einen Schein zum Führen eines Wasserfahrzeuges zu erwerben. Das wars dann. Achja, und Deinen Kindern und Kindeskindern wird dieses Recht ebenfalls aberkannt, da Verdacht auf genetische Charakterschwäche.
Spaß beiseite, möchtest Du Tips für das Begehen einer Ordnungswidrigkeit?

Grüße

Fujak

Dani 19.05.2008 23:06

Zitat:

Zitat von Fujak (Beitrag 113597)
Achja, und Deinen Kindern und Kindeskindern wird dieses Recht ebenfalls aberkannt, da Verdacht auf genetische Charakterschwäche.

Ich mach mir in die Hose ist das geil :futschlac :futschlac :futschlac Supi Jakob :chapeau

Christian 19.05.2008 23:19

:lachen :lachen :lachen :lachen
Ich hab im ersten Moment echt Gedacht "Wow die Bayern greifen durch":lachen :lachen :lachen

wurschti1 20.05.2008 03:17

Oh je...

gerd 20.05.2008 10:37

Moin,

aber mal im ernst: was brauche ich an Genehmigungen um mit meinem Boot auf dem Starnberger oder Ammersee als Gast zu fahren?

Dani 20.05.2008 11:54

Zitat:

Zitat von gerd (Beitrag 113615)
brauche ich an Genehmigungen um mit meinem Boot auf dem Starnberger oder Ammersee als Gast zu fahren?

Merkblatt zum Ammersee
Zitat:

Urlaubsgenehmigungen
Für Urlaubsgäste, die ein zulassungspflichtiges
Segelfahrzeug oder Elektroboot
besitzen, werden sogenannte Urlaubsgenehmigungen
erteilt.
Diese müssen rechtzeitig vor Urlaubsantritt
beim Landratsamt Landsberg beantragt
werden.
Hab ich hier http://www.stmugv.bayern.de/umwelt/n...izeit/boot.htm gefunden, hier gibts auch noch Hinweise zum Starnberger See. Spitze wär natürlich wenn jemand einfach mal da anruft, bzw. ein Mail an die Ansprechpartner schickt die dort aufgeführt sind und das hier mal aufklären kann :chapeau

gerd 20.05.2008 15:18

Also, habe mich beim Landratsamt Starnberg erkundigt.

Es ist möglich, vom Landratsamt einen Genehmigung mit einem Kennzeichen zu bekommen. Mit dieser Genehmigung ist ein einmaliges Befahren des Sees für 2 Std. möglich.:wow:
Das war´s dann. Da lohnt es sich nicht wirklich, desshalb das Boot dorthin zu schleppen?!:wein

Dani 20.05.2008 15:43

Danke für die Info Gerd :chapeau

schön dass es auch aktive User gibt. Der Ammer- und der Starnbergersee sind wirklich sowas wie Heiligtümer. Aber es gibt tatsächlich Möglichkeiten legal auf dem Starnberger zu fahren. Man muss einen Antrag stellen der dann nach ca. 15 Jahren evtl. bewilligt wird. Kein Witz :schlaum

Das hat mir ein Händler in Taufkirchen bei Muc erzählt. Ist irgendwie damals mit dem Trabi. Trabi bestellen wenn das Kind gezeugt wird :zwinkern

gerd 20.05.2008 15:51

Zitat:

Zitat von Dani (Beitrag 113628)
Danke für die Info Gerd :chapeau

schön dass es auch aktive User gibt. Der Ammer- und der Starnbergersee sind wirklich sowas wie Heiligtümer. Aber es gibt tatsächlich Möglichkeiten legal auf dem Starnberger zu fahren. Man muss einen Antrag stellen der dann nach ca. 15 Jahren evtl. bewilligt wird. Kein Witz :schlaum

Das hat mir ein Händler in Taufkirchen bei Muc erzählt. Ist irgendwie damals mit dem Trabi. Trabi bestellen wenn das Kind gezeugt wird :zwinkern

Hallo Dani,

zur Zeit, bei sofortiger Eintragung in die Liste ist eine Wartezeit von ca. 25 Jahren anzunehmen - wenn man eine dauerhafte Genehmigung möchte.:stupid


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