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#1
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Hallo,
möchte mit meinem Schlauchboot samt Elektromotor (max.2 PS) auf den Starnberger See. Habe bereits Kennzeichen (LRA LL) und Nutzungsentgeld (Bayer. Schlösser- und Seenverwaltung) für Ammersee bezahlt. Nun habe ich die Möglichkeit ein Urlaubserlaubnis für Starnberger See rechtzeitig zu beantragen (einmalig im Jahr für etwa 3 Wochen). Was droht mir wenn ich ohne Eraubnis erwischt werde? Setze ich womöglich SBF Binnen aufs Spiel? Seemanns Dank |
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