Es ku
Zitat:
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siert in der Tat überall das Gerücht, das der Praxisteil nur ein Jahr gültig ist.
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Liegt wohl auch dadran, dass die einzelnen Kommisionen nicht alle 100 % identisch prüfen. vergleichbar mit dem Tüv
Um es ganz genau zu wissen, müßte man mal die Prüfungsrichtlinien auf links drehen.
Mal eine Antwort dazu aus dem Boote-Forum :
Zitat:
Hier der Auszug aus den Richtlinien der ab 01.05.2012 gültigen Richtlinie für den SBF See:
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3.2.3 Die Prüfung
3.2.3.1 Theoretische Prüfung
Gegenstand der theoretischen Prüfung ist der Fragenkatalog, der aus 72 Basisfragen, 213 spezifischen Fragen See und 15 Navigationsfragen besteht. Aus diesem Fragenkatalog werden 15 Fragebogen erstellt. Jeder Fragebogen enthält 7 Basisfragen, 23 spezifische Fragen See und eine Navigationsaufgabe, die aus 9 zusammenhängenden Fragen besteht. Zur Beantwortung der im Antwort-Auswahl-Verfahren gestellten Basis- und spezifischen Fragen See muss der Bewerber aus jeweils vier Antwortvorschlägen eine Antwort durch Ankreuzen auswählen. Von den vier Antwortvorschlägen ist jeweils nur ein Antwortvorschlag richtig. Für jede richtig ausgewählte Antwort erhält der Bewerber einen Punkt. Die 9 Fragen der Navigationsaufgabe muss der Bewerber schriftlich beantworten. Der Bewerber erhält für jede richtige Antwort einen Punkt. Inhaber des Sportbootführerscheins-Binnen unter Antriebsmaschine sind von der Beantwortung der 7 Basisfragen befreit. Die theoretische Prüfung ist grundsätzlich schriftlich durchzuführen. Jedem Bewerber ist ein nach Maßgabe von Nummer 3.2.2 ausgewählter Fragebogen vorzulegen, welcher in einem Zeitraum von 60 Minuten bearbeitet werden muss. Bewerber, die als Inhaber des Sportbootführerscheins-Binnen unter Antriebsmaschine von der Beantwortung der 7 Basisfragen befreit sind, müssen den Fragebogen in einem Zeitraum von 50 Minuten bearbeiten. Unerlaubte Hilfsmittel, wie z. B. Nachschlagewerke, auch elektronischer Art, dürfen bei der Beantwortung der Fragen nicht benutzt werden. Bei einem Täuschungsversuch gilt die Prüfung als nicht bestanden. Das gilt auch für bereits erfolgreich durchgeführte Prüfungsteile. Der Vorsitzende hat vor Beginn der Prüfung die Bewerber über die Folgen eines Täuschungsversuchs zu belehren. Die Prüfung ist von einem Mitglied der Prüfungskommission zu beaufsichtigen. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn der Bewerber mit der Beantwortung der Basisfragen und der spezifischen Fragen See mindestens 24 Punkte und mit der Beantwortung der Navigationsaufgabe mindestens 7 Punkte erreicht hat. Für Bewerber, die als Inhaber des Sportbootführerscheins-Binnen unter Antriebsmaschine von der Beantwortung der 7 Basisfragen befreit sind, gilt die Prüfung als bestanden, wenn sie mit der Beantwortung der spezifischen Fragen See mindestens 18 Punkte und mit der Beantwortung der Navigationsaufgabe mindestens 7 erreicht haben. Eine mündliche Prüfung ist nur in Ausnahmefällen möglich. Zu diesen Ausnahmefällen zählen eine Legasthenie oder nicht ausreichende Deutschkenntnisse, was durch die Vorlage geeigneter Unterlagen wie Atteste, ärztliche Bescheinigungen, Schulzeugnisse oder Gutachten glaubhaft gemacht werden muss. Die mündliche Prüfung muss bereits mit dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung beantragt werden. Die mündliche Prüfung wird von zwei Mitgliedern der Prüfungskommission durchgeführt, von denen einer die Fragen stellt. Der andere Prüfer führt Protokoll über die mündliche Prüfung. Die Bewertung erfolgt durch die beteiligten Prüfer gemeinsam. In der mündlichen Prüfung werden dem Bewerber die Fragen eines nach Maßgabe der Nummer 3.2.2 ausgewählten Fragebogens zur Beantwortung vorgelesen. Die Navigationsaufgabe ist zuerst zu lösen. Die Prüfung ist abzubrechen, wenn ein Bestehen der Prüfung nicht mehr möglich ist.
3.2.3.2 Praktische Prüfung
Zum Nachweis des sicheren Führens eines Sportfahrzeuges hat jeder Bewerber in der praktischen Prüfung die fünf verschiedenen, im Prüfungsprotokoll (Anlage 7) unter I verzeichneten Pflichtmanöver/Fähigkeiten sowie zwei von drei im Prüfungsprotokoll unter II genannten Sonstige Manöver/Fähigkeiten richtig auszuführen und mindestens sechs von sieben im Prüfungsprotokoll beschriebene verschiedene Knoten, die vom Prüfer ausgewählt werden, vorzuführen und deren Bedeutung zu erklären. Die Anweisung für die Durchführung der praktischen Prüfung (Anlage 7) ist hierbei zu beachten. Inhaber eines Sportbootführerscheins-Binnen mit Antriebsmaschine sind von den Sonstigen Manövern/Fähigkeiten und Knoten (Anlage 7 Nummer II und III) befreit.
Die praktische Prüfung an Bord wird von einem Prüfer durchgeführt. Dieser nimmt eine abschließende Bewertung der praktischen Prüfung vor und teilt diese dem Prüfungsausschuss mit. Die Knoten können im Rahmen der praktischen Prüfung auch von einem anderen Prüfer der Prüfungskommission geprüft werden.
Für die praktische Prüfung sollte ein Gewässer gewählt werden, das entweder eine Seeschifffahrtsstraße ist oder wenigstens in etwa vergleichbare Verhältnisse aufweist. Für die Abnahme der praktischen Prüfung hat der Bewerber ein Sportboot mit mehr als 3,68 kW (5 PS) und einen Schiffsführer zu stellen, der eine Fahrerlaubnis haben muss. Das Prüfungsboot muss betriebsfähig sein.
Der Vorsitzende kann ein Prüfungsboot ablehnen, wenn es nicht verkehrssicher ist oder aufgrund seiner Bauart, Größe und Tragfähigkeit für die Durchführung der Prüfung ungeeignet ist (§ 6 Absatz 4 SpbootFüV-See).
Auf dem Prüfungsboot müssen ein Kompass und ein Anker mit ausreichender Leine oder Kette, ein Bootshaken, ein Rettungsring, ein Feuerlöscher und gegebenenfalls zwei Stechpaddel sowie für jede an Bord befindliche Person eine zugelassene Rettungsweste vorhanden sein. Während der Prüfungsfahrt haben anleitende oder unterstützende Maßnahmen, die dem Zweck der Prüfung zuwiderlaufen, zu unterbleiben. Ergibt die praktische Prüfung, dass der Bewerber die vorgeschriebenen Manöver und Fertigkeiten nicht beherrscht, so gilt die Prüfung als nicht bestanden (Prüfungsprotokoll Anlage 7).
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Andererseits kann ich mir nicht vorstellen, dass es da keinen zeitlichen Rahmen gibt.
Das könnte dann irgendwie intern von den PA`s geregelt worden sein.
Deshalb : Anruf beim zuständigen und prüfenden Ausschuss und man weiss was auf einen zukommt.
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Gruss, der Wolfgang
Am Rand meines Verstandes lebt doch ein wenig Wahnsinn
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Wolfgang ist leider verstorben
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