Schlauchboot-Forum

Forum Forumsartikel Bilder / Alben Forumsregeln Mitteilungen und Fragen Tools Links Heutige Beiträge
Zurück   Schlauchboot-Forum > Allgemeines > Zulassung / Versicherung / Führerschein

Zulassung / Versicherung / Führerschein Bootsanmeldungen, Versicherungen und alles zu Führerscheinen

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 28.10.2012, 13:01
bandido bandido ist offline
Einsteiger
Treue-Sterne
 
Registriert seit: 01.10.2012
Beiträge: 21
Abgegebene Danke: 0
Erhielt 7 Danke für 1 Beitrag
Standard Frage zu SFB-See

Hallo Gemeinde, kann mir jemand sagen wieviel Fragen bzw. Navi-Aufgaben ich zu beantworten habe wenn ich schon den SFB-Binnen seit 20 Jahren besitze?
Und muß ich auch weniger Manöver im praktischen fahren und auch alle Knoten aufzeigen können?

Hat sich ja einiges geändert mit der neuen Prüfungsordnung.

mfg roland
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 28.10.2012, 17:33
Benutzerbild von hansenolli
hansenolli hansenolli ist offline
schwarzboot-Einsatz
Treue-Sterne
 
Registriert seit: 02.08.2009
Beiträge: 666
Abgegebene Danke: 435
Erhielt 462 Danke für 194 Beiträge
Standard

ein kollege der den schein gerade macht,meint es seien 40 aufgaben darin sind 3 Navi aufgaben enthalten.(see).Fahrprüfung wäre halt ganz normal see , anlegen,ablegen, aufstoppen , navigieren nach peilkompaß,navigieren nach bordkompaß, und......na?...genau mann über bord an.... stb ? bb!
mist!
Fragen jetzt zum ankreuzen,navigationsaufgaben sollen`s aber insich haben.
__________________
grüße sendet euch: Oli aus Solingen


nauti kb Motorkajak 360 3,3PS merc.

mission-craft DSA 360 DF20 Suz.

Yogurthbecher Cabin470 mit 50PS merc.
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 28.10.2012, 17:51
Wolfgang Wolfgang ist offline
"leider viel zu früh von uns gegangen"
Treue-Sterne
 
Registriert seit: 20.08.2009
Beiträge: 7.084
Abgegebene Danke: 7.253
Erhielt 10.578 Danke für 3.508 Beiträge
Standard

Ich denke du wirst den kpl. Schein machen müssen.

Es gab da irgendeine Regelung, wenn du innerhalb eines bestimmten Zeitraumes den See nach der Binnenprüfung ablegst und den Praxisteil bei Binnen bestanden hast. Ein Jahr

Ruf doch einfach mal den für dich zuständigen Prüfungsausschuss an :

http://www.pa-bremen.de/partner/ausschuesse/
__________________
Gruss, der Wolfgang



Am Rand meines Verstandes lebt doch ein wenig Wahnsinn

_________________________________________

Wolfgang ist leider verstorben
_________________________________________
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 28.10.2012, 18:33
Jip Jip ist offline
Schlauchboot Profi
Treue-Sterne
 
Registriert seit: 10.02.2011
Beiträge: 1.039
Abgegebene Danke: 651
Erhielt 444 Danke für 223 Beiträge
Standard

Wenn man den See Schein zuerst macht, wird der Praxisteil für die Binnenprüfung anerkannt, und man muss ihn nicht noch mal machen, die Theorie bleibt davon unberührt.

Umgedreht, wenn man Binnen schon hat, wird nichts anerkannt soweit ich weiß, dh. Du musst ganz normal den See Schein machen.

Navigation ist viel umfangreicher geworden, dafür spart man durch das Ankreuzen Zeit.
__________________
Gruß Jens

History--->
Boote: Lodestar NSA 290, Suzumar DS 350 Rib, Quicksilver 450 R
Motoren: Yamaha 5BS + Mercury 15M + Yamaha 6DMH + Yamaha 25NMHOS + Yamaha 50 HEDOL
Trailer: Techau, Neptun Navy
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 28.10.2012, 20:01
gotoos gotoos ist offline
Spaßhaber
Treue-Sterne
 
Registriert seit: 02.01.2012
Beiträge: 676
Abgegebene Danke: 604
Erhielt 762 Danke für 249 Beiträge
Standard

Zitat:
Zitat von Jip Beitrag anzeigen
Wenn man den See Schein zuerst macht, wird der Praxisteil für die Binnenprüfung anerkannt,
aber nur EIN Jahr lang.
Du MUSST den kompletten Schein machen.
Schau mal hier nach oder mach es wie Wolfgang schon geschrieben hat.
Gruß
Oliver
__________________
Gruß
Oliver

Milos 630 Mercury 4,3 MPI
Mein Youtubekanal
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 28.10.2012, 22:44
Benutzerbild von the_ace
the_ace the_ace ist offline
Nordseefahrer
Treue-Sterne
 
Registriert seit: 27.01.2010
Beiträge: 1.960
Abgegebene Danke: 2.508
Erhielt 2.051 Danke für 818 Beiträge
Standard

Zitat:
Zitat von gotoos Beitrag anzeigen
aber nur EIN Jahr lang.
Ist das echt noch so? Dachte, das hätte sich geändert.
Wollte den Binnenschein immer mal machen, aber da es in Schleswig-Holstein keine Binnengewässer gibt habe ich mir das noch geklemmt.
Vielleicht habe ich ja irgendwann mal die Muße.
Momentan fehlt mir einfach die Zeit.
__________________
Gruß
Frank



Zar 57 WD, Yamaha F150 auf Sattelite MX182SX
http://www.SeaQuest.info
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 29.10.2012, 08:15
bandido bandido ist offline
Einsteiger
Treue-Sterne
 
Registriert seit: 01.10.2012
Beiträge: 21
Abgegebene Danke: 0
Erhielt 7 Danke für 1 Beitrag
Standard

Mir gings hauptsächlich um die Prüfungsfragen zum ankreuzen. Hier gibt es einen allgemeinen Teil und den spez. See- bzw. Binnenfragen Teil. Und Knoten mußten ja bei der praktischen Binnenprüfung auch schon mal aufgezeigt werden, sowie grundlegende Fahrmanöver.

Wenn mann Binnenschein schon hat, muß man dann den allgemeinen Fragenteil auch noch beantworten oder eben nur die See-Fragen?

mfg roland
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 29.10.2012, 08:20
Benutzerbild von Vaalser
Vaalser Vaalser ist offline
Schlauchboot Profi
Treue-Sterne
 
Registriert seit: 25.09.2009
Beiträge: 416
Abgegebene Danke: 64
Erhielt 155 Danke für 100 Beiträge
Standard

Zitat:
Zitat von gotoos Beitrag anzeigen
aber nur EIN Jahr lang.
Davon weiss ich auch nichts. PA Köln bestätigte mir vor 2 Monaten noch das es unbegrenzt gültig ist.
Aber Du hast recht. Es kusiert in der Tat überall das Gerücht, das der Praxisteil nur ein Jahr gültig ist. Selbst die Leute in PA Köln wussten davon, können es sich aber nicht erklären.
__________________
Mfg Thomas

Wohnen im Dreiländereck, das Beste aus 3 Ländern. Fritten aus Belgien, Bier aus Deutschland und Frikandeln aus Holland, äh den Niederlanden.

e-sea 360SK, Suzuki DF15
Mit Zitat antworten
  #9  
Alt 29.10.2012, 08:32
gotoos gotoos ist offline
Spaßhaber
Treue-Sterne
 
Registriert seit: 02.01.2012
Beiträge: 676
Abgegebene Danke: 604
Erhielt 762 Danke für 249 Beiträge
Standard

Zitat:
Zitat von bandido Beitrag anzeigen
muß man dann den allgemeinen Fragenteil auch noch beantworten oder eben nur die See-Fragen?

mfg roland
es gibt keinen allgemeinen Fragebogen.
Du bekommst bei binnen einen Fragebogen binnen und bei See einen Fragebogen See.
Es kann durchaus sein, dass du in dem Seebogen auch Fragen hast die in dem binnenbogen vorkommen. Du musst aber den ganzen Bogen ausfüllen.
Du kannst beim lernen für den Schein ja auch nicht die Fragen weglassen die du schon bei dem anderen Schein mitgelernt hast.
Du solltest aber nicht hier eine Frage nach der anderen stellen. Ist doch alles beantwortet. Ruf bei deinem PA an und gut ist.
Gruß
Oliver
__________________
Gruß
Oliver

Milos 630 Mercury 4,3 MPI
Mein Youtubekanal
Mit Zitat antworten
  #10  
Alt 29.10.2012, 09:07
Wolfgang Wolfgang ist offline
"leider viel zu früh von uns gegangen"
Treue-Sterne
 
Registriert seit: 20.08.2009
Beiträge: 7.084
Abgegebene Danke: 7.253
Erhielt 10.578 Danke für 3.508 Beiträge
Standard

Es ku
Zitat:
siert in der Tat überall das Gerücht, das der Praxisteil nur ein Jahr gültig ist.
Liegt wohl auch dadran, dass die einzelnen Kommisionen nicht alle 100 % identisch prüfen. vergleichbar mit dem Tüv

Um es ganz genau zu wissen, müßte man mal die Prüfungsrichtlinien auf links drehen.

Mal eine Antwort dazu aus dem Boote-Forum :

Zitat:
Hier der Auszug aus den Richtlinien der ab 01.05.2012 gültigen Richtlinie für den SBF See:
---
3.2.3 Die Prüfung

3.2.3.1 Theoretische Prüfung

Gegenstand der theoretischen Prüfung ist der Fragenkatalog, der aus 72 Basisfragen, 213 spezifischen Fragen See und 15 Navigationsfragen besteht. Aus diesem Fragenkatalog werden 15 Fragebogen erstellt. Jeder Fragebogen enthält 7 Basisfragen, 23 spezifische Fragen See und eine Navigationsaufgabe, die aus 9 zusammenhängenden Fragen besteht. Zur Beantwortung der im Antwort-Auswahl-Verfahren gestellten Basis- und spezifischen Fragen See muss der Bewerber aus jeweils vier Antwortvorschlägen eine Antwort durch Ankreuzen auswählen. Von den vier Antwortvorschlägen ist jeweils nur ein Antwortvorschlag richtig. Für jede richtig ausgewählte Antwort erhält der Bewerber einen Punkt. Die 9 Fragen der Navigationsaufgabe muss der Bewerber schriftlich beantworten. Der Bewerber erhält für jede richtige Antwort einen Punkt. Inhaber des Sportbootführerscheins-Binnen unter Antriebsmaschine sind von der Beantwortung der 7 Basisfragen befreit. Die theoretische Prüfung ist grundsätzlich schriftlich durchzuführen. Jedem Bewerber ist ein nach Maßgabe von Nummer 3.2.2 ausgewählter Fragebogen vorzulegen, welcher in einem Zeitraum von 60 Minuten bearbeitet werden muss. Bewerber, die als Inhaber des Sportbootführerscheins-Binnen unter Antriebsmaschine von der Beantwortung der 7 Basisfragen befreit sind, müssen den Fragebogen in einem Zeitraum von 50 Minuten bearbeiten. Unerlaubte Hilfsmittel, wie z. B. Nachschlagewerke, auch elektronischer Art, dürfen bei der Beantwortung der Fragen nicht benutzt werden. Bei einem Täuschungsversuch gilt die Prüfung als nicht bestanden. Das gilt auch für bereits erfolgreich durchgeführte Prüfungsteile. Der Vorsitzende hat vor Beginn der Prüfung die Bewerber über die Folgen eines Täuschungsversuchs zu belehren. Die Prüfung ist von einem Mitglied der Prüfungskommission zu beaufsichtigen. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn der Bewerber mit der Beantwortung der Basisfragen und der spezifischen Fragen See mindestens 24 Punkte und mit der Beantwortung der Navigationsaufgabe mindestens 7 Punkte erreicht hat. Für Bewerber, die als Inhaber des Sportbootführerscheins-Binnen unter Antriebsmaschine von der Beantwortung der 7 Basisfragen befreit sind, gilt die Prüfung als bestanden, wenn sie mit der Beantwortung der spezifischen Fragen See mindestens 18 Punkte und mit der Beantwortung der Navigationsaufgabe mindestens 7 erreicht haben. Eine mündliche Prüfung ist nur in Ausnahmefällen möglich. Zu diesen Ausnahmefällen zählen eine Legasthenie oder nicht ausreichende Deutschkenntnisse, was durch die Vorlage geeigneter Unterlagen wie Atteste, ärztliche Bescheinigungen, Schulzeugnisse oder Gutachten glaubhaft gemacht werden muss. Die mündliche Prüfung muss bereits mit dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung beantragt werden. Die mündliche Prüfung wird von zwei Mitgliedern der Prüfungskommission durchgeführt, von denen einer die Fragen stellt. Der andere Prüfer führt Protokoll über die mündliche Prüfung. Die Bewertung erfolgt durch die beteiligten Prüfer gemeinsam. In der mündlichen Prüfung werden dem Bewerber die Fragen eines nach Maßgabe der Nummer 3.2.2 ausgewählten Fragebogens zur Beantwortung vorgelesen. Die Navigationsaufgabe ist zuerst zu lösen. Die Prüfung ist abzubrechen, wenn ein Bestehen der Prüfung nicht mehr möglich ist.

3.2.3.2 Praktische Prüfung

Zum Nachweis des sicheren Führens eines Sportfahrzeuges hat jeder Bewerber in der praktischen Prüfung die fünf verschiedenen, im Prüfungsprotokoll (Anlage 7) unter I verzeichneten Pflichtmanöver/Fähigkeiten sowie zwei von drei im Prüfungsprotokoll unter II genannten Sonstige Manöver/Fähigkeiten richtig auszuführen und mindestens sechs von sieben im Prüfungsprotokoll beschriebene verschiedene Knoten, die vom Prüfer ausgewählt werden, vorzuführen und deren Bedeutung zu erklären. Die Anweisung für die Durchführung der praktischen Prüfung (Anlage 7) ist hierbei zu beachten. Inhaber eines Sportbootführerscheins-Binnen mit Antriebsmaschine sind von den Sonstigen Manövern/Fähigkeiten und Knoten (Anlage 7 Nummer II und III) befreit.

Die praktische Prüfung an Bord wird von einem Prüfer durchgeführt. Dieser nimmt eine abschließende Bewertung der praktischen Prüfung vor und teilt diese dem Prüfungsausschuss mit. Die Knoten können im Rahmen der praktischen Prüfung auch von einem anderen Prüfer der Prüfungskommission geprüft werden.

Für die praktische Prüfung sollte ein Gewässer gewählt werden, das entweder eine Seeschifffahrtsstraße ist oder wenigstens in etwa vergleichbare Verhältnisse aufweist. Für die Abnahme der praktischen Prüfung hat der Bewerber ein Sportboot mit mehr als 3,68 kW (5 PS) und einen Schiffsführer zu stellen, der eine Fahrerlaubnis haben muss. Das Prüfungsboot muss betriebsfähig sein.

Der Vorsitzende kann ein Prüfungsboot ablehnen, wenn es nicht verkehrssicher ist oder aufgrund seiner Bauart, Größe und Tragfähigkeit für die Durchführung der Prüfung ungeeignet ist (§ 6 Absatz 4 SpbootFüV-See).

Auf dem Prüfungsboot müssen ein Kompass und ein Anker mit ausreichender Leine oder Kette, ein Bootshaken, ein Rettungsring, ein Feuerlöscher und gegebenenfalls zwei Stechpaddel sowie für jede an Bord befindliche Person eine zugelassene Rettungsweste vorhanden sein. Während der Prüfungsfahrt haben anleitende oder unterstützende Maßnahmen, die dem Zweck der Prüfung zuwiderlaufen, zu unterbleiben. Ergibt die praktische Prüfung, dass der Bewerber die vorgeschriebenen Manöver und Fertigkeiten nicht beherrscht, so gilt die Prüfung als nicht bestanden (Prüfungsprotokoll Anlage 7).
---

Andererseits kann ich mir nicht vorstellen, dass es da keinen zeitlichen Rahmen gibt.

Das könnte dann irgendwie intern von den PA`s geregelt worden sein.

Deshalb : Anruf beim zuständigen und prüfenden Ausschuss und man weiss was auf einen zukommt.
__________________
Gruss, der Wolfgang



Am Rand meines Verstandes lebt doch ein wenig Wahnsinn

_________________________________________

Wolfgang ist leider verstorben
_________________________________________
Mit Zitat antworten
Folgender Benutzer sagt Danke zu Wolfgang für den nützlichen Beitrag:
seppel (29.10.2012)
  #11  
Alt 29.10.2012, 15:44
Lucky Lucky ist offline
Schlauchboot Profi
Treue-Sterne
 
Registriert seit: 15.11.2007
Beiträge: 1.005
Abgegebene Danke: 1.258
Erhielt 1.307 Danke für 390 Beiträge
Standard

Hallo Roland,
du wirst von den Basisfragen, das sind ca. 70, befreit werden, alles andere wirst wohl machen müssen, natürlich auch der praktische Teil.
__________________
Grüsse Harry (Lucky)
Mit Zitat antworten
  #12  
Alt 29.10.2012, 16:55
gotoos gotoos ist offline
Spaßhaber
Treue-Sterne
 
Registriert seit: 02.01.2012
Beiträge: 676
Abgegebene Danke: 604
Erhielt 762 Danke für 249 Beiträge
Standard

Zitat:
Zitat von Lucky Beitrag anzeigen
du wirst von den Basisfragen, das sind ca. 70, befreit werden,
wie denn, lässt er die dann im Fragebogen einfach aus?
Bevor hier jeder sein Halbwissen weitergibt und er sich falsch vorbereitet einfach zum Schein anmelden und beim PA nachfragen.
Was sind schon 70 Fragen, die auf die Bögen aufgeteilt werden.

Gruß
Oliver
__________________
Gruß
Oliver

Milos 630 Mercury 4,3 MPI
Mein Youtubekanal
Mit Zitat antworten
  #13  
Alt 29.10.2012, 18:23
Wieni Wieni ist offline
Boote Freak
Treue-Sterne
 
Registriert seit: 07.03.2009
Beiträge: 32
Abgegebene Danke: 18
Erhielt 45 Danke für 14 Beiträge
Standard

Zitat:
Zitat von bandido Beitrag anzeigen
Hallo Gemeinde, kann mir jemand sagen wieviel Fragen bzw. Navi-Aufgaben ich zu beantworten habe wenn ich schon den SFB-Binnen seit 20 Jahren besitze?
Und muß ich auch weniger Manöver im praktischen fahren und auch alle Knoten aufzeigen können?

Hat sich ja einiges geändert mit der neuen Prüfungsordnung.

mfg roland
Hallo Roland,

Dein Binnenschein kann ruhig 20 jahre alt sein. Du profitierst trotzdem von den Erleichterungen beim SBF See. Die Basisfragen (Fragen 1-7) fallen im Prüfungsbogen weg und die Praxis bezieht sich bei See nur auf die Pflichtmanöver (Anlegen, Ablegen, MüB, Peilen) von den sonstigen Fähigkeiten und den Knoten bist Du befreit.

Die 1-Jahres Frist beim Binnenschein hat damit zu tun, dass jetzt auch der Binnnenschein, wenn er nicht älter als 1 Jahr als Ersatz für das ärztliche Attest gilt.

...dies gilt aber alles nur, wenn der SBF Binnen mit Antrieb Motor erworben wurde.
Liebe Grüße
Micha
Mit Zitat antworten
  #14  
Alt 30.10.2012, 06:41
bandido bandido ist offline
Einsteiger
Treue-Sterne
 
Registriert seit: 01.10.2012
Beiträge: 21
Abgegebene Danke: 0
Erhielt 7 Danke für 1 Beitrag
Standard

Hi Wieni, das ist doch mal ne Aussage bzw. Ansage.

Vielen Dank

roland
Mit Zitat antworten
  #15  
Alt 30.10.2012, 17:09
Lucky Lucky ist offline
Schlauchboot Profi
Treue-Sterne
 
Registriert seit: 15.11.2007
Beiträge: 1.005
Abgegebene Danke: 1.258
Erhielt 1.307 Danke für 390 Beiträge
Standard

Zitat:
Zitat von gotoos Beitrag anzeigen
wie denn, lässt er die dann im Fragebogen einfach aus?
Bevor hier jeder sein Halbwissen weitergibt und er sich falsch vorbereitet einfach zum Schein anmelden und beim PA nachfragen.
Was sind schon 70 Fragen, die auf die Bögen aufgeteilt werden.

Gruß
Oliver


babberlapap
es ist Fakt, dass die Basisfragen wegfallen, das sind von 285 immerhin 72.
Der größte "Brocken" ist Navigation , die bleibt.
Also sieht das so aus, dass bei einem Binnenschein die Fragen auf dem Bogen 1-7 weg fallen- und das wars.
Knoten und auch das Praktische bleibt auch.
__________________
Grüsse Harry (Lucky)
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 21:06 Uhr.



Powered by vBulletin® Version 3.8.9 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2026, Jelsoft Enterprises Ltd.
Template-Modifikationen durch TMS
Copyright © - 2012 - www.schlauchboot-forum.com