
13.01.2013, 16:06
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Zitat:
Zitat von Mimi
In Italien darf bis 40PS Führerscheinfrei gefahren werden. Wäre ja, wenn die Bestimmungen des Heimatlandes gelten, und dort ein Deutscher Urlauber ohne SBF, sich ein Boot mit 40PS mietet, quasi fahren ohne Führerschein. Kann ja auch nicht mit Deutschem Führerschein in nem anderen Land nen LKW fahren nur weil es dort die Führerscheinklassen hergeben.
Meiner Meinung darf man im Ausland auch nur das fahren, was im Heimatland zugelassen ist.
Habe da nen Auszug von einem ADAC Papier, hier bezogen auf Italien, mal herauskopiert. Wegen dem Urheberrecht hänge ich den Link unten nochmals an.
4. Führerscheinvorschriften
Laut dem Ministerium für Schifffahrt und Verkehr aus Rom, gelten in Italien folgende
Führerscheinvorschriften: Ausländische Bootsfahrer – auch Staatsbürger eines Mitgliedstaates der
Europäischen Union – müssen in Italien für ein Boot das nicht unter italienischer Flagge fährt,
das nautische Befähigungszeugnis besitzen, das in ihrem Heimatland zum Befahren vergleichbarer
Gewässer vorgeschrieben ist.
Danach gilt für unter der Flagge der Bundesrepublik Deutschland fahrende Boote folgendes:
Küstengewässer
Zum Führen von Booten mit Motoren über 3.68 kW (5 PS) ist der Sportbootführerschein-See
erforderlich.
Binnengewässer
Zum Führen von Booten mit Motoren über 3.68 kW (5 PS) ist der Sportbootführerschein-Binnen
erforderlich. Bis zum 1. April 1989 ausgestellte Motorbootführerscheine für Binnenfahrt A des
Deutschen Motoryachtverbandes und Segelscheine A des Deutschen Seglerverbandes mit dem
Zusatz "Segelboot mit Hilfsmotor" gelten weiter.
Der Sportbootführerschein ist für das Führen von Wassersportfahrzeugen unter italienischer Flagge
(z.B. Charterboote) verpflichtend, wenn die Motorleistung 30 kW (40,8 PS) übersteigt oder wenn,
ohne die Motorleistung zu berücksichtigen, mehr als 6 Meilen von der Küste entfernt gefahren wird.
Von deutschen Staatsangehörigen erworbene slowenische oder kroatische
Sportbootführerscheine gelten in Italien nicht.
Wichtig: Die amtlichen deutschen Sportbootführerscheine werden in anderen Ländern, in denen
eine Führerscheinpflicht besteht, anerkannt. Bitte beachten Sie, dass deutsche Versicherungen
möglicherweise nur dann für berechtigte Schadenforderungen aufkommen, wenn der deutsche
Schiffsführer im Besitz eines für das entsprechende Revier nach deutschen Vorschriften
vorgeschriebenen Befähigungsnachweises ist. Im Zweifel sollte man sich eine schriftliche
Deckungszusage geben lassen.
http://www.conscolonia.esteri.it/NR/...Sportboote.pdf
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So ist es. Ich als Schweizer durfte in Deutschland ( Berlin ) mit meinem 6PS fahren. Erlaubt waren hier ja nur 5 PS.
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