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Zulassung / Versicherung / Führerschein Bootsanmeldungen, Versicherungen und alles zu Führerscheinen

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  #16  
Alt 26.11.2012, 19:27
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Dieter B. Dieter B. ist offline
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Steht schon oben: Ja, wenn der Deutsche keinen festen Wohnsitz in Frankreich hat und sich nicht länger als 1 Jahr dort aufhält
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Gruß Dieter, der, der mit seiner Koreapelle absolut glücklich ist!


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  #17  
Alt 26.11.2012, 19:28
Lucky Lucky ist offline
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Hallo Frank,
meines Wissens ist nur in den Kanälen Frankreichs führerscheinfrei, d.h. du könntest dir dort beispielsweise ein 15m Boot mieten und ohne Führeschein durch die Kanäle schippern.
__________________
Grüsse Harry (Lucky)
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Octopus (26.11.2012)
  #18  
Alt 27.11.2012, 00:14
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Zitat:
Zitat von Dieter B. Beitrag anzeigen
Nö, EU Recht gilt allseits in der EU! Das ist nur mit den anderen Ländern anders.
HR kann z.Z noch überhaupt nicht vergleichsweise herangezogen werden, weil das Land noch kein EU Land ist.
Die Sportbootregelung ist weit von EU Recht entfernt ebenso die Sportbootführerscheine.

Auch wenn bisher für die meisten Länder die 5 Ps führerscheinfrei waren gibt es das nicht automatisch für die 15 Ps.

Auch wenn HR in der EU ist bedeutet das nicht das die 0.00 PS Regel fällt

Denn die Sportbootregelung ist noch immer nationaels Recht.

Auch der Vergleich mit dem Autoführerschein ist nicht korrekt und nicht einmal ansatzweise vergleichbar.
Da dies zwar als logisch erscheint wird es gern als Beispiel verwendet aber es ist nicht richtig.
__________________
Gruß Herbert
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Octopus (27.11.2012)
  #19  
Alt 27.11.2012, 08:42
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Vaalser Vaalser ist offline
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Einigen wir uns darauf, dass bei diesen Temperaturen eh keiner Fährt. Vielleicht ist zu beginn der neuen Saison schon was neues draussen.
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Mfg Thomas

Wohnen im Dreiländereck, das Beste aus 3 Ländern. Fritten aus Belgien, Bier aus Deutschland und Frikandeln aus Holland, äh den Niederlanden.

e-sea 360SK, Suzuki DF15
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Herbert (27.11.2012)
  #20  
Alt 27.11.2012, 12:57
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Hallo allerseits,

hier die Antwort meiner Anfrage beim Französichen Fremdenverkehrsamt:

Für deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland gilt die deutsche Führerscheinverordnung (Führerscheinpflicht ab 5 PS = 3,68 KW).

Als noch nicht aktuell.

Also demnächst auch bis 15 Ps führerscheinfrei.
__________________
Es grüsst aus Nuthetal
Frank



"Lache nicht über jemanden, der einen Schritt zurück macht. Er könnte Anlauf nehmen...."

Legende:
ex Moritz 360 mit ex Force 5 PS, ex Suzuki DT 5

aktuell: Yammi F6, Trailer: Anssems PLT 750 mit Flachplane
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  #21  
Alt 28.11.2012, 07:53
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Zitat:
Zitat von Dieter B. Beitrag anzeigen
Also; Eigentlich braucht man neuerdings als EU Bürger, wenn man keinen festen Wohnsitz in Frankreich hat, für vergleichsweise Fahrten in Frankreich nur dann einen Bootführerschein, wenn man ihn in D auch braucht.
Eigentlich, denn wer weiß wann und ob das in EU Recht "umgeschrieben" wird/wurde.
Und das ist eine fatale Fehlinterpretation!
Es steht drinnen, dass in Frankreich die Scheine deines Heimatlandes anerkannt sind.
Wie ich schon erwähnte, wenn du keinen Schein hast, dann hast du keinen.
Es steht eben nicht drinnen, dass du keinen Schein brauchst, es steht drinnen, dass du den brauchst, den du zu Hause auch brauchst.
Leider steht auch nicht drinnen (weil eben offensichtlich noch zu neu), wie es aussieht, wenn du keinen Schein hast.

Und, man sollte nicht vegessen, dies ist die Ausführung eines Autofahrerclubs, und nicht die, des französischen Verkehrsministeriums.

Italien dürfte hier relativ klar sein, hier sind bis 40 PS Führerscheinfrei, für Ausländer gelten die Heimatbestimmungen, für Deutsch also 15 PS.

In Österreich gelten auch die deutschen Scheine, nur wenn du keinen hast, dann hast du keinen, und du brauchst ab 6 PS einen, fertig.
Also machst entweder einen deutschen oder einen österreichischen Schein.

Auch hier sollte aber folgender wichtiger Umstand beachtet werden:
Es bezieht sich jetzt auf den Rhein, könnte aber auch auf andere internationale Wasserstraßen zutreffen:
Zitat:
Diese Regelung findet allerdings auf dem Rhein keine Anwendung, weil bei einer Nutzleistung von mehr als 3,68 kW aufgrund internationaler Vorgaben für den Rhein auf nationaler Basis derzeit keine Ausnahmen von der Fahrerlaubnispflicht gewährt werden kann.
Es wird hier also von eine nationalen Ausnahmeregelung gesprochen.
Wie weit das jetzt wo zutrifft, kann ich nicht beurteilen, aber es könnte auch andere internationale Wasserstraßen betreffen.
Man sollte sich deshalb auf jedenfall für das Zielgebiet schlau machen

Natürlich kann es sein, dass man in Frankreich prinzipiell keinen Führerschein braucht, dann würde der Deutsche vermutlich bis 15 PS fahren dürfen.

Übrigens, Dieter, nicht alles, was die Deutschen so beschließen wird automatisch EU-Recht
@Frank: derzeit noch 5 PS, wie die Zukunft aussehen wird, weißt auch du nicht (könntest aber auch Recht bekommen!)
Es sollte also, wenn das jemand wirklich genau wissen will, einfach bei der französischen Botschaft kurz vor der Reise schriftlich nachfragen, alles andere ist reine Spekulation und entbehrt jeder rechltichen Grundlage

wie schön übrigens, endlich haben auch die Deutschen ein Scheinthema
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Bernhard Stummer
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sorry, aber mein ipad,schreibt mir meine Tippfehler vor...
Schlauchlegende: Semperit 5ps, Metzeler Brigant 20ps, Zodiac MKII classik 25ps, Bombard C4 40ps, Selva 460 60ps
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Octopus (28.11.2012)
  #22  
Alt 13.01.2013, 15:50
Micropol Micropol ist offline
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Standard France sans permis: 6CV

Hallo,
als ich vor vielen Jahren selbst in F gewohnt habe und die Permis Cotier+Hauturier gemacht habe, galt: bis 6PS führerscheinfrei.
Entsprechend waren die kleinen Mietboote ausgestattet, nämlich mit einem 6PS AB.

Gerade kugel ich danach, und schon der erste Treffer (http://www.plaisance-expert-services...hors-bord.html) zeigt:

"Afin de pouvoir piloter un bateau dont la puissance du moteur est superieure Ã* 6CV, il vous sera demandé de posseder un permis bateau option Côtiere."

Also keine Änderung. D.h., bis 6 PS bekommt man keinen Ärger. Wenn es drüber geht, würde ich nicht darauf vertrauen, daß die Hüter die deutschen Gesetze kennen und bei z.B. 15PS ihre Augen zudrücken.

Geändert von Micropol (13.01.2013 um 16:06 Uhr)
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Octopus (13.01.2013)
  #23  
Alt 13.01.2013, 16:06
Brunomeier69
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Zitat:
Zitat von Mimi Beitrag anzeigen
In Italien darf bis 40PS Führerscheinfrei gefahren werden. Wäre ja, wenn die Bestimmungen des Heimatlandes gelten, und dort ein Deutscher Urlauber ohne SBF, sich ein Boot mit 40PS mietet, quasi fahren ohne Führerschein. Kann ja auch nicht mit Deutschem Führerschein in nem anderen Land nen LKW fahren nur weil es dort die Führerscheinklassen hergeben.
Meiner Meinung darf man im Ausland auch nur das fahren, was im Heimatland zugelassen ist.

Habe da nen Auszug von einem ADAC Papier, hier bezogen auf Italien, mal herauskopiert. Wegen dem Urheberrecht hänge ich den Link unten nochmals an.

4. Führerscheinvorschriften
Laut dem Ministerium für Schifffahrt und Verkehr aus Rom, gelten in Italien folgende
Führerscheinvorschriften: Ausländische Bootsfahrer – auch Staatsbürger eines Mitgliedstaates der
Europäischen Union – müssen in Italien für ein Boot das nicht unter italienischer Flagge fährt,
das nautische Befähigungszeugnis besitzen, das in ihrem Heimatland zum Befahren vergleichbarer
Gewässer vorgeschrieben ist.
Danach gilt für unter der Flagge der Bundesrepublik Deutschland fahrende Boote folgendes:
Küstengewässer
Zum Führen von Booten mit Motoren über 3.68 kW (5 PS) ist der Sportbootführerschein-See
erforderlich.
Binnengewässer
Zum Führen von Booten mit Motoren über 3.68 kW (5 PS) ist der Sportbootführerschein-Binnen
erforderlich. Bis zum 1. April 1989 ausgestellte Motorbootführerscheine für Binnenfahrt A des
Deutschen Motoryachtverbandes und Segelscheine A des Deutschen Seglerverbandes mit dem
Zusatz "Segelboot mit Hilfsmotor" gelten weiter.
Der Sportbootführerschein ist für das Führen von Wassersportfahrzeugen unter italienischer Flagge
(z.B. Charterboote) verpflichtend, wenn die Motorleistung 30 kW (40,8 PS) übersteigt oder wenn,
ohne die Motorleistung zu berücksichtigen, mehr als 6 Meilen von der Küste entfernt gefahren wird.
Von deutschen Staatsangehörigen erworbene slowenische oder kroatische
Sportbootführerscheine gelten in Italien nicht.
Wichtig: Die amtlichen deutschen Sportbootführerscheine werden in anderen Ländern, in denen
eine Führerscheinpflicht besteht, anerkannt. Bitte beachten Sie, dass deutsche Versicherungen
möglicherweise nur dann für berechtigte Schadenforderungen aufkommen, wenn der deutsche
Schiffsführer im Besitz eines für das entsprechende Revier nach deutschen Vorschriften
vorgeschriebenen Befähigungsnachweises ist. Im Zweifel sollte man sich eine schriftliche
Deckungszusage geben lassen.



http://www.conscolonia.esteri.it/NR/...Sportboote.pdf
So ist es. Ich als Schweizer durfte in Deutschland ( Berlin ) mit meinem 6PS fahren. Erlaubt waren hier ja nur 5 PS.
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