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Alt 24.01.2005, 06:00
daniels
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Standard Mitnahmepflicht des Binnenvaart Politie Reglement geklärt

Hallo Schlauchis,

na, die Boot in Düsseldorf ist ja nicht nur zum Boote und Zubehör gucken da.
Deshalb habe ich gestern die Möglichkeit genutzt den noch offenen Punkt des Mitnehmen des Binnenvaart Politie Reglement zu klären.

Die Mitnahmepflichtregelung gilt nicht für kleine offene Boote.


Mein Boot ist klein und nach oben offen


Bei der "Entenpolizei" KK21 Vorbeugung/Verkehrssicherheitsberatung Dammstrasse 28 in 47119 Duisburg und bei der Politie Bureau Communicatie Postbus 100, NL-3970 AC Driebergen ist die neue deutschsprachige Broschüre
" Wassersportführer 2005" erhältlich.
In dieser Broschüre sind auch die neuen Regelungen aufgeführt.

Gruß Hans
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