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Zulassung / Versicherung / Führerschein Bootsanmeldungen, Versicherungen und alles zu Führerscheinen

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  #1  
Alt 20.12.2004, 14:54
daniels
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Standard Neues Binnenvaart Politie Reglement

Hallo Bootsfreunde,

aus der Zeitschrift "Wassersport" des DMYV erfuhr ich, dass die Binnenvaartpolitiereglement der Niederlande sich geändert hat. Seit dem 01.11.04 ist diese geänderte Version in Kraft.
Die wichtigsten Änderungen beziehen sich wohl auf Charterschiffe kürzer 20 Meter, den Schleppbooten kürzer 20 Meter und den Fischereischiffen. Es hat wohl auch ein paar Änderungen zur Beleuchtung und Vorfahrtsregelung gegeben. Aber diesen gelten wohl überwiegend für die Berufsschifffahrt und den Größeren.

Jeder Bootsfahrer muss das neue Binnenvaartreglement, das im Wateralmanak Teil 1 des ANWB aufgeführt ist, an Bord haben. Inzwischen ist es auch möglich, den Text auf dem Bordcomputer gespeichert oder auf CD-Rom zu haben. Voraussetzung ist, dass der Text, der Wasserschutzpolizei innerhalb kürzester Zeit gezeigt werden kann.

Ich werde mich einmal schlau machen, ob es diese auch als handliche Taschenbuchausgabe gibt und berichte dann hier wieder.

Gruß Hans
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  #2  
Alt 20.12.2004, 14:59
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Hallo Hans,

gilt das auch für Freizeitboote oder nur wie oben geschrieben für Charterboote?

Ich hab das mal in die "Papierkramecke" verschoben

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Gruß

Michael
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  #3  
Alt 20.12.2004, 15:08
daniels
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Hallo Michael,

habe auch lange überlegt, wo ich es hinschreibe.

Bislang habe ich noch keine weiterführenden Informationen gefunden. Suche aber fleißig, da ich ja vielleicht selber ein Betroffener bin.

Einen kleinen Hinweis fand ich unter:
http://www.anwb.nl/servlet/ContentSe...=1101965652438

Wenn Info's gefunden sind, lege ich sie hier ab.

Gruß Hans
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  #4  
Alt 20.12.2004, 15:12
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Hi Hans,

da braucht du den (ANWB) Wateralmanak teil 1, darin steht das BPR
(Binenvaart Politie Regelement)

In Ausgabe 2005 steht da das geänderte BPR

Gruß,

Frank
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  #5  
Alt 20.12.2004, 15:29
daniels
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Hi Frank,

das war ja das Teil was ich schon fand. Allerdings kostenpflichtig und groß (dick).

Ich suche noch eine preiswerte Lösung in klein. Am besten Download für uns. Vom Alten hatte ich eins gefunden.

Vielleicht machen ja die NRW Wasserpolizisten wieder etwas auch in alt-germanisch . Die hatten ja bislang eins in übersetzter Form.

Hast Du eigentlich eine Erfahrung, ob das Teil wirklich auch bei Kleinfahrzeugen (so wie unsere) dabei sein muß. Bislang hatte ich so eine ausgedruckte sache, ganz unten in der Werkzeug- u. Notfallkiste. Mehr als Bodenablage.

Gruß Hans
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  #6  
Alt 20.12.2004, 16:07
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Hi Hans,

es war so das offene Boote die nicht mitführen brauchten
(wo sollen die sowas auch verstauen)..

Werde mal mein Bruder Fragen... sitz ja fast an der Quelle


Frank
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  #7  
Alt 20.12.2004, 17:26
daniels
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Zitat:
Zitat von Holländer
H

Werde mal mein Bruder Fragen... sitz ja fast an der Quelle


Frank
Hallo Frank, das sollte ja auch ein Wink mit dem Zaunfall sein.

Gruß Hans
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  #8  
Alt 21.12.2004, 18:19
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Hallo Hans.

Was soll man denn da noch alles mitschleppen?

Nur gut das Schlauchboote so gut wie unsinkbar sind............sein sollen

Würde mich aber interessieren sowas in leichter, kleiner Ausführung zu bekommen.

Sonst reicht ja auch eine Diskette............einen PC werden die Jungs ja wohl an Bord haben

Gruss Frank
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  #9  
Alt 21.12.2004, 19:27
daniels
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Hallo Frank,

also ich möchte auch nicht so einen Schmöker mitnehmen. Laptop reicht im Wohnwagen, aber nicht auf dem Wasser.

Deshalb war ja meine Suche nach etwas Handlichem oder nach einer Befreiung für Kleinboote.

Deshalb habe ich ja auch unseren anderen Frank angesprochen. Ein Flüsterer sagte mir nämlich, dass er einen Verwandten in der marineblauen Uniform hat.

Bislang habe ich die rund 30 Blätter in einem Klarsichthüllen ganz unten im "Notfallkoffer". Mittlerweile aber gequetscht, geknuddelt und mit Feutigkeit angereichert.

Ich denke unserer klebender Frank wird sich schon melden.

Gruß Hans
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  #10  
Alt 24.01.2005, 06:00
daniels
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Standard Mitnahmepflicht des Binnenvaart Politie Reglement geklärt

Hallo Schlauchis,

na, die Boot in Düsseldorf ist ja nicht nur zum Boote und Zubehör gucken da.
Deshalb habe ich gestern die Möglichkeit genutzt den noch offenen Punkt des Mitnehmen des Binnenvaart Politie Reglement zu klären.

Die Mitnahmepflichtregelung gilt nicht für kleine offene Boote.


Mein Boot ist klein und nach oben offen


Bei der "Entenpolizei" KK21 Vorbeugung/Verkehrssicherheitsberatung Dammstrasse 28 in 47119 Duisburg und bei der Politie Bureau Communicatie Postbus 100, NL-3970 AC Driebergen ist die neue deutschsprachige Broschüre
" Wassersportführer 2005" erhältlich.
In dieser Broschüre sind auch die neuen Regelungen aufgeführt.

Gruß Hans
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  #11  
Alt 24.01.2005, 07:52
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Hallo Hans,

hallo Freunde,

hier gibt es das alles und viel mehr auch online:

http://www.wasserschutzpolizei-nrw.de/wfuehrer.htm

http://www.wasserschutzpolizei-nrw.de

__________________
Gruß

Michael
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  #12  
Alt 30.01.2005, 22:31
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Hi Hans,

zu Thema "Mitführen"...
gillt nur bei geschlossene Fahrzeuge..

Also ein Schlauchi gillt als "Offen"...

Es sie denn man hat sowas...


Mehr Kontroliert wird auf Sicherheitsapekten wie Feuerlöscher
und genug Rettungsweste sowie Geschwindigkeit und Führerschein...

Gruß,


Frank
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  #13  
Alt 31.01.2005, 06:57
daniels
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Hallo Frank, danke für die Bestätigung.

Ich werde jetzt das notwendige Zubehör (Löschkanone, Rettungsinsel) auf meinem Böotchen installieren.

Wie war das noch mit der Geschwindigkeit. Innerhalb geschlossener Flächen 50, außerhalb 100. Da müßte ich mit 15 PS drunter bleiben.

Gruß Hans
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