ich komme gerade von der Zulassungsstelle und habe den neuen Trailer fürs neue Boot zugelassen und mich auch gewundert dass ich keinen Brief bekommen habe. Der Grund ist folgender:
Wenn man einen Trailer mit grünem Kennzeichen möchte der eine TÜV/ DEKRA Abnahme zur Erstzulassung hat wird eine Zulassungsbescheinigung Teil I + II ausgestellt.
Wenn man einen Trailer hat der nur mit COC- Papieren ausgeliefert wird und ebenfalls grünes Kennzeichen bekommen soll wird nur die Zulassungsbescheinigung Teil I ausgestellt.
Wenn man einen Trailer mit schwarzem Kennzeichen zulassen will wird immer Teil I + II ausgestellt.
Die Kennzeichengrößen sind immer gleich groß und Langschild. Wenn man etwas Anderes will benötigt man eine TÜV/ DEKRA Änderungsbescheinigung. Dann kann man auch Engschrift, Quadratisch oder Kleinkraftradkennzeichen bekommen. Aber eben nur mit Bestätigung eines techn. Sachverständigen.
Hans- Jörg
__________________
-Hutchinson 3.80 mit 8 PS
-BaySide 3.80 mit 20 PS
-Bombard C4 mit 40 PS
-jetzt: Humber Destroyer 5.5 mit DF115
|