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| Zulassung / Versicherung / Führerschein Bootsanmeldungen, Versicherungen und alles zu Führerscheinen |
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#1
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Hi Leute,
ich muss jetzt mal doof fragen: für den Bootstrailer ( grünes Nummernschild ) habe ich doch keinen Fahrzeugbrief wie ich ihn beim Auto habe, oder ? Nur einen Fahrzeugschein ( Zulassungsbescheinigung Teil 1 ) vom Staßenverkehrsamt und Nummernschild, oder ? ??? Gruß Norbert |
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#2
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Eine allgemeine Betriebserlaubnis hat jeder Bootsanhänger, die muss vorliegen
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Gruß Heinz |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu jugofahrer für den nützlichen Beitrag: | ||
nore (17.04.2020) | ||
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#3
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Zitat:
Genau so ist es!, mehr gibt es nicht!
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Gruß aus Norddeutschland Heinz |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu Heinz F für den nützlichen Beitrag: | ||
nore (17.04.2020) | ||
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#4
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Danke Leute,
hab meinen Trailer in NL in Zahlung gegeben und jetzt fragt der Händler ob es einen Brief bei uns gibt. Er meint aber den Schein, glaub ich. den hab ich aber noch um den Trailer hier abzumelden, was z.Z. nicht geht weil auf dem Amt wg. Corona nichts geht. den Neuen krieg ich auch nicht zugelassen... Gruß Norbert |
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#5
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Schreib der Zulassungsstelle ne nette mail - ich musste vor zwei Wochen auch ein Auto abmelden weil ich es verkauft und zugelassen nicht übergeben wollte.
Hieß dann: Kommen´s übermorgen 11.45 schnell vorbei, dann machen wir das . Die sind ja da, machen halt nur "Notfälle".... Nach mir kam ein Rentner, der für einen Autohändler 10 FZ zulässt.....also ein echter Notfall :-)
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Viele Grüße Oliver |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu Searover für den nützlichen Beitrag: | ||
nore (20.04.2020) | ||
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#6
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nette Mails schreibe ich schon seit Mitte März. Kriege keinen Termin für eine Trailerzulassung
Tip vom Amt : Beauftragen Sie doch einen Zulassungsdienst... find ich schon den Hammer. Gruß Norbert |
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#7
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Keinen Fahrzeugbrief??
Kann ich mir nicht vorstellen. Ich habe mein Boot 2014 mit grüner Nummer zugelassen und habe natürlich auch einen Fahrzeugbrief. Gruß Bernd
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Bernd ![]() -------------------------------------------- Wiking Meteor 460 / Evinrude e-tec 90 Ps Wiking Draco 380 / Mercury 30 Ps Wiking Cat 380 |
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#8
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Fahrzeugbriefe gibt es Heute nicht mehr, nur noch Zulassungsbescheinigungen Teil I = Fahrzeugschein und Teil II= früher Fahrzeugbrief.
Manche Zulassungsstellen stellen solche Zulassungsbescheinigungen neben Teil I aus (also Teil II), aber nicht alle. Was aber grundsätzlich jedem Trailer bei Auslieferung für die erste Zulassung beiliegt, ist eine allgemeine Betriebserlaubnis. Wenn also ein gebaruchter Trailer weiter gegeben wird, muß für die umschreibung auf den neuen Halter entweder diese ABE oder die schon mal erstellte (siehe oben) Zulassungsbescheinigung Teil II vorgelegt werden. Ein Fahrzeugschein des Vorhalters genügt da nicht. Ist die ABE nicht mehr vorhanden, kann man sie vom Hersteller unter Angabe der Fahrgestellnummer (Typenschild) als Ersatz anfordern, falls es den Hersteller noch gibt.
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Gruß Heinz |
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#9
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wir haben es geschafft !!! Unser Trailer ist zugelassen.
Es gibt bei uns (NRW) KEINEN Fahrzeugbrief. Nur Zulassungsbescheinigung. Gruß Norbert |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu nore für den nützlichen Beitrag: | ||
jugofahrer (24.04.2020) | ||
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#10
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Das sollte doch bundesweit gleich sein
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Gruß aus Norddeutschland Heinz |
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#11
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Der war gut.
Denk mal an die aktuellen Maßnahmen. Was ist da noch einheitlich????
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Gruß Heinz |
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#12
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Glaub die Farbgestaltung der Kennzeichen- schwarze Schrift auf weißem Grund ist gleich, aber das wars auch schon. Nicht einmal die Größen sind in den Bundesländern einheitlich vorgeschrieben - mag der Allgemeinheit nicht auffallen, aber wer öfter US Fahrzeuge fährt, merkt das....das variiert sogar von Zulassungsbezirk zu Zulassungsbezirk da es im Ermessen der Behörde liegt....
Einheitlich in D....da wird´s nicht viel geben.
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Viele Grüße Oliver |
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#13
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ich komme gerade von der Zulassungsstelle und habe den neuen Trailer fürs neue Boot zugelassen und mich auch gewundert dass ich keinen Brief bekommen habe. Der Grund ist folgender:
Wenn man einen Trailer mit grünem Kennzeichen möchte der eine TÜV/ DEKRA Abnahme zur Erstzulassung hat wird eine Zulassungsbescheinigung Teil I + II ausgestellt. Wenn man einen Trailer hat der nur mit COC- Papieren ausgeliefert wird und ebenfalls grünes Kennzeichen bekommen soll wird nur die Zulassungsbescheinigung Teil I ausgestellt. Wenn man einen Trailer mit schwarzem Kennzeichen zulassen will wird immer Teil I + II ausgestellt. Die Kennzeichengrößen sind immer gleich groß und Langschild. Wenn man etwas Anderes will benötigt man eine TÜV/ DEKRA Änderungsbescheinigung. Dann kann man auch Engschrift, Quadratisch oder Kleinkraftradkennzeichen bekommen. Aber eben nur mit Bestätigung eines techn. Sachverständigen. Hans- Jörg
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-Hutchinson 3.80 mit 8 PS -BaySide 3.80 mit 20 PS -Bombard C4 mit 40 PS -jetzt: Humber Destroyer 5.5 mit DF115 |
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