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Alt 11.04.2005, 10:32
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ghaffy ghaffy ist offline
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Hallo Martin(s),

Bin zwar kein "Rechtsgelehrter", aber meinem Kenntnisstand nach hat sich nichts Wesentliches in der letzten Zeit geändert:

a) Für Küstengewässer gelten die Regelungen den betreffenden Staaten.
b) der MSVÖ-SChein ist mittlerweile nicht nur "amtlich anerkannt", sondern "amtlich".
c) Eine ÖSTERREICHISCHE Verpflichtung diesen Schein zu machen / haben, wenn man Küstengewässer befahren will, existiert nicht. Eine diesbezügliche Änderung des Schifffahrtgesetzes steht noch aus und ist derzeit auch nicht in Begutachtung (siehe Rechtsinformationssystem www.ris.bka.gv.at).
d) Diejenigen Küstenstaaten, die daher die jeweiligen nationalen Regelungen anerkennen (NICHT zB Kroatien, Italien, Frankreich), verzichten daher nach wie vor bei Österreichern auf ein Seepatent.
e)In jenen Staaten, die Befähigungsnachweise verlangen, ist der nun amtliche MSVÖ-Schein FB2 zwingend anzuerkennen. Die Anerkennung von Binnenpatenten für den Küstenbereich ist ein Entgegenkommen aber nicht zwingend.
f) Aus einer Anfragebeantwortung im EU-Parlament aus 2000 geht hervor, dass an ein "EU-Küstenpatent" nicht gedacht wird. Die Kommission meint, dass im Sportbootbereich die nationalen Regelungen ausreichen (Anm: Wenn man sich die Anfragen und Regelungen im Berufsschifffahrtsbereich anschaut, haben sie damit scheinbar genug zu tun). Siehe http://www.ris.bka.gv.at/celex/ Dokument Nr: 92000E0140

Fazit: Einen "Internationalen Bootsführerschein" analog zum Auto - und daher eine internationale Regelung - gibts eben nach wie vor nicht, sondern es gibt eine Reihe von nationalen Regelungen.

Der MSVÖ-Schein ist eine Ausweg aus dem Regelungsdschungel, aber nicht automatisch notwendig.

Soweit mein Kenntnisstand

Gruss
Andreas
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