Schlauchboot-Forum

Forum Forumsartikel Bilder / Alben Forumsregeln Mitteilungen und Fragen Tools Links Heutige Beiträge
Zurück   Schlauchboot-Forum > Allgemeines > Zulassung / Versicherung / Führerschein

Zulassung / Versicherung / Führerschein Bootsanmeldungen, Versicherungen und alles zu Führerscheinen

 
 
Themen-Optionen Ansicht
  #5  
Alt 11.04.2005, 10:32
Benutzerbild von ghaffy
ghaffy ghaffy ist offline
Schlauchboot Profi
Treue-Sterne
 
Registriert seit: 07.01.2005
Beiträge: 439
Abgegebene Danke: 5
Erhielt 9 Danke für 9 Beiträge
Standard

Hallo Martin(s),

Bin zwar kein "Rechtsgelehrter", aber meinem Kenntnisstand nach hat sich nichts Wesentliches in der letzten Zeit geändert:

a) Für Küstengewässer gelten die Regelungen den betreffenden Staaten.
b) der MSVÖ-SChein ist mittlerweile nicht nur "amtlich anerkannt", sondern "amtlich".
c) Eine ÖSTERREICHISCHE Verpflichtung diesen Schein zu machen / haben, wenn man Küstengewässer befahren will, existiert nicht. Eine diesbezügliche Änderung des Schifffahrtgesetzes steht noch aus und ist derzeit auch nicht in Begutachtung (siehe Rechtsinformationssystem www.ris.bka.gv.at).
d) Diejenigen Küstenstaaten, die daher die jeweiligen nationalen Regelungen anerkennen (NICHT zB Kroatien, Italien, Frankreich), verzichten daher nach wie vor bei Österreichern auf ein Seepatent.
e)In jenen Staaten, die Befähigungsnachweise verlangen, ist der nun amtliche MSVÖ-Schein FB2 zwingend anzuerkennen. Die Anerkennung von Binnenpatenten für den Küstenbereich ist ein Entgegenkommen aber nicht zwingend.
f) Aus einer Anfragebeantwortung im EU-Parlament aus 2000 geht hervor, dass an ein "EU-Küstenpatent" nicht gedacht wird. Die Kommission meint, dass im Sportbootbereich die nationalen Regelungen ausreichen (Anm: Wenn man sich die Anfragen und Regelungen im Berufsschifffahrtsbereich anschaut, haben sie damit scheinbar genug zu tun). Siehe http://www.ris.bka.gv.at/celex/ Dokument Nr: 92000E0140

Fazit: Einen "Internationalen Bootsführerschein" analog zum Auto - und daher eine internationale Regelung - gibts eben nach wie vor nicht, sondern es gibt eine Reihe von nationalen Regelungen.

Der MSVÖ-Schein ist eine Ausweg aus dem Regelungsdschungel, aber nicht automatisch notwendig.

Soweit mein Kenntnisstand

Gruss
Andreas
Mit Zitat antworten
 

Lesezeichen


Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 12:08 Uhr.



Powered by vBulletin® Version 3.8.9 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2026, Jelsoft Enterprises Ltd.
Template-Modifikationen durch TMS
Copyright © - 2012 - www.schlauchboot-forum.com