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| Zulassung / Versicherung / Führerschein Bootsanmeldungen, Versicherungen und alles zu Führerscheinen |
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#1
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Frageeeee an die werte Gemeinde: wisst ihr wie lang das Verlängerungsprozedere für die Zulassung in Wien dauert? Hab heute mit Schrecken festgestellt, dass meine Zulassung mit Ende des Monats erlischt!
![]() Danke!
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LG Reinhard |
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#2
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Aus gemachter Erfahrung (kostenmäßig) empfiehlt es sich unbedingt noch während der Gültigkeit der Zulassung den Antrag zur Verlängerung zu stellen. Ab dann kannst du dich entspannt zurücklehnen, weil du musst auf einen Termin beim Sachverständigen warten (hat bei mir coronabedingt fast ein Monat gedauert) und wenn das Gutachten vorliegt, dann geht es eigentlich ruck-zuck (max. 10 Tage) bis der Schein bei dir einlangt. Der Zeitbedarf wird also primär vom Sachverständigen bestimmt. Da kannst du beschleunigen, wenn du dir das Gutachten (auf deine Kosten) bei einem gerichtlich beeideten Sachverständigen selbst besorgst.
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Preirei (19.06.2021) | ||
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#3
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Vor vier Jahren hat es sich zur normalen Dauer umnca 4 Wochen verzögert, weil der Akt irrtümlich irgendwo auf einem falschen Stapel gelandet ist.
Aktuell dürften die dort auch ein bissl Probleme haben (angeblich coronabedingt und zusätzlich ein längere Krankenstand). Ein Kollege hat ein neues Schlauchi übern Händler angemeldet und das ganze hat sich über Wochen gezogen, obwohl keine Überprüfung notwendig war. LG Martin |
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Preirei (19.06.2021) | ||
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#4
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Danke für die Antworten, ich nehme aber an dass ein eingereichter Antrag auf Verlängerung kein Freibrief zum Weiterfahren mit abgelaufener Gültigkeit ist?
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LG Reinhard |
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#5
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Zitat:
ich glaub in NÖ ist es so
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lg Ferdi ![]() Boot-loser Admin
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Preirei (19.06.2021) | ||
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#6
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Ich glaub ich werde der Frau W. in der Dresdner Straße wieder Pralinen vorbeibringen müssen!
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LG Reinhard |
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#7
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Interessant...dachte nicht, dass da so unterschiedlich vorgegangen wird...
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Lg Dario ![]() P.s Zar 53 und Suzuki Df (ca.)140, aber jetzt
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#8
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Sooooo, Überprüfung heute erfolgreich hinter mich gebracht, sehr netter Sachverständiger, saubere und korrekte Überprüfung in entspannter Atmosphäre - war ja auch ideales Bootswetter!
![]() Der Bericht geht jetzt wieder ans Amt (MA 58), dort wird ein neuer Zulassungsschein ausgestellt, der dann postalisch zugestellt wird. ![]() Ein paar Infos, die ich heute vom Sachverständigen gehört habe: 1. Für die Zulassungsverlängerung wird in Wien in Zukunft auch ein Modell wie in NÖ angedacht, der SV soll die Verlängerung direkt im Zulassungsschein nach der Überprüfung genehmigen können . Wann? , aber es soll kommen.2. Die Mähr von der Zulässigkeit dass das vorgeschriebene Ankergewicht aufgeteilt werden kann: Wenn EIN Anker in der Ausrüstungsliste vorgeschrieben wurde, ist es NICHT zulässig das vorgeschriebene Ankergewicht auf 2 Anker aufzuteilen! Es ist allerdings zulässig, das Gewicht eines zu leichten Ankers durch eine Kette (oder einen zweiten, fest verbundenen zweiten Anker) derart zu erhöhen, dass das vorgeschrieben Gewicht erreicht wird. DER SV sieht in erster Linie versicherungsrechtliche Bedenken im Schadensfall, wenn ein Schiff mit einem zu geringen Ankergewicht Schäden verursacht). Die einzige Möglichkeit das Ankergewicht rechtskonform aufzuteilen, ist eine entsprechende Eintragung im Zulassungsschein, dann wären wohl 2 Anker vorgeschrieben - bin neugierig was bei mir drin stehen wird. Der Gesetzestext zur Ausrüstungsliste wäre hier im §30 in der Seen- und Fluss-Verkehrsordnung nachzulesen.
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LG Reinhard Geändert von Preirei (25.06.2021 um 13:50 Uhr) |
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#9
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Doch ist es zu 45 % Aufgeteilt, bei Sportbooten unter 8 Meter.
Anker- und Verheftausrüstung: a) ein oder zwei Anker mit einer Gesamtmasse MA [kg] von mindestens 1,5 mal der Länge über alles; auf Fahrzeugen, die mit zwei Ankern ausgerüstet sind, darf die Masse jedes Ankers nicht weniger als 45 vH der Gesamtankermasse betragen;
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"Wenn wir wahren Frieden in der Welt erlangen wollen, dann müssen wir bei den Kindern anfangen." Der größte Feind der Freiheit sind zufriedene Sklaven. Liebe Grüsse Andreas
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#10
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Zitat:
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LG Reinhard |
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#11
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Fragt sich dann wieder, ob im Schadensfall ein Anker gesetzt war, oder beide......
ob dass ausjudikadiert wurde, würde mich echt interessieren......eigentlich müsste man dann immer beide setzen, wenn beide in der Zulassung stehen.....
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"Wenn wir wahren Frieden in der Welt erlangen wollen, dann müssen wir bei den Kindern anfangen." Der größte Feind der Freiheit sind zufriedene Sklaven. Liebe Grüsse Andreas
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#12
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Erledigt!
![]() 2 Werktage nach der Überprüfung - ich bin begeistert! ![]() ![]() Auf die Ankergeschichte wurde wohl "vergessen" - vorgeschrieben ist wie vorher: 1 Anker mit einer Masse von 10 kg.
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LG Reinhard |
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Ferdi (30.06.2021) | ||
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#13
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Zitat:
perfekt , wann gehts los ?
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lg Ferdi ![]() Boot-loser Admin
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#14
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In exakt: 586800 Sekunden oder 9780 Minuten oder 163 Stunden oder 6 Tagen und 19 Stunden
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LG Reinhard |
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Ferdi (30.06.2021), H.Haslinger (30.06.2021) | ||
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