moin, ich mal wieder..
undzwar habe ich rausgefunden, dass man für die gewerbliche nutzung eines sportbootes im küstenbereich nach SeeSpbootV §14, §15 eine entsprechende faherlaubnis und ein sicherheitszeugnis für das boot benötigt.
bezüglich des SICHERHEITSZEUGNISSES habe ich folgendes problem:
1. WSD Nord gab mir die auskunft, dass BG Verkehr zuständig ist,
2. BG Verkehr sagte mir, sie wäre für boote unter 8m länge nicht zuständig, verweis an wsa
3. wsa kiel holtenau verweist mich an wsa lübek
4. wsa lübek behauptet das wäre zuständigkeitsbereich der BG Verkehr
5. und die freundlichen beamten von der waschupo wollten mir schon garnix sagen, weil sie keine rechtsberatung machen wollen/dürfen
was is denn da nur los in der deutschen bürokratie?!!
hat irgendjemadn zufälligerweise damit schon erfahrungen gemacht/kann mir sagen wie ich wo in S-H/kiel an so ein zeugnis komme???
danke und gruß